53/AB XXII. GP
Eingelangt am:
20.03.2003
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möglich.
BM FÜR LAND-
UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Petrovic, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. Jänner
2003 an meinen Vorgänger eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 42/J, betreffend
die
negativen Auswirkungen der Änderungen beim dezentralen
Zuckerrüben-Übernahmesystem
gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Die Reduzierung der
Anzahl der Rübenlagerplätze war eine Auflage der Europäischen
Kommission für die Zustimmung zur nationalen Beihilfe für den Kauf von
Rübenplätzen.
Dadurch konnte das im Interesse der österreichischen Rübenbauern bestehende
dezentrale
Liefersystem erhalten bleiben. Ohne dieses dezentrale Liefersystem hätten die
Rübenproduzenten wie in den übrigen Ländern der Gemeinschaft die Rüben direkt
vom Feld
in die jeweilige Fabrik nach einem strengen Lieferplan anliefern müssen. Durch
die
Zwischenlagerung der Rüben auf den Rübenlagerplätzen konnte der Weitertransport
mit der
Bahn forciert werden. Österreich ist das einzige Land der Gemeinschaft, wo
bedeutende
Mengen an Rüben - derzeit rund die Hälfte der Produktion - mit der Bahn
transportiert
werden.
Zu Frage 2:
Nein; die oben genannte Auflage war durch das Europäische
Wettbewerbsrecht bedingt.
Zu Frage 3:
Nein. Das Interesse an
der Zustimmung zur nationalen Beihilfe durch die Europäische
Kommission lag bei den österreichischen Rübenbauern, da ansonsten - so wie in
den
anderen Mitgliedstaaten - die Rüben durch die Produzenten direkt zur jeweiligen
Fabrik
geliefert hätten werden müssen.
Zu Frage 4:
Durch die Lagerung von
größeren Mengen an Rüben auf befestigten Sammelplätzen ist die
Rübe im Vergleich zu der im übrigen Europa üblichen Feldrandlagerung von den in
unseren
Breiten üblichen Frösten weitgehendst geschützt. Dadurch bleibt der hohe
Zuckergehalt, der
Grundlage der Rübenbezahlung ist, erhalten. Durch den Wegfall der sonst
gegebenen
Liefertermine kann unter Beachtung der jeweiligen Witterung die Rübe gerodet
und verbracht
werden, was zu einer Schonung der Böden und der Feldwege beiträgt. Ohne die
Akzeptanz
der Verringerung der Rübenlagerplätze hätte das vor dem EU-Beitritt bestehende
dezentrale
Liefersystem nicht beibehalten werden können, was in der Folge für den
einzelnen
Produzenten die Verpflichtung zur Lieferung der Rübe in die Fabrik im Rahmen
eines
strengen Lieferplanes mit sich gebracht hätte. Dies hätte in vielen Fällen
einen niedrigeren
Zuckergehalt bedeutet und ein niedrigeres Einkommen der Produzenten zur Folge
gehabt.
Zu Frage 5:
Darüber liegen dem
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft keine Unterlagen vor.
Zu Frage 6:
Generell haben sich die
Anfahrwege durch die Restrukturierung der Rübenplätze für rund
zwei Drittel der Rübenbauern nicht geändert. Die Verringerung der Sammelplätze
führt für
diejenigen Produzenten,
deren bisheriger Rübenplatz geschlossen wurde, und die zu einem
anderen Rübenlagerplatz fahren müssen, in den meisten Fällen zu längeren
Transportstrecken. Im Durchschnitt ist die Wegstrecke zu den Rübenplätzen von
5,5 km auf
7,1 km gestiegen. Es gibt jedoch vermehrt Sonderfälle, wo Rübenbauern mehr als
15 km
Anfahrt zum Rübenplatz haben. Um diesen geänderten Gegebenheiten gerecht zu
werden,
wurden zusätzliche Vergütungssätze für die Rübenproduzenten eingeführt. Die nun
3-fach
gestaffelte Wegstreckenvergütung (von 1 bis 7,9 km werden je angefangenen
Kilometer und
Tonne reiner Rübe 0,11 €, von 8 bis 14,9 km 0,14 € und über 15 km 0,18 €/t
ausbezahlt)
berücksichtigt im Besonderen jene betroffenen Landwirte, die weitere Anfahrten
zurückzulegen haben. Die Wegstreckenvergütung richtet sich nach der jeweiligen
Menge an
geernteter Rübe, die jährlich produktionsbedingten Schwankungen unterliegt. Es
werden
jedoch aus dem Titel der Wegstreckenvergütung insgesamt mehr Mittel
ausgeschüttet als
bisher.
Zu Frage 7:
In 5 Etappen wurden 181
Mio. ATS als Eigenmittel von den Rübenproduzenten einbehalten
und diesen Produzenten als Geschäftsanteil gut geschrieben. Für den Bau eines
neuen
Rübenplatzes müssen noch ca. 1 bis 1,4 Mio. € aufgewendet werden.
Zu Frage 8:
Eine Verlängerung der
Transportweganteile mit Traktoren bzw. LKW ist gegenüber dem
Bahntransport von der Emissionsseite her betrachtet negativ. Wichtig ist aber,
wie in der
Beantwortung der Frage 1 bereits dargestellt, dass durch die Aufrechterhaltung
des
dezentralen Systems mit Zwischenlagerung der Rüben der Weitertransport mit der
Bahn
forciert werden konnte. Ergänzend kann angemerkt werden, dass in der
Europäischen Union
eine Diskussion über strengere Emissionsgrenzwerte geführt wird, sodass
zusätzlich beim
Transport auf der Straße künftig weniger Schadstoffe emittiert werden.
Zu Frage 9:
Hiezu darf ich auf die
Beantwortung der ähnlich lautenden parlamentarischen Anfrage Nr.
43/J an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie verweisen.
Zu Frage 10:
Die Restrukturierung des
vor dem Beitritt bestehenden Rübenplatzsystems auf 54
Rübensammelplätze führt schon jetzt zu einer verbesserten Wettbewerbssituation
(Kosteneinsparung) für die Rübenproduzenten innerhalb der bestehenden
GMO-Zucker.
Zu den Fragen
11 und 12:
Eine Pendel- oder
Tandemlösung hätte dem von der Europäischen Kommission geforderten
Grundsatz der Restrukturierung widersprochen. Die Kommission bestand auf der
namentlichen Nennung der 54 Rübensammelplätze (ein Tausch von Plätzen war
möglich)
und wollte eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Rübenproduzenten in anderen
Mitgliedstaaten verhindern.