54/AB XXII. GP
Eingelangt am:
20.03.2003
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BM FÜR LAND-
UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Heidemarie Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen
haben am 23. Jänner 2003 an meinen Vorgänger eine schriftliche Anfrage mit der
Nr. 51/J,
betreffend Gleichstellung der Frauen im Ländlichen Raum gerichtet. Ich beehre
mich, diese
wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Es bedurfte nicht der
Schlussfolgerungen des Agrarministerrats um im Österreichischen
Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums auf die Rolle der Frauen im
ländlichen
Raum bedacht zu nehmen. Schon in der mit Entscheidung der Europäischen
Kommission
vom 14. Juli 2002 genehmigten Stammfassung dieses Programms geht Kapitel
5.1.2.5
ausführlich auf Fragen der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ein.
Das Programm zur
Gemeinschaftsinitiative für den ländlichen Raum, LEADER+ Österreich
setzt ebenfalls Schwerpunkte im Bereich Gender Mainstreaming und
Chancengleichheit von
Frauen und Männern, etwa im Kapitel 4.1.3.
Zu Frage 2:
Zu beiden genannten
Programmen wurde in Einklang mit den Vorschriften der Gemeinschaft
ex-ante Evaluierungen vorgenommen, die sich auch mit der Frage der Wirkung der
vorgesehenen Maßnahmen
auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern
auseinandersetzen.
Derzeit arbeiten
unabhängige Expertinnen und Experten im Auftrag meines Ressorts an
Halbzeitbewertungen dieser Programme, die bis Ende 2003 abgeschlossen sein
werden.
Diese Bewertungen werden sich insbesondere auch mit Fragen der
Chancengleichheit
auseinandersetzen. Gleiches gilt für die bis Ende 2005 abzuschließende
Aktualisierung
dieser Halbzeitbewertungen.
Zu Frage 3:
Schon 1997 hat sich eine
Studie im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Land-
und Forstwirtschaft mit dem Thema „Bäuerinnen im Spannungsfeld zwischen
Tradition und
Moderne: Einstellungen zur Berufstätigkeit der Frau, zur Ehe und Familie"
auseinandergesetzt.
Im selben Jahr erschien
auch der Forschungsbericht Nr. 40 der meinem Ressort
nachgeordneten Bundesanstalt für Bergbauernfragen zum Thema „Emanzipation der
Frauen
auf dem Land".
Verweisen möchte ich in
diesem Zusammenhang auch auf das im Rahmen des
Forschungsprogramms „Kulturlandschaft" vom Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft
und Kultur in Auftrag gegebene „Handbuch Gender Mainstreaming in der
Regionalentwicklung", welches im Jahr 2001 erschienen ist. Es bietet eine
wichtige
Hilfestellung bei der Erstellung der Programme mit regionaler Wirkung,
insbesonders auch
von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum.
Die bereits in
Beantwortung der Frage 2 genannten Evaluierungen werden diese Aspekte
ebenfalls behandeln.
Zu Frage 4:
Das LEADER+ Programm,
ein wesentliches Element der österreichischen Politik für den
ländlichen Raum, sieht in seiner Zielformulierung das Prinzip der
Chancengleichheit
zwischen den
Geschlechtern als horizontalen Grundsatz vor. Im Zuge der Auswahl der
LEADER+ Regionen war die Einhaltung der Grundsätze des Gender Mainstreaming ein
unbedingt zu erfüllendes Kriterium. Dadurch ist sichergestellt, dass die
Entscheidungsstrukturen den Anforderungen des Gender Mainstreaming entsprechen.
Die
Einhaltung dieses Erfordernisses wurde nicht nur im Rahmen des Auswahlprozesses
für
LEADER+ Regionen geprüft, sondern wird im Rahmen von Finanzkontrollen einer
permanenten Kontrolle unterzogen.
Die
Netzwerkservicestelle für LEADER+ bietet zudem eine für Interessierte
kostenlose
Beratung zu Fragen des Gender Mainstreaming an. Diese Beratung umfasst neben
einer
allgemeinen Beratung auch die Erarbeitung eines Leitfadens zur gendersensiblen
Erstellung
von Projektkonzepten.
Zu Frage 5:
Die Förderungspolitik
gerade im Bereich der Landwirtschaft hat dem Thema der
Chancengleichheit von Frauen und Männern schon in der Vergangenheit einige
Aufmerksamkeit gewidmet. Seit langem schon beinhalten die entsprechenden
Förderungsbestimmungen neben dem Gebot der Gleichbehandlung auch eine Reihe von
Maßnahmen, die durch ihre grundsätzliche Ausrichtung vor allem den Frauen auf
dem Lande
Entwicklungsmöglichkeiten bieten sollen, wie z.B. Urlaub auf dem Bauernhof oder
die
Direktvermarktung. Aber auch andere Diversifizierungsmöglichkeiten im Sinne
eines
multifunktional tätigen landwirtschaftlichen Unternehmens werden vor allem von
den Frauen
getragen.
Zu Frage 6:
Die Schaffung der
Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilnahme am Erwerbs- und
Wirtschaftsleben, wie etwa entsprechende Kinderbetreuungseinrichtungen, aber
auch eine
ausreichende soziale Absicherung bedarf Anstrengungen, die über den
Kompetenzbereich
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, aber
auch des Bundes insgesamt hinausgehen. Selbstverständlich werde ich im Rahmen
meiner
Möglichkeiten zum Erreichen der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
beitragen.
Eines der herausragenden
sozialen Projekte der vorigen Bundesregierung in diesem
Zusammenhang ist die Einführung des Kindergeldes. Mit dieser Maßnahme, die eine
Abkehr
vom bisherigen Versicherungsprinzip darstellt, haben erstmals auch Bäuerinnen
die
Möglichkeit, während der Zeit der Betreuung von Kleinkindern finanziell
unterstützt zu
werden.
Zu Frage 7:
Das Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft war
stets bemüht, die Bedeutung und den Einsatz der Frauen bei der Bewirtschaftung
der land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe entsprechend herauszustreichen. Im Grünen
Bericht wird
bereits seit Jahren regelmäßig speziell über die Rolle der Frauen berichtet.
Im Grünen Bericht 1996
wurde auf die Lebens- und Arbeitssituation der Bäuerinnen
eingegangen und die bereits genannte umfassende Studie mit dem Titel
„Bäuerinnen im
Spannungsfeld zwischen Tradition und Moderne - Einstellungen zur
Berufstätigkeit der Frau
zur Ehe und Familie" von Christine Goldberg, Institut für Soziologie der
Universität Wien,
auszugsweise vorgestellt.
Im Grünen Bericht 1998
wurde auf die Rolle der Frauen als Betriebsleiterinnen im Detail
eingegangen. Im Grünen Bericht 2000 sind unter dem Titel „Frauen in der
Landwirtschaft"
umfassende Analysen auf Basis der Daten der Agrarstruktur 1999 präsentiert
worden. Für
den Grünen Bericht 2002 ist wieder ein eigenes Kapitel zu dieser Thematik
vorgesehen.
Über das Gremium der § 7 Kommission können jederzeit konkrete Vorschläge
eingebracht
werden. Mein Ressort ist jedenfalls bemüht - soweit es die Datengrundlage
zulässt - im
Rahmen dieses Kapitels spezielle Auswertungen durchzuführen.
Zu Frage 8:
Die im Rahmen von
LEADER+ unterstützten Initiativen zielen stark auf die Bildung von
Netzwerken ab. Im Rahmen des LEADER+ Netzwerks hat sich eine thematische
Arbeitsgruppe zum Thema Gender Mainstreaming unter der Projektleitung einer
Gender-
Mainstreaming-Expertin etabliert. Mit LEADER+ wird die Schaffung von
innovativen
Arbeitsplätzen intensiv
unterstützt. Ich werde darauf achten, dass dieser Weg konsequent
fortgesetzt wird.
Zu Frage 9:
Hiezu darf ich auf die Beantwortung der Frage 5 verweisen.
Zu Frage 10:
Die Mittel der vier Strukturfonds
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
- Europäischer
Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung
Ausrichtung,
- Europäischer Sozialfonds und
- Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei
werden ausschließlich im Rahmen von mehrjährigen Programmen,
die im wesentlichen für
den Zeitraum 2000 bis 2006 festgeschrieben und genehmigt
sind, vergeben.
Mit Ausnahme des
Programms für die Gemeinschaftsinitiative LEADER+ liegt die Verant-
wortung für diese Programme bei den Ländern bzw. im für die Regionalpolitik
zuständigen
Bundeskanzleramt. Soweit mein Ressort an der Gestaltung dieser Programme
beteiligt ist,
sind meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich angewiesen,
insbesonders
Fragen der Chancengleichheit mit zu berücksichtigen.
Zu Frage 11:
Das schon genannte LEADER+
Programm bietet mit seinem Titel 2 „Förderung der
Zusammenarbeit zwischen ländlichen Gebieten" eine hervorragende Grundlage
zur Förde-
rung der direkten Zusammenarbeit der ländlichen Regionen.
Die im Rahmen des
LEADER+ Programms eingerichtete Netzwerkservicestelle beteiligt sich
engagiert an der Vernetzung und am Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene.
Gender
Mainstreaming spielt in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle, wobei die
Diskussionen nicht ausschließlich auf das LEADER+ Programm
beschränkt sind, sondern
sich vielmehr auf alle ländlichen Gebiete beziehen.