52/AB XXII. GP
Eingelangt am:
20.03.2003
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möglich.
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordnete zum Nationalrat HAIDLMAYR,
Freundinnen und Freunde haben am
5. Februar 2003 unter der Nr. 82/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend „Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Grundsätzlich
möchte ich darauf hinweisen, dass aufgrund der spezifischen Aufgabenstel-
lungen ein Großteil der Mitarbeiter im Bereich des Innenressorts
exekutivdienstliche Aufga-
ben zu versehen haben.
Um diesen Anforderungen zu entsprechen, müssen die
Mitarbeiter regelmäßig stringente
(Aufnahme-)Tests durchlaufen, die sowohl ein hohes Potential an körperlicher
als auch an
geistiger Leistungsfähigkeit vorausetzen,
Erfreulich ist immerhin, dass es seit der letzten Anfrage
bis zum Stichtag 1. Jänner 2003
doch gelungen ist, die Anzahl der beschäftigten Behinderten von 500 auf 510
anzuheben
und die Zahl der nicht besetzten Planstellen von 677 auf 627 zu senken.
Zu Frage 1 :
Zum Stichtag 1. Jänner 2003 stellt sich die Aufstellung -
gemäß dem übermittelten Berech-
nungsbeispiel - wie folgt dar:
1. Personalstand insgesamt: 31.943
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte ______ 510
31 433
3. Ermittelte Pflichtzahl
(31.433/25) 1.257
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 510
hievon doppelt anrechenbar 120_______ 630
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 627