51/AB XXII. GP

Eingelangt am: 20.03.2003
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BM FÜR BILDUNG WISSENSCHAFT UND KULTUR

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 61/J-NR/2003 betreffend Frauenförderung in Wis-
senschaft und Forschung, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am
5. Februar 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:


In Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 7. Juli 2000 zum Gender Mainstreaming wurden im
Ressort im Jahr 2001 mehrere Pilotprojekte zum Gender Mainstreaming begonnen, eines davon im
Bereich der Forschungsförderung und Forschungsprogramme. Um den Anteil von Frauen in der
Forschung zu erhöhen sind u.a. folgende Maßnahmen entwickelt worden bzw. in Umsetzung:

-   Forschungsprogramme/Forschungsprojekte: Verstärkte Integration von gender-spezifischen
Fragestellungen in die Programme, Bonussysteme für Frauenförderung in Forschungsprojekten,
internationale Fellowships zur Höherqualifizierung von jungen Wissenschafterinnen, nach Ge-
schlechtern ausgewogene Besetzung von Begutachtungs- und Evaluierungsgremien, Gender-
Dimension als ein Begutachtungskriterium für Projekte, Gender-Impact Assessment für neue
Programme. Diese Maßnahmen wurden im aktuellen Forschungsprogramm „NODE-New Ori-
entations for Democracy in Europe" bereits umgesetzt; das Ergebnis: die Frauenanteile unter
den Projektleitenden der eingereichten bzw. den bestgereihten Projekten sind sowohl im öster-
reichischen als auch internationalen Vergleich sehr hoch, sie betragen 39 bzw. 40%.

-   Forschungsinstitute: Anreizmaßnahmen für Forschungsinstitute, die vorn Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Förderung erhalten. Dazu wurde eine Studie zur
„Entwicklung von Gleichstellungsstrategien in der außeruniversitären Forschung" in Auftrag
gegeben.


Ad 2.:

Mit Beginn des Jahres 2002 wurde die Überprüfung und Verbesserung der Chancengleichheit von
Frauen und Männern für die Agenden des Europäischen Forschungsraums und die Koordination der
mehrjährigen EU-Programme für Forschung und technologische Entwicklung initiiert.

Einige wichtige und weit reichende Maßnahmen fallen in den Rahmen der beauftragten Arbeiten
der nationalen/regionalen Betreuungseinrichtungen, für die in diesem Jahr die entsprechenden Ver-
träge abgeschlossen wurden. Für die gesamte Informations-, Beratungs- und Betreuungsarbeit die-
ser nationalen/regionalen Einrichtungen sind ein begleitendes Monitoring sowie eine jährliche Be-
richtslegungspflicht vorgesehen, die natürlich auch über die Fortschritte bei den Maßnahmen zur
Erreichung der Chancengleichheit Auskunft geben werden. Darüber hinaus wurden sie zur Durch-
führung von Gender-Trainings in ihrem eigenen Bereich verpflichtet.
Die Maßnahmen zur Förderung von Frauen / Gender Mainstreaming umfassen:

-   Organisation von spezifischen Coachings für Wissenschafterinnen, um den Zugang zur Antrag-
   
stellung bzw. die Erfolgsrate bei der Antragstellung zu erhöhen.

-   Erstellung von Expertinnen-Pools aus dem Wissenschafter/innen-Bereich für die verschiedenen
    
Fachbereiche.

-   Durchführung der Statistikerhebungen über die Antragstellungen und Teilnahmen am 6. Rah-
   
menprogramm nach EU-Standards, die insbesondere dem Gender-Aspekt gerecht werden sol-
   
len.

Die Durchführung anderer Maßnahmen liegt direkt im Bereich des Ressorts. Folgende konnten be-
reits eingeleitet oder durchgeführt werden:

-   Vertragliche Vorgaben für die Betreuungseinrichtungen, die auf sämtlichen Ebenen und in sämt-
lichen Stadien die Chancengleichheit von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern fördern
sollen sowie die Berücksichtigung des Gender-Aspekts im Rahmen des Monitorings der
Betreuungseinrichtungen.

Einbeziehung der Chancengleichheit in die Kriterien zu Auswahlverfahren für Entsendungen
oder Nominierungen in Gremien, die vom Ressort vorbereitet bzw. koordiniert werden: Hier
konnten bei den Nominierungen zum 6. Rahmenprogramm für FTE die Delegierten in die Pro-
grammkomitees zu 40% mit Expertinnen besetzt werden (im 5. Rahmenprogramm waren Frau-
en nur zu 16% unter den Delegierten vertreten).


