62/AB XXII. GP

Eingelangt am: 21.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 55/J-NR/2003 betreffend die Installierung sogenannter
Geisterfahrerkrallen auf Österreichs Autobahnabfahrten, die die Abgeordneten Mag. Kukacka und
Kollegen am 23. Jänner 2003 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:

Frage 1:

Ist Ihnen die oben genannte Untersuchung des Landes Oberösterreich, Abteilung Verkehrstechnik,
vom August 2002 bezüglich "Maßnahmen gegen Geisterfahrten auf oberösterreichischen Straßen"
bekannt?

Antwort:

Ja.

Frage 2:

Existieren auch seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Untersu-
chungen hinsichtlich wirksamer Maßnahmen gegen Geisterfahrer auf Autobahnen? Wenn ja, wann
wurden diese erstellt und zu welchen Ergebnissen - auch im Hinblick auf die durchgehende Instal-
lierung von Geisterfahrerkrallen auf allen Autobahnausfahrten - sind diese gelangt?

Antwort:

Unter der Leitung des Verkehrsressorts wurde - im Zuge der Überarbeitung der RVS 5.28 „Maß-
nahmen gegen Geisterfahrer- eine breite Palette von Maßnahmen gegen Geisterfahrer in einer
Expertenrunde, in der die ASFINAG, die Straßenerhalter, das BMI, das Kuratorium für Verkehrssi-
cherheit und die Autofahrerclubs vertreten waren, untersucht.

Hinsichtlich der Ausrüstung von Anschlussstellen mit mechanischen Sperrvorrichtungen (Geister-
fahrerkrallen) sei auf Punkt 4.7 der RVS 5.28 verwiesen, wonach diese Einrichtungen nur in Aus-
nahmefällen bei gehäuftem Auftreten von Fehlfahrten empfohlen werden.

Frage 3:

Hat Landeshauptmann-Stv. Dipl.-lng. Erich Haider in der Frage bezüglich geeigneter Maßnahmen
gegen Geisterfahrer mit Ihnen bisher Kontakt aufgenommen? Wenn ja, wann und in welcher Hin-
sicht?


Antwort:

Herr Landeshauptmann-Stv. Dipl.-lng. Erich Haider hat sich im September 2002 in einem Schrei-
ben in dieser Angelegenheit an meinen Amtsvorgänger gewendet.

Frage 4:

Teilen Sie die Ansicht, dass an Autobahnabfahrten installierte Geisterfahrerkrallen ein geeignetes
Mittel sind, um die Zahl der Geisterfahrten zu verringern?

Antwort:

Hinsichtlich der Eignung von mechanischen Sperreinrichtungen (Geisterfahrerkrallen) verweise ich
auf die von der ASFINAG beauftragte Untersuchung des TÜV Österreich vom Juni 2001. Nachste-
hend eine Zusammenfassung des Ergebnisses dieser Untersuchung:

    In den meisten europäischen Ländern kommen keine Geisterfahrer-Rückhaltesysteme zum
Einsatz. Stattdessen werden bauliche Maßnahmen bzw. entsprechende Markierungen und
Beschilderungen zur Verhinderung von Falschfahrten getroffen.

    Neueste Entwicklungen bei den Fahrzeugreifen haben das Ziel, die Fahrbarkeit der Fahr-
zeuge auch bei Druckverlust des Reifens aufrecht zu erhalten. Die Krallen werden dadurch
wirkungslos.

    Keines der beurteilten Systeme hat eine Marktreife erlangt.

    Es fehlen wichtige Entwicklungsschritte um die Systeme sicher und zuverlässig zu machen.

Eine Verhinderung von Geisterfahrern kann in letzter Konsequenz nur durch ein Stoppen der
Fahrzeuge erreicht werden. Das Stoppen der Fahrzeuge mit mechanischen Einrichtungen bringt
jedoch immer Risiken mit sich, die auch durch eine Weiterentwicklung dieser Systeme nicht gänz-
lich ausgeschlossen werden können.

Frage 5:

Sollten Ihrer Ansicht nach an allen österreichischen Autobahnabfahrten diese Geisterfahrerkrallen
angebracht werden? Welche Argumente legen Sie Ihrer Meinung zugrunde?

Antwort:

Aufgrund der genannten Risiken erscheint eine flächendeckende Ausrüstung der Anschlussstellen
des hochrangigen Straßennetzes als nicht zielführend. Darüber hinaus ist zu bemerken, dass
Falschfahrten nicht nur bei Anschlussstellen, sondern auch bei Raststationen und auf Parkplätzen
("Linksabbieger"), sowie durch Wenden des Fahrzeuges auf einer Richtungsfahrbahn ihren Aus-
gangspunkt haben können.

Zudem ist der erzielbare Sicherheitsgewinn aus dieser Maßnahme kritisch zu analysieren. Da es
sich bei den Geisterfahrerunfällen zwar immer um sehr bedauerliche und aufgrund der Unfall-
schwere, sehr spektakuläre Unfälle handelt, stellen sie in der Unfallstatistik zum Glück nur eine
sehr geringfügige Minderheit dar. Es ist daher die Frage berechtigt, ob die für die Installation und
den Betrieb der Geisterfahrerkrallen notwendigen Mittel nicht besser in andere Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit investiert wären, zudem es offenbar derzeit nicht auszuschließen
ist, dass durch eine Fehlfunktion der Geisterfahrerkrallen zu einem zusätzlichen Risiko kommt.

Frage 6:

Würden Sie andere Maßnahmen als geeigneter erachten, um wirksam gegen Geisterfahrten
vorgehen zu können? Wenn ja, welche?


Antwort:

Die in Fragepunkt 2 angeführte RVS 5.28 sieht eine Reihe von wirkungsvollen Verbesserungs-
maßnahmen vor, die sich in kurzer Zeit umsetzen lassen und auch zum Großteil bereits umgesetzt
wurden. Auf diese Maßnahmen wird auch der deutliche Rückgang der Geisterfahrerunfälle in den
letzten Jahren zurückgeführt.

Die neueste Entwicklung auf dem Gebiet der Geisterfahrerprävention zielt auf ein Stoppen der
Fahrzeuge durch einen Eingriff in die Motorsteuerungselektronik der Fahrzeuge hin. Diese Maß-
nahme wird seitens von Experten grundsätzlich als effizient und relativ risikoarm gesehen. Auf-
grund des Umstandes, dass für das Funktionieren dieser elektronischen Systeme das Vorhanden-
sein der entsprechenden Ausrüstung in jedem Fahrzeug notwendig ist, müsste allerdings eine ge-
setzliche Verpflichtung für die Ausrüstung sämtlicher Kraftfahrzeuge bestehen. Eine kurzfristige
Umsetzung dieser elektronischen Rückhaltesysteme, die vorerst nur im Prototypenzustand vorlie-
gen, ist rechtlich und technisch nicht möglich.

Frage 7:

Sind Ihnen die Einwände der ASFINAG gegen die Installierung von "Geisterfahrerkrallen" be-
kannt? Wenn ja, wie lauten die dahingehenden Einwände der ASFINAG und teilen Sie diese Mei-
nung?

Antwort:

Ich vertrete in dieser Angelegenheit weitgehend den Standpunkt der ASFINAG.

Frage 8:

Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für eine gesamtösterreichische Ausrüstung der Auto-
bahnauffahrten mit Geiserfahrerkrallen? Wer soll diese Kosten tragen? Welche Posten sind im
Budget der ASFINAG oder des Bundes im Jahr 2003 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung da-
für vorgesehen?

Antwort:

Wie mir