51/AB XXII. GP
Eingelangt am:
20.03.2003
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möglich.
BM FÜR BILDUNG WISSENSCHAFT UND
KULTUR
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 61/J-NR/2003 betreffend Frauenförderung in Wis-
senschaft und
Forschung, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am
5. Februar
2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
In Umsetzung des
Ministerratsbeschlusses vom 7. Juli 2000 zum Gender Mainstreaming wurden im
Ressort im
Jahr 2001 mehrere Pilotprojekte zum Gender Mainstreaming begonnen, eines davon
im
Bereich der
Forschungsförderung und Forschungsprogramme. Um den Anteil von Frauen in der
Forschung zu
erhöhen sind u.a. folgende Maßnahmen entwickelt worden bzw. in Umsetzung:
- Forschungsprogramme/Forschungsprojekte: Verstärkte
Integration von gender-spezifischen
Fragestellungen
in die Programme, Bonussysteme für Frauenförderung in Forschungsprojekten,
internationale Fellowships zur Höherqualifizierung von jungen
Wissenschafterinnen, nach Ge-
schlechtern
ausgewogene Besetzung von Begutachtungs- und Evaluierungsgremien, Gender-
Dimension als ein Begutachtungskriterium für Projekte, Gender-Impact Assessment
für neue
Programme.
Diese Maßnahmen wurden im aktuellen Forschungsprogramm „NODE-New Ori-
entations for
Democracy in Europe" bereits umgesetzt; das Ergebnis: die Frauenanteile
unter
den
Projektleitenden der eingereichten bzw. den bestgereihten Projekten sind sowohl
im öster-
reichischen
als auch internationalen Vergleich sehr hoch, sie betragen 39 bzw. 40%.
- Forschungsinstitute:
Anreizmaßnahmen für Forschungsinstitute, die vorn Bundesministerium
für Bildung,
Wissenschaft und Kultur eine Förderung erhalten. Dazu wurde eine Studie zur
„Entwicklung
von Gleichstellungsstrategien in der außeruniversitären Forschung" in
Auftrag
gegeben.
Ad 2.:
Mit Beginn des Jahres 2002 wurde die
Überprüfung und Verbesserung der Chancengleichheit von
Frauen und
Männern für die Agenden des Europäischen Forschungsraums und die Koordination
der
mehrjährigen EU-Programme für Forschung und technologische Entwicklung
initiiert.
Einige wichtige und weit reichende
Maßnahmen fallen in den Rahmen der beauftragten Arbeiten
der
nationalen/regionalen Betreuungseinrichtungen, für die in diesem Jahr die
entsprechenden Ver-
träge abgeschlossen wurden. Für die gesamte Informations-, Beratungs- und
Betreuungsarbeit die-
ser
nationalen/regionalen Einrichtungen sind ein begleitendes Monitoring sowie eine
jährliche Be-
richtslegungspflicht
vorgesehen, die natürlich auch über die Fortschritte bei den Maßnahmen zur
Erreichung
der Chancengleichheit Auskunft geben werden. Darüber hinaus wurden sie zur
Durch-
führung von
Gender-Trainings in ihrem eigenen Bereich verpflichtet.
Die Maßnahmen
zur Förderung von Frauen / Gender Mainstreaming umfassen:
- Organisation von spezifischen
Coachings für Wissenschafterinnen, um den Zugang zur Antrag-
stellung bzw. die
Erfolgsrate bei der Antragstellung zu erhöhen.
- Erstellung von Expertinnen-Pools aus dem
Wissenschafter/innen-Bereich für die verschiedenen
Fachbereiche.
- Durchführung der
Statistikerhebungen über die Antragstellungen und Teilnahmen am 6. Rah-
menprogramm nach
EU-Standards, die insbesondere dem Gender-Aspekt gerecht werden sol-
len.
Die Durchführung anderer Maßnahmen
liegt direkt im Bereich des Ressorts. Folgende konnten be-
reits
eingeleitet oder durchgeführt werden:
- Vertragliche Vorgaben für die Betreuungseinrichtungen,
die auf sämtlichen Ebenen und in sämt-
lichen Stadien
die Chancengleichheit von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern fördern
sollen sowie
die Berücksichtigung des Gender-Aspekts im Rahmen des Monitorings der
Betreuungseinrichtungen.
Einbeziehung der Chancengleichheit in
die Kriterien zu Auswahlverfahren für Entsendungen
oder Nominierungen in Gremien, die vom Ressort vorbereitet bzw. koordiniert
werden: Hier
konnten bei
den Nominierungen zum 6. Rahmenprogramm für FTE die Delegierten in die Pro-
grammkomitees
zu 40% mit Expertinnen besetzt werden (im 5. Rahmenprogramm waren Frau-
en nur zu 16%
unter den Delegierten vertreten).
Weiters wurde bei einem kürzlich vom
Ressort organisierten Symposium dem Frauenanteil un-
ter den
Moderator/innen und Diskutant/innen am Podium ebenso größte Aufmerksamkeit ge-
schenkt wie
der durchgängigen Verwendung eines geschlechtsneutralen Sprachgebrauchs.
Ad 3.:
Neben den gesetzlichen Grundlagen
(B-GBG und der darauf beruhenden Durchführungsverord-
nung, dem Frauenförderungsplan im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur)
sind eine
Reihe von Projekten zu nennen, die die Förderung von Frauen in Wissenschaft und
For-
schung zum
Ziel haben. Bereits in den 80er Jahren wurde ein Forschungsschwerpunkt
„Frauenfor-
schung"
eingerichtet. Seit 1994 wurden verstärkt Forschungsprojekte in Auftrag gegeben,
die sich
mit
„Gender-Forschung" befassen. In den Jahren 2001 und 2002 wurden nach einer
Ausschreibung
Expertisen zur
Entwicklung mittelfristiger Strategien der Forschungsförderungspolitik im
Bereich
der Gender Studies erstellt. Eine Gesamtauswertung und Ableitungen für künftige
Strategien wer-
den Ende 2003
vorliegen.
Weiters wurde im Rahmen von Ziel 3 des
Europäischen Sozialfonds gemäß dem Schwerpunkt 3
„Maßnahmen zur
Stärkung des Beschäftigungspotenzials in Forschung, Wissenschaft und Techno-
logie"
eine Teilmaßnahme mit dem Titel „Frauen und Wissenschaft" konzipiert.
Somit fördert das
Ministerium gemeinsam mit dem ESF in den Jahren 2000 bis 2006 Maßnahmen zur
Verbesserung
der
frauenbezogenen Infrastruktur an den Universitäten und Universitäten der Künste
(Schaffung
von
Koordinationsstellen für Frauen- und Geschlechterforschung an den Universitäten
Salzburg und
Klagenfurt),
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von wissenschaftlichen Karrieren und privaten
Betreu-
ungsleistungen
wie etwa Kindern (Schaffung von Kinderbüros an den Universitäten Graz,
Salzburg,
Linz und
Wien), Qualifizierungsprogramme für Wissenschafterinnen an den Universitäten
(Mento-
ring-Programm
an der Universität Wien, Coaching-Programm an der Universität Wien), Persona-
lentwicklungsmaßnahme
an den Grazer Universitäten sowie an den Universitäten Salzburg und
Linz,
Förderung der Absolventinnen von Kunstuniversitäten („Premiere -
Förderungsprogramm für
Absolventinnen
der Universität für angewandte Kunst").
Seit Herbst 2002 läuft das vom Rat für
Forschung und Technologieentwicklung empfohlene Pro-
gramm
„FFORTE-Förderung von Frauen in Forschung und Technologie", das gezielt
zur Förderung
von Frauen in
Wissenschaft und Technik entwickelt wurde. Finanziert wird dieses Programm aus
Mitteln des
Rates für Forschung und Technologieentwicklung, wobei für die erste
Programmphase
2002/2003 € 3,633.642,— zur Verfügung
stehen. Einige Maßnahmen daraus werden sogar mit Mit-
teln des
Europäischen Sozialfonds zu 46 Prozent kofinanziert. Im Rahmen des Programms
„FFORTE"
konnte z.B. an der Technischen Universität Wien im Jahr 2003 für die Dauer von
fünf Jahren ein Wissenschafterinnenkolleg „Internettechnologie"
eingerichtet werden. Im Vorjahr wurde etwa in Salzburg das Projekt „Women's
IT-Summer School" gestartet, das erstmals in Österreich spezielle Module
für Schülerinnen, Studienanfängerinnen und Studentinnen an Universitäten und
Fachhochschulen
mit IT-Ausrichtung sowie Wissenschafterinnen anbietet.
Daneben konnte an der
Österreichischen Akademie der Wissenschaften ein eigenes Dissertations-
programm
namens „DOC FFORTE" eingerichtet werden, welches ausschließlich
Dissertantinnen mit
technischen und naturwissenschaftlichen Ausrichtungen zugesprochen bekommen.
Weiters ist noch das Forschungsprogramm „Kulturlandschaft" zu erwähnen, dessen Schwerpunkt die „Förderung von Frauen in der Wissenschaft war.
Was die wissenschaftliche Nachwuchsförderung anlangt, sind die „Hertha Firnberg-Stipendien" (vom FWF administriert), die „Charlotte Bühler Habilitationsstipendien", die sich ausschließlich an Frauen wenden (seit 1992 gab es mehr als 110 Stipendienzuerkennungen) sowie der alle zwei Jahre zu vergebende, Gabriele Possanner Staatpreis und die zwei gleichnamigen Förderpreise zu nennen.
Ad 4.:
Als Beispiel sei auf das vom Ressort
finanzierte Programm „APART" der Österreichischen Aka-
demie der
Wissenschaften (ÖAW) verwiesen; es steht sowohl Männern als auch Frauen offen.
Die aktuellste
Statistik der von der ÖAW seit 1993 vergebenen APART-Stipendien (Post-Doktorat)
weist
folgende Erfolgsbilanz aus:
35% der Bewerbungen für „APART" stammen von Frauen,
30% der habilitierten APART-Alumnis sind Frauen (der Anteil der Frauen
an den Habilitationen
liegt derzeit
österreichweit bei ca. 20%.),
45% der
berufenen APART-Alumnis sind Frauen.
Die oben erwähnten Maßnahmen „Frauen und Wissenschaft" und „FFORTE" wurden im Jahr 2000 bzw. 2002 gestartet, die ersten Projekte laufen Ende 2003 aus. Die Programmdauer läuft insgesamt noch bis Ende 2006. Aus diesem Grund können noch keine relevanten Aussagen über deren Wirkung gemacht weiden; eine begleitende Evaluation wird durchgeführt.
Das „Hertha Fimberg Programm"
hingegen besteht seit 1998. Im Jahr 2002 sind die ersten Stellen
ausgelaufen;
es hat eine nachweisliche Qualifizierung stattgefunden. Das Programm besitzt
einen
ausgesprochen
guten Ruf und ist hoch dotiert. Pro Jahr werden derzeit neun Stellen vergeben.
Ad5. bis7.:
Unter den 59 durch die Universität
gewählten Mitgliedern der Universitätsräte waren 10 Frauen
(16,66%). Die
Bestellung der Bundesregierung enthält 29 Universitätsräte und 30 Universitäts-
rätinnen. Mehr
als die Hälfte (50,85%) der durch die Bundesregierung bestellten Mitglieder der
Universitätsräte
sind Frauen.
Ad 8.:
Im UG 2002 ist unter § 3 als Aufgabe der Universität, die Gleichstellung von Frauen und Männern
sowie die Frauenförderung festgeschrieben.
Die derzeit noch geltenden
gesetzlichen Grundlagen zur Frauenförderung (B-GBG,
Frauenförderungsplan
des Ressorts) wirken auf die Erhöhung der Frauenanteile in allen
Verwendungs-
und Funktionsgruppen bis zur Zielerreichung von 40 % hin. Ebenso haben die
Universitäten
großteils bereits einen eigenen Frauenförderungsplan erlassen, der auf ihre
spezifischen
Bedürfnisse zugeschnitten ist und in dem die konkrete Umsetzung der
Frauenförderung
festgelegt wurde. Im § 19 Abs. 2 Z 6 UG 2002 ist außerdem die Erlassung eines
universitätsspezifischen
Frauenförderungsplans ausdrücklich vorgesehen.
Ad 9.:
Neben der gesetzlichen
Gleichbehandlung und Frauenförderung ist auch das Instrument des Gender
Mainstreamings
anzuwenden. Dies bedeutet, dass alle Vorhaben gezielt durchleuchtet werden,
welche
Auswirkungen daraus für Männer und Frauen erwachsen. Sollten die Auswirkungen
zu
Gunsten eines
Geschlechts ausfallen, so wären entsprechende Maßnahmen zu treffen, um die
Geschlechterparität
herzustellen. Einige Universitäten haben das Instrument Gender Mainstreaming
auch als
leitendes Prinzip in der Satzung der Universität festgeschrieben (z.B.
Universität
Salzburg).
Ad 10.:
In meiner Funktion als Bildungsministerin fördere ich eine Reihe von Projekten, die auch
Programmcharakter haben. Nochmals erwähnt seien das Personalentwicklungsprogramm an den
o
Diplomandinnen und Dissertantinnen
jener Studienrichtungen, in den Frauen unterrepräsentiert sind
sowie das „FFORTE Programm" für Frauen in wissenschaftlichen und
technischen Arbeitsfeldern.
Ad 11.:
Das UG 2002 sieht in § 19 Abs. 2 Z 7 die Einrichtung einer Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung vor. Somit gibt es eine Rechtsgrundlage im Universitätsgesetz für die Schaffung einer eigenen Unterstützungseinheit des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen an den Universitäten (bislang §12 Abs.2 des Frauenförderungsplans des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur). Die dafür er forderlichen Ressourcen sind im Rahmen des Globalbudgets der Universitäten enthalten.