Weiters wurde bei einem kürzlich vom Ressort organisierten Symposium dem Frauenanteil un-
ter den Moderator/innen und Diskutant/innen am Podium ebenso größte Aufmerksamkeit ge-
schenkt wie der durchgängigen Verwendung eines geschlechtsneutralen Sprachgebrauchs.

Ad 3.:

Neben den gesetzlichen Grundlagen (B-GBG und der darauf beruhenden Durchführungsverord-
nung, dem Frauenförderungsplan im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
sind eine Reihe von Projekten zu nennen, die die Förderung von Frauen in Wissenschaft und For-
schung zum Ziel haben. Bereits in den 80er Jahren wurde ein Forschungsschwerpunkt „Frauenfor-
schung" eingerichtet. Seit 1994 wurden verstärkt Forschungsprojekte in Auftrag gegeben, die sich
mit „Gender-Forschung" befassen. In den Jahren 2001 und 2002 wurden nach einer Ausschreibung
Expertisen zur Entwicklung mittelfristiger Strategien der Forschungsförderungspolitik im Bereich
der Gender Studies erstellt. Eine Gesamtauswertung und Ableitungen für künftige Strategien wer-
den Ende 2003 vorliegen.

Weiters wurde im Rahmen von Ziel 3 des Europäischen Sozialfonds gemäß dem Schwerpunkt 3
„Maßnahmen zur Stärkung des Beschäftigungspotenzials in Forschung, Wissenschaft und Techno-
logie" eine Teilmaßnahme mit dem Titel „Frauen und Wissenschaft" konzipiert. Somit fördert das
Ministerium gemeinsam mit dem ESF in den Jahren 2000 bis 2006 Maßnahmen zur Verbesserung
der frauenbezogenen Infrastruktur an den Universitäten und Universitäten der Künste (Schaffung
von Koordinationsstellen für Frauen- und Geschlechterforschung an den Universitäten Salzburg und
Klagenfurt), Maßnahmen zur Vereinbarkeit von wissenschaftlichen Karrieren und privaten Betreu-
ungsleistungen wie etwa Kindern (Schaffung von Kinderbüros an den Universitäten Graz, Salzburg,
Linz und Wien), Qualifizierungsprogramme für Wissenschafterinnen an den Universitäten (Mento-
ring-Programm an der Universität Wien, Coaching-Programm an der Universität Wien), Persona-
lentwicklungsmaßnahme an den Grazer Universitäten sowie an den Universitäten Salzburg und
Linz, Förderung der Absolventinnen von Kunstuniversitäten („Premiere - Förderungsprogramm für
Absolventinnen der Universität für angewandte Kunst").

Seit Herbst 2002 läuft das vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung empfohlene Pro-
gramm „FFORTE-Förderung von Frauen in Forschung und Technologie", das gezielt zur Förderung
von Frauen in Wissenschaft und Technik entwickelt wurde. Finanziert wird dieses Programm aus
Mitteln des Rates für Forschung und Technologieentwicklung, wobei für die erste Programmphase


2002/2003 € 3,633.642,— zur Verfügung stehen. Einige Maßnahmen daraus werden sogar mit Mit-
teln des Europäischen Sozialfonds zu 46 Prozent kofinanziert. Im Rahmen des Programms „FFORTE" konnte z.B. an der Technischen Universität Wien im Jahr 2003 für die Dauer von fünf Jahren ein Wissenschafterinnenkolleg „Internettechnologie" eingerichtet werden. Im Vorjahr wurde etwa in Salzburg das Projekt „Women's IT-Summer School" gestartet, das erstmals in Österreich spezielle Module für Schülerinnen, Studienanfängerinnen und Studentinnen an Universitäten und Fachhochschulen mit IT-Ausrichtung sowie Wissenschafterinnen anbietet.

Daneben konnte an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften ein eigenes Dissertations-
programm namens „DOC FFORTE" eingerichtet werden, welches ausschließlich Dissertantinnen mit technischen und naturwissenschaftlichen Ausrichtungen zugesprochen bekommen.

Weiters ist noch das Forschungsprogramm „Kulturlandschaft" zu erwähnen, dessen Schwerpunkt die „Förderung von Frauen in der Wissenschaft war.

Was die wissenschaftliche Nachwuchsförderung anlangt, sind die „Hertha Firnberg-Stipendien" (vom FWF administriert), die „Charlotte Bühler Habilitationsstipendien", die sich ausschließlich an Frauen wenden (seit 1992 gab es mehr als 110 Stipendienzuerkennungen) sowie der alle zwei Jahre zu vergebende, Gabriele Possanner Staatpreis und die zwei gleichnamigen Förderpreise zu nennen.

