58/AB XXII. GP

Eingelangt am: 21.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 28/J-NR/2003 betreffend Kosten „Führerschein" nach
dem Budgetbegleitgesetz 2000, die die Abgeordneten Mag. Maier und Genossinnen am
23. Jänner 2003 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Vorweg ist festzuhalten, dass eine inhaltlich gleichlautende Anfrage bezüglich der Jahre 1997 bis
1999 bereits im Mai 2000 und bezüglich der Jahre 2000 und 2001 im Sommer 2002 an den Bun-
desminister für Verkehr, Innovation und Technologie gerichtet und beantwortet wurde.


Wie bereits damals einleitend ausgeführt, muss nach wie vor festgehalten werden, dass völlig ex-
akte statistische Daten über Führerscheine nicht verfügbar sind, da zur Zeit noch nicht alle Behör-
den an das Führerscheinregister angebunden sind, bzw. eine beträchtliche Zahl der bereits ange-
bundenen Behörden noch nicht alle Führerscheine nacherfasst haben. Darüber hinaus sind die
Zahlen aus dem Führerscheinregister nicht ohne weiteres so abrufbar, wie die Gebührensätze in §
14 Tarifpost 16 Abs. 1 bis 3 des Gebührengesetzes angeführt sind. Es wurde versucht, die statisti-
schen Zahlen auf die maßgeblichen Gebührensätze umzulegen.

Bei der Beantwortung der Fragen gehe ich aus Gründen der Übersichtlichkeit lediglich auf die im
gesamten Bundesgebiet ausgestellten Führerscheine ein. Für die Anzahl der Führerscheine
einzelner Länder oder Behörden verweise ich auf die detaillierte beiliegende Tabelle, die dem
Zentralen Führerscheinregister entnommen wurde.

Fragen 1 und 2:

Wie viele Führerscheine wurden auf Grund der Erteilung der Lenkerberichtigung, ausgenommen
solche gemäß § 22 Abs. 1 FSG BGBl, l Nr. 120/1997, in der jeweils geltenden Fassung 2002
ausgestellt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer, Bezirkhauptmannschaften und Jahr)?

Welche Einnahmen ergaben sich daraus 2002?

Antwort:

Im Jahr 2002 wurden bundesweit 79.400 Führerscheine aufgrund der Neuerteilung der
Lenkberechtigung ausgestellt. Daraus ergeben sich (bei Kosten von 55 € pro Führerschein)
Einnahmen von 4.367.000 €.


Frage 3:

Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im Jahr 2003?

Antwort:

Unter Zugrundelegung einer ähnlichen Anzahl von Neuerteilungen ist auch für das Jahr 2003 mit
Einnahmen in der oa. Größenordnung zu rechnen.

Frage 4:

Was kostet - im Vergleich zu Österreich - die Ausstellung eines Führerscheins in den einzelnen
Mitgliedstaaten der EU (Ersuche um detaillierte Darstellung)?

Antwort:

Zur Frage der Höhe der Gebühren für Führerscheine in anderen Staaten darf auf die bereits über-
mittelte Aufstellung im Zuge der Beantwortung der Anfrage 4098/J/2002 verwiesen werden.
Aktuellere Daten sind derzeit beim bmvit nicht verfügbar.

Fragen 5 und 6:

Wie viele Führerscheine wurden als Duplikat 2002 ausgestellt (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer, Bezirkshauptmannschaften und Jahre)?

Welche Einnahmen ergaben sich daraus 2002?

Antwort:

Im Jahr 2002 wurden bundesweit 61.197 Duplikatführerscheine ausgestellt (Summe der unter
"Duplikat" ausgewiesenen Zahlen mit Ausnahme "Duplikat sonstige"). Daraus ergaben sich (bei
Kosten von 45 € pro Duplikat) Einnahmen von 2.753.865 €.

Frage 7:

Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im Jahr 2003?

Antwort:

Unter Zugrundelegung einer ähnlichen Anzahl von Duplikatausstellungen ist auch für das Jahr
2003 mit Einnahmen in der oa. Größenordnung zu rechnen.

Fragen 8 und 9:

Wie viele Führerscheine wurden auf Grund der Umschreibung einer ausländischen
Lenkerberechtigung 2002 ausgestellt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer,
Bezirkshauptmannschaften und Jahre)?

Welche Einnahmen ergaben sich daraus 2002?

Antwort:

Im Jahr 2002 wurden bundesweit 10.291 Lenkberechtigungen auf Grund der Umschreibung einer
ausländischen Lenkberechtigung erteilt. Diese Zahl setzt sich aus den Zahlen von "Austausch EU"
und "Austausch nicht EU" zusammen. Daraus ergaben sich (bei Kosten von 55 € pro
Umschreibung) Einnahmen von 566.005 €.


Frage 10:

Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im Jahr 2003?

Antwort:

Unter Zugrundelegung einer gleich bleibenden Anzahl von Umschreibungen von ausländischen
Lenkberechtigungen ist im Jahr 2003 mit ähnlichen Einnahmen wie in den Jahren zuvor zu
rechnen.

Fragen 11,12 und 13:

Wie viele Führerscheine wurden auf Grund der Verlängerung einer befristeten Lenkerberechtigung
(ausgenommen solche gemäß §§ 20 Abs. 4 oder 21 Abs. 2 FSG, BGBl, l Nr. 120/1997) 2002
ausgestellt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer, Bezirkshauptmannschaften und
Jahre)?

