548/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technolodie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 660/J-NR/2003 betreffend die „Rollende Landstraße" auf
der Summerauerbahn, die die Abgeordneten Ing. Kapeller und Kollegen am 10. Juli 2003 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Welche Gründe waren damals in concreto maßgebend für die Einstellung der „Rollenden
Landstraße" auf der Summerauerbahn?

Antwort:

Aufgrund eines stark rückgängigen Auslastungsgrads musste 1999 die „Rollende Landstraße"
Budweis-Villach auf die Strecke Villach-Wels verkürzt werden. Das bmvit bemühte sich damals
massiv die Relation Budweis-Villach zu erhalten. So wurde der Kontakt mit den tschechischen
Behörden intensiviert und von Jänner bis April 1999 eine Sonderförderung zur Preissenkung
gewährt. Trotzdem konnte aber die Auslastung gegenüber dem Vergleichszeitraum 1998 nicht
gesteigert werden, sodass hinsichtlich eines wirtschaftlichen Betriebs der Relation sowie im Bezug
auf einen möglichst effizienten Einsatz finanzieller Mittel eine Fortführung nicht zielführend war.

Frage 2:

Haben sich die Rahmenbedingungen bezüglich des Betriebes der „Rollenden Landstraße" seit
diesem Zeitpunkt verändert?

Antwort:

Die Beantwortung dieser Frage ist vom Ergebnis der derzeit laufenden Machbarkeitsuntersuchung
abhängig. Ein Abschluss dieser Untersuchung ist bis Ende dieses Jahres zu erwarten.

Fragen 3, 4 und 5:

Wenn nein, wie müssten sich die Rahmenbedingungen entwickeln, damit ein Betrieb wirtschaftlich
möglich wäre?


Wird die Wiederinbetriebnahme der .Rollenden Landstraße" auf der Summerauerbahn allgemein in
Erwägung gezogen?

Besteht die Möglichkeit, die "Rollende Landstraße" auf der Summerauerbahn kurzfristig wieder in
Betrieb zu nehmen, damit durch eine Umlenkung des internationalen Schwerverkehrs einerseits
eine Verbesserung der Lebenssituation für die Anrainer der B 310/S 10 und andererseits eine
Entlastung der Straße für Pendler entstehen kann?

Antwort:

Bei einer Wiederinbetriebnahme der Rola-Relation müssen, wie bei jeder Einführung einer neuen
RoLa-Verbindung, folgende Kriterien vorliegen, um dauerhaft Erfolg zu garantieren:

     Marktpotential

     Möglichst hohe Anzahl von LKWs, die die Verbindung tatsächlich nutzen wollen

     Möglichst hoher Auslastungsgrad

     Ausreichende Verfügbarkeit von Rollendem Material

Darüber hinaus besteht die prinzipielle Möglichkeit einer Wiederaufnahme durch ein
Eisenbahnunternehmen und einen KV-Operateur. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn die
technische und wirtschaftliche Machbarkeit dies rechtfertigen.

Eine mögliche Wiederinbetriebnahme der Relation Villach-Budweis ist nach derzeitigem Stand der
Situation eher als mittel- bis längerfristiges Projekt zu sehen.