Ad 4.:

Als Beispiel sei auf das vom Ressort finanzierte Programm „APART" der Österreichischen Aka-
demie der Wissenschaften (ÖAW) verwiesen; es steht sowohl Männern als auch Frauen offen. Die aktuellste Statistik der von der ÖAW seit 1993 vergebenen APART-Stipendien (Post-Doktorat) weist folgende Erfolgsbilanz aus:

35% der Bewerbungen für „APART" stammen von Frauen,

30% der habilitierten APART-Alumnis sind Frauen (der Anteil der Frauen an den Habilitationen
liegt derzeit österreichweit bei ca. 20%.),
45% der berufenen APART-Alumnis sind Frauen.

Die oben erwähnten Maßnahmen „Frauen und Wissenschaft" und „FFORTE" wurden im Jahr 2000 bzw. 2002 gestartet, die ersten Projekte laufen Ende 2003 aus. Die Programmdauer läuft insgesamt noch bis Ende 2006. Aus diesem Grund können noch keine relevanten Aussagen über deren Wirkung gemacht weiden; eine begleitende Evaluation wird durchgeführt.

Das „Hertha Fimberg Programm" hingegen besteht seit 1998. Im Jahr 2002 sind die ersten Stellen
ausgelaufen; es hat eine nachweisliche Qualifizierung stattgefunden. Das Programm besitzt einen
ausgesprochen guten Ruf und ist hoch dotiert. Pro Jahr werden derzeit neun Stellen vergeben.

Ad5. bis7.:

Unter den 59 durch die Universität gewählten Mitgliedern der Universitätsräte waren 10 Frauen
(16,66%). Die Bestellung der Bundesregierung enthält 29 Universitätsräte und 30 Universitäts-
rätinnen. Mehr als die Hälfte (50,85%) der durch die Bundesregierung bestellten Mitglieder der
Universitätsräte sind Frauen.

Ad 8.:

Im UG 2002 ist unter § 3 als Aufgabe der Universität, die Gleichstellung von Frauen und Männern

sowie die Frauenförderung festgeschrieben.

Die derzeit noch geltenden gesetzlichen Grundlagen zur Frauenförderung (B-GBG,
Frauenförderungsplan des Ressorts) wirken auf die Erhöhung der Frauenanteile in allen
Verwendungs- und Funktionsgruppen bis zur Zielerreichung von 40 % hin. Ebenso haben die
Universitäten großteils bereits einen eigenen Frauenförderungsplan erlassen, der auf ihre
spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist und in dem die konkrete Umsetzung der
Frauenförderung festgelegt wurde. Im § 19 Abs. 2 Z 6 UG 2002 ist außerdem die Erlassung eines
universitätsspezifischen Frauenförderungsplans ausdrücklich vorgesehen.

Ad 9.:

Neben der gesetzlichen Gleichbehandlung und Frauenförderung ist auch das Instrument des Gender
Mainstreamings anzuwenden. Dies bedeutet, dass alle Vorhaben gezielt durchleuchtet werden,
welche Auswirkungen daraus für Männer und Frauen erwachsen. Sollten die Auswirkungen zu
Gunsten eines Geschlechts ausfallen, so wären entsprechende Maßnahmen zu treffen, um die
Geschlechterparität herzustellen. Einige Universitäten haben das Instrument Gender Mainstreaming
auch als leitendes Prinzip in der Satzung der Universität festgeschrieben (z.B. Universität
Salzburg).

Ad 10.:

In meiner Funktion als Bildungsministerin fördere ich eine Reihe von Projekten,  die auch

Programmcharakter haben. Nochmals erwähnt seien das Personalentwicklungsprogramm an den


o

Diplomandinnen und Dissertantinnen jener Studienrichtungen, in den Frauen unterrepräsentiert sind
sowie das „FFORTE Programm" für Frauen in wissenschaftlichen und technischen Arbeitsfeldern.

Ad 11.:

Das UG 2002 sieht in § 19 Abs. 2 Z 7 die Einrichtung einer Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung vor. Somit gibt es eine Rechtsgrundlage im Universitätsgesetz für die Schaffung einer eigenen Unterstützungseinheit des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen an den Universitäten (bislang §12 Abs.2 des Frauenförderungsplans des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur). Die dafür er forderlichen Ressourcen sind im Rahmen des Globalbudgets der Universitäten enthalten.