4645/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.11.2006
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BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
12. September 2006 unter der Nr. 4716/J-NR/2006 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „den österreichischen Honorarkonsul in Mali"
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 5 bis 7:

Das Außenministerium hat unverzüglich nach Erscheinen des in Rede stehenden
Artikels der Zeitschrift „Profil" mit Honorarkonsul Peter Klein Kontakt aufgenommen.
Dieser hat sich von der zitierten Aussage distanziert und betont, dass sie auch nicht den
Tatsachen entspricht, da er als seit Jahrzehnten in Afrika ansässiger Unternehmer
überwiegend mit Afrikanern in Geschäftsbeziehungen stehe. Honorarkonsul Klein
unterstützt auch aktiv Entwicklungsorganisationen in deren Aktivitäten im Lande.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Österreichische Honorarkonsuln werden in Auswahlverfahren eingehend überprüft und
sind im Rahmen ihrer vertraglichen Bestellung verpflichtet, die Rechte und Interessen


der Republik Österreich und der österreichischen Staatsbürger im Rahmen ihres
Wirkungskreises zu vertreten. Selbstverständlich fallen darunter auch die Interessen
Österreichs in Bezug auf die österreichische Entwicklungszusammenarbeit.

Zu Frage 8:

Nein.