468/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva
Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen,
haben am 4. Juni 2003 unter der Nummer 496/J-NR/2003 eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend AKW Temelin - mangelndes Engagement der
Bundesregierung an mich gerichtet. Eine gleichlautende Anfrage erging an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend wird auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Nr.
495/J-NR/2003 verwiesen, in dessen Zuständigkeit die Leitung des technischen
Monitoringprozesses über die Umsetzung der Brüsseler Vereinbarung sowie der
dazugehörigen Road Map fällt. Der gesamte Prozess und die Abhaltung der in der
Road Map festgehaltenen Workshops wird im Rahmen des bilateralen
Nuklearinformationsabkommens abgewickelt, wobei die Federführung meinem
Ressort obliegt. Die Fragen an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft sind ident, es wird daher fallweise darauf
verwiesen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich
die Bundesregierung in ihrem
Arbeitsprogramm zu einer Fortsetzung der aktiven österreichischen Nuklearpolitik
bekennt. Als Außenministerin habe ich mich daher in meinen bilateralen
Kontakten,
im Rahmen der EU und multilateraler Fora für die Ziele dieser Politik
eingesetzt und
werde diese Politik konsequent weiterführen.
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Beurteilung des ggstl. Berichtes
obliegt dem fachlich zuständigen BMLFUW, auf
dessen Beantwortung verwiesen wird.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Die Aussagen des tschechischen
Industrieministers Urban entsprechen nicht der
Position der tschechischen Regierung, was von tschechischer Seite auch
bestätigt
wurde.
Der tschechische Industrieminister ist
routinemäßig verpflichtet, mit Jahresende 2003
der Tschechischen Regierung ein aktualisiertes Energiekonzept vorzulegen. Um
Stellungnahmen aus allen Bevölkerungsschichten zu erhalten, hat er seinen
Rohentwurf, in welchem auch die Option eines Ausbaus des KKW Temelin enthalten
ist, in das Internet gestellt. In den Rohentwurf sollen bis Jahresende
Stellungnahmen
einfließen, danach ist das Konzept einer Umweltverträglichkeitsprüfung in
Tschechien zu unterziehen. Die Endfassung wird der Tschechischen Regierung als
Energiekonzept vorgelegt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat dieser
Rohentwurf jedoch keinerlei Rechtstatus. Er
enthält die Einzelmeinung der Person des Industrieministers. Ein Protest
erübrigte
sich daher. Österreich wird natürlich seine ablehnende Haltung zum Ausbau der
Kernenergie weiter vertreten.
Zu den Fragen 6 bis 8,12 bis 14 und 19 bis 20:
Die Bundesregierung verfolgt konsequent
eine Anti-Atom-Politk. Sie hat sich
gegenüber der Atomenergie in allen zur Verfügung stehenden Gremien immer
kritisch verhalten, da sie Kernenergie nicht als nachhaltige Energie einstuft
und diese
sowohl aus versorgungs- als auch umweltpolitischer Sicht für äußerst
problematisch
hält. Österreich sieht in der Kernenergie eine risikoreiche und potentiell
extrem teure
Technologie, die nicht mit dem Konzept
einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang
zu bringen ist und daher auch nicht zur Erreichung der Klimaschutzziele
geeignet ist.
Gleichzeitig muss jedoch festgehalten
werden, dass die Wahl der Energiequelle
entsprechend der Rechtslage der EU der souveränen Entscheidung jedes einzelnen
Staates unterliegt. Dies ist ein Grundsatz, den auch Österreich für sich in
Anspruch
nimmt.
Insbesondere in bezug auf das
Kernkraftwerk Temelin hat sich die Bundesregierung
auch um die „Nullvariante", der Nicht-Inbetriebnahme des Kraftwerkes
bemüht. Es ist
in bilateralen Gesprächen sowie im multilateralen Rahmen und insbesondere im
Rahmen des „Melker Prozesses" zu vielfältigen Kontakten und Verhandlungen
auf
politischer Ebene gekommen, bei denen wiederholt die Frage eines Verzichts auf
die
Inbetriebnahme des KKW Temelin releviert wurde. Die Haltung Tschechiens zu
diesen Vorstößen war bisher stets nachdrücklich ablehnend. Auch die von mir
seinerzeit unterstützte Anregung des Europäischen Parlamentes einer
„Ausstiegskonferenz" wurde von tschechischer Seite abgelehnt.
Es konnte jedoch eine unabhängige
bilaterale wissenschaftliche Arbeitsgruppe
„Nachhaltige Energiepolitik für Europa" eingesetzt werden, die u.a. auch
das Thema
Nullvariante und Alternativenergiekonzepte behandelt.
Zur Frage 9:
Anlässlich meiner zahlreichen bilateralen
und multilateralen Kontakte nütze ich jede
Gelegenheit, um gegenüber den relevanten tschechischen Politikern die
österreichische Position betreffend das KKW Temelin zu unterstreichen und auf
die
Notwendigkeit einer vollständigen Umsetzung des Melker Prozesses und der diesen
abschließenden Brüsseler Vereinbarung zu verweisen. Die Road Map dazu wurde
bisher genauestens eingehalten, entsprechend dem festgelegten Zeitrahmen fünf
Workshops abgewickelt und eine Arbeitsgruppe gegründet, die bisher dreimal
zusammengetreten ist. Zum genauerem Ablauf der Implementierung der Road Map
verweise ich auf die Beantwortung des BMLFUW.
Darüber hinaus sind bilaterale
Verhandlungen mit dem Ziel einer Verbesserung des
bestehenden bilateralen Nuklearinformationsabkommens im Gange.
Zu den Fragen 10 bis 11 und 16 bis 18:
Auf die Zuständigkeit des Bundesministers
für Wirtschaft und Arbeit und die
Beantwortung des BMLFUW wird verwiesen.
Zur Frage 15:
Das Gutachten von ao. Univ.-Prof. Dr.
Geistlinger liegt dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten bislang nicht vor und ist lediglich aus
Medienberichten
bekannt. Eine genauere Analyse des Gutachtens würde Kenntnis des gesamten
Textes voraussetzen.
Sollte darin auf den Vergleichs- und
Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und
der Tschechoslowakischen Republik aus dem Jahre 1926 (BGBI. Nr. 136/1926)
Bezug genommen werden, so ist darauf zu verweisen, dass der Vertrag spätestens
seit der dismembratio der Tschechoslowakei am 31. Dezember 1992 nicht mehr in
Kraft steht und daher auch nicht in die Liste der zwischen Österreich und der
Tschechischen Republik weiterhin geltenden Verträge (BGBI. III Nr. 123/1997)
aufgenommen wurde. Eine erfolgversprechende Berufung auf den Schiedsvertrag
zur Begründung der Zuständigkeit eines internationalen Gerichtes oder einer
Vergleichskommission erscheint daher ausgeschlossen.