47/AB XXII. GP
Eingelangt am:
20.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BUNDESMINISTER
FÜR
SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische
Anfrage Nr. 58/J der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1bis 7:
Beim angesprochenen Bericht handelt es sich lediglich um
den Entwurf des Berichtes über den
Inspektionsbesuch des Lebensmittel und Veterinäramtes(FVO) der Kommission.
Entwürfe sind
vertraulich zu behandeln, da der betroffene Mitgliedsstaat noch die
Gelegenheit dazu hat Stellung
zu nehmen und der Text des Entwurfes mit dem endgültigen Text nicht ident sein
muss. Eine
ausführliche Beantwortung der Fragen vor dem Vorliegen des Endberichtes
ist daher nicht mög-
lich. Zur Frage der Prüfungsergebnisse in den einzelnen Bundesländern
ist anzumerken, dass der
Bericht des FVO eine Kontrolle der in Österreich durchgeführten
Umsetzung der EU - Bestim-
mungen darstellt und daher keine expliciten Nennungen von Länderbehörden oder
Betrieben ent-
hält, da die Daten anonymisiert wurden, was das Inspektionsteam auch deklariert
hat. Die Bean-
standung und Zuordnung einzelner Betriebe nach Bundesländern wird daher auch im
Endbericht
nicht möglich sein.
Allgemein ist festzustellen, dass konkrete Maßnahmen von
den zuständigen Kontrollorganen vor
Ort in den Betrieben bei jedem einzelnem festgestelltem Verstoß gesetzt
werden. Das Auf-
zeigen von Einzelfällen in Kontrollberichten bedingt
nicht von vornherein die Infragestellung des
ganzen Systems der derzeit durchgeführten Kontrollen, kann aber sicher der
Anlass zu weiteren
Verbesserungen sein. Die Notwendigkeit tiefgreifende Maßnahmen innerhalb
des Kontroll-
systems zu setzen, kann erst bei Vorliegen des endgültigen Berichtes
geprüft werden.
Eine „Bereinigung" des Kontrollsystems ist in
erster Linie als eine nochmalige eindeutige Klar-
stellung der Kontrollkompetenzen im bestehenden System und Wahrnehmung dieser
zu sehen;
weiters in einer Verbesserung der Kommunikation der nach den derzeit geltenden
gesetzlichen
Regelungen tätigen Kontrolleinrichtungen und zuständigen Behörden. Schließlich
ist eine EU-
weite Harmonisierung der Kontrollen anzustreben.
Fragen 8 und 9;
Lebensmittelkontrolle hat die von der EU vorgegebenen
Ziele in der Verordnung (EG) Nr.
178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Gründsätze und Anforderungen des
Lebensmittel-
rechts, zur Festlegung der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung
von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sicherzustellen. Ebenso ist in
Weiterführung dieser
grundlegenden Verordnung in dem derzeitigen Vorschlag für eine
Verordnung über amtliche Fut-
ter- und Lebensmittelkontrolle zu ersehen, dass das Konzept der
Lebensmittelsicherheit von der
Scholle bis auf den Tisch oder vom Stall bis auf den Teller durch
sinnvoll aufgeteilte Zuständig-
keiten der amtlichen Kontrollen auf allen Stufen der Produktion.
Verarbeitung und des Vertriebs
abzusichern ist.
In diesem Sinne werde ich selbstverständlich eine weitere
Verbesserung des bereits jetzt in
Österreich durch das geltende Lebensmittelgesetz bestehenden
qualitätsgesicherten Kontroll-
systems unterstützen.