602/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM FÜR SOZIALE SICHERHEIT,

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Genos-
s
Innen, betreffend „Jugendliche Heiminsassen als Hilfsarbeiter ohne Sozialversicherung-
Anrechnung von Arbeitzeiten gemäß § 255 ASVG nach der Pensionsreform 2003", Nr.
630/J, vom 8.7.03 wie folgt:

Zu Frage 1:
Nein.

Zu Frage 2:

Es sind keine neuen Zahlen bekannt.

Zu Frage 3 und 4:

Durch die Pensionssicherungsreform 2003 hat sich an den Beurteilungen, wie sie in

der Vergangenheit vorgenommen wurde, nichts geändert.

Zu den Fragen 5 und 6:

Ja, die dargelegte Vorgangsweise wird eingehalten.

Zu Frage 7:

Schadenersatzklagen sind uns nicht bekannt worden.

Zu Frage 8:

Aus der Judikatur wäre z.B. das Urteil des OGH vom 22.12.1993, ObA 238/93, zu nennen.


Zu Frage 9:

Folgende Erkenntnisse des VwGH sind seit 2000 ergangen:

Erkenntnis vom 23.2.2002, ZI. 2000/08/008: Die bisherige Rechtsprechung wurde bestätigt
(keine Ermessensausübung zum Zwecke der Erhöhung der Leistung).

Erkenntnis vom 20.9.2000, ZI. 97/08/0497: Was ist unter einer „Lücke" im Versicherungs-
verlauf zu verstehen (Ermessensausübung des BMSG wurde bestätigt)

Die Erkenntnisse sind im RIS in der Datenbank des VwGH einzusehen, vgl. auch
www.vwgh.gv.at (oder werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt).

Zu den Fragen 10 bis 13:
siehe Beilage

Zu Frage 10:

Im Zeitraum von 2000 bis 30.6.2003 wurden insgesamt 91 Anträge auf Wirksamerklärung

gestellt, und zwar:

PVA der Arbeiter und Angestellte                          54

SVA der gewerblichen Wirtschaft                          34

SVA der Bauern                                                      3

Zu Frage 11:

Im Zeitraum von 2000 bis 30.6.2003 wurden insgesamt 45 Anträge auf Wirksamer-
klärung abgelehnt, und zwar:

PVA der Arbeiter und Angestellte                          18

SVA der gewerblichen Wirtschaft                          24

SVA der Bauern                                                      3


Zu Frage 12:

Die Ablehnung der Anträge wurde zumeist damit begründet, dass die Wartezeit für eine
Alterspension bzw. für den Fall einer Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nach der
derzeitigen Rechtslage bereits erfüllt ist und daher die Wirksamerklärung nur zu einer Er-
höhung der Leistung führen würde.

Zu Frage 13:

Im Zeitraum 2000 bis 30.6.2003 wurden 25 Anträge mit der Begründung abgelehnt, dass

die Wirksamerklärung zur Erhöhung der Leistung geführt hätte.

davon entfallen

 

im Jahr 2000

 

im Jahr 2001

 

im Jahr 2002

 

bis 30.6.2003

 

auf die PVA

 

2

 

1

 

2

 

0

 

auf die SVAdgW

 

3

 

10

 

1

 

4

 

auf die SVAdB

 

1

 

1

 

0

 

0

 

Zu den Frage 14 und 15:

Eine dahin gehende Änderung des ASVG würde eine unsachliche Differenzierung darstel-
len und wird nicht vorgeschlagen werden.