571/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
18. Juni 2003 unter der Nr. 560/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Härtefonds, Unterstützungsfonds und ähnliche Maßnahmen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Bereich des Bundskanzleramtes gibt es Programme zur Unterstützung von Künst-
lerinnen und Künstlern nach sozialen Kriterien (Künstlerhilfe).

Zu den Fragen 1.1. und 1.2.

Als Künstlerhilfe, einschl. Ehrengaben und „Karenzgeld" (seit 1.1.2002 nur mehr
auslaufend) wurden seit 1.1. 2000 (analog zu Vorjahren) über den Budgetansatz
1/13038 Mittel zur Verfügung gestellt. Künstlerhilfe existiert seit Jahrzehnten und
wurde im Kunstbericht 1974 erstmals erwähnt.

Zu Frage 2:

Als gesetzliche Grundlage gilt dafür das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981.

Zu Frage 3:

Die Künstlerhilfe wird als einmalige Zahlung unter Berücksichtigung der jeweiligen
sozialen Situation der Künstlerin bzw. des Künstlers vergeben. Die Sonderform der
Ehrengaben (d.s. Pensionszuschüsse) wurde aus dem Grund der Bedürftigkeit alter
Künstlerinnen und Künstler in Abstimmung mit den Kulturverwaltungen der einzelnen
Bundesländer zuerkannt. Die dem Karenzgeld nachgebildete Zahlung aus den Mit-
teln der Künstlerhilfe erging an freischaffend tätige Künstlerinnen im Falle der Mutter-
schaft, wenn weder eine Leistung aus der gewerblichen Sozialversicherung noch ein
Karenzurlaubsgeld nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz bezahlt wurde. Da
seit 1. Jänner 2002 auch Künstlerinnen berechtigt sind, das gesetzlich vorgesehene
„Kinderbetreuungsgeld" zu beziehen, liefen die Karenzgeldzahlungen der Kunst-
sektion aus.


Zu Frage 4:
Künstlerhilfe (Beträge):

Jahr

 

2000

 

2001

 

2002

 

Betrag (€)

 

401.533,85

 

473.892,51

 

360.456,76*

 

Für 2003 ist ein Rahmenbetrag in der Höhe des Vorjahres vorgesehen.

Zu Frage 5:

Der Budgetansatze des Bundes bei 1/1303 wurde weitgehend ausgeschöpft.

Zu Frage 6:

Künstlerhilfe (Anzahl der begünstigten Personen nach Kategorien):

Jahr

 

Ehrengaben

 

„Karenzgeld"

 

einmalige Aushilfen

 

2000

 

58

 

66

 

66

 

2001

 

55

 

77

 

79

 

2002

 

55

 

52

 

49

 

Siehe dazu auch Punkt 3. und Punkt 4.

Zu Frage 7:

Mit Administration und Kontrolle der Künstlerhilfe sind vier Abteilungen der Kunstsek-
tion mit einem verhältnismäßig geringen Zeitaufwand befasst. Anteilige Arbeitsleis-
tungen zum Zahlungsvollzug werden auch seitens der Buchhaltung erbracht.

Zu Frage 8:

Die Kontrolle der Künstlerhilfe besorgen die jeweiligen Fachabteilungen der Kunst-
sektion, die Abteilung l/7/Ref.a (Interne Revision) des Bundeskanzleramtes, sowie
der Rechnungshof.

* Reduktion in Folge des Auslaufens der Karenzgeldzahlungen der Kunstsektion (vgl. Beantwortung zu
Frage 3.