578/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.08.2003
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen
haben am 10.7.2003 unter der Nummer 683/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Gefährdung der Verkehrssicherheit durch
Umgehung der LKW-Gewichtslimite für Holztransporte" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6 sowie 8 und 9:

Die Beantwortung dieser Fragen liegt nicht im Vollzugsbereich des Bundesministers
für Inneres.

Zu Frage 7:

Aufgrund der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen wird die Verkehrssicherheit bei
einer Überschreitung des jeweiligen höchsten zulässigen Gesamtgewichtes oder der
gesetzlich zulässigen Grenzwerte im Ausmaß von mehr als 2 % gefährdet.
Wird im Zuge einer Kontrolle eines Kfz mit entsprechender Ladung (Holz) eine
Überladung festgestellt, so werden in Entsprechung der kraftfahrrechtlichen
Bestimmungen Zwangsmaßnahmen, wie etwa Abnahme der Fahrzeugschlüssel,
Absperren oder Einstellen des Fahrzeuges, Anbringen von technischen Sperren und
dergleichen angewendet, wobei diese Zwangsmaßnahmen aufgehoben werden,
wenn die Überlast ab- oder auf ein anderes Fahrzeug umgeladen wird.