Welche Einnahmen ergaben sich daraus 2002?
Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im Jahr 2003?

Antwort:

Im Jahr 2002 wurden 51.199 Führerscheine auf Grund der Verlängerung einer befristeten
Lenkberechtigung ausgestellt (Siehe "Duplikat sonstige"). In dieser Zahl sind jedoch auch die
regelmäßigen Verlängerungen der Klasse C und D enthalten, da eine Trennung dieser
Verlängerungen im Register nicht möglich ist. Eine Festlegung der bisherigen oder zukünftigen
Einnahmen ist nicht möglich, da auch der ungefähre Prozentsatz der in dieser Zahl enthaltenen
Verlängerungen der Klassen C und D nicht bekannt ist, diese Verlängerungen aber gemäß §§ 20
Abs. 4 und 21 Abs. 2 FSG von Gebühren befreit sind.

Fragen 14 und 15:

Wie viele Führerscheine wurden auf Grund der Ausdehnung der Lenkerberechtigung auf weitere
Klassen oder Unterklassen 2002 ausgestellt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer,
Bezirkshauptmannschaften und Jahre)?

Welche Einnahmen ergaben sich daraus 2002?

Antwort:

Im Jahr 2002 wurden bundesweit 20.563 Führerscheine auf Grund der Ausdehnung der
Lenkberechtigung ausgestellt. Daraus ergaben sich (bei Kosten von 45 € pro Ausdehnung)
Einnahmen von 925.335 €.

Frage 16:

Mit welchen Einnahmenrechnen Sie im Jahr 2003?

Antwort:

Unter Zugrundelegung einer ähnlichen Anzahl von Ausdehnungen ist auch im Jahr 2003 mit Ein-
nahmen in oa. Größenordnung zu rechnen.


Fragen 17 und 18:

Wie viele Führerscheine wurden auf Grund sonstiger Änderungen oder Ergänzungen 2002
ausgestellt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer, Bezirkshauptmannschaften und
Jahre)?

Welche Einnahmen ergaben sich daraus 2002?

Antwort:

Im Jahr 2002 wurden bundesweit 8.662 Führerscheine auf Grund sonstiger Änderungen und
Ergänzungen ausgestellt (Summe der Zahlen "Austausch Code 111", "Austausch HeeresFS" und
"Änderung Wohnanschrift"). Daraus ergaben sich (bei Kosten von 45 € pro Änderung) Einnahmen
von 389.790 €.

Frage 19:

Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im Jahr 2003?

Antwort:

Unter Zugrundelegung einer ähnlichen Anzahl von sonstigen Änderungen ist im Jahr 2003 mit
Einnahmen in der oa. Größenordnung zu rechnen.

Fragen 20. 21 und 22:

Wie viele Wiederausführungen von Führerscheinen nach Ablauf der Entziehungsdauer gab es 1999,
2002 (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer, Bezirkshauptmannschaften und Jahre)?

Welche Einnahmen ergaben sich daraus 2002?
Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im Jahr 2003?

Antwort:

Da die Wiederausfolgung des Führerscheines nicht auf dem Führerscheinantragsformular
enthalten ist und daher die Speicherung bei den Behörden bislang auf recht unterschiedliche Art
und Weise erfolgt ist, könnten diesbezügliche Zahlen, wenn überhaupt, nur sehr unvollständig und
mit großen Unscharfen ermittelt werden; derzeit stehen mir diese Zahlen nicht zur Verfügung.

Fragen 23, 24 und 25:

Wie viele Mopedausweise für eine Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wurden
1999, 2002 ausgestellt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer, Bezirkshauptmannschaften
und Jahre)?

Welche Einnahmen ergaben sich daraus 2002?
Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im Jahr 2003?

Antwort:

Ähnlich verhält es sich bei den Mopedausweisen. Da die Mopedausweise nur von einigen
Behörden im Register vermerkt wurden und darüber hinaus keine Unterscheidung zwischen jenen,
die vor dem 16. Geburtstag und jenen, die später ausgestellt wurden, gemacht wurde, kann die in


der Aufstellung genannte Zahl von 6.809 Mopedausweisen nicht als repräsentative Größe
angesehen werden.

Fragen 26 und 27:

Können Sie für das Budget 2003 Gebührenerhöhungen bei der Führerscheinausstellung etc. -
gleichgültig unter welchen Bedingungen - ausschließen?

Wenn nein, weshalb nicht?

Antwort:

Die gegenständlichen Gebühren sind im Gebührengesetz geregelt, das in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen fällt.

Fragen 28, 29 und 30:

Weshalb wurden 2001 noch nicht alle zuständigen Behörden an das Führerscheinregister
angebunden?

Sind mittlerweile nun alle angebunden?
Wenn nein, wann wird das der Fall sein?

Haben alle Behörden die Führerscheine nacherfasst?

Wenn nein, weshalb nicht? Wann ist mit einer vollständigen Nacherfassung zu rechnen?

Antwort:

Nach dem nahezu sämtliche Behörden an das Zentrale Führerscheinregister angebunden worden
sind, ist nunmehr die Anbindung der restlichen Stellen im Gange.

Gemäß § 16 Abs. 10 FSG muss die Nacherfassung der Führerscheine mit 31. Oktober 2003 ab-
geschlossen sein. Derzeit haben 54 Behörden die Nacherfassung abgeschlossen, der gesetzliche
Termin für die Nacherfassung der übrigen Behörden scheint realisierbar zu sein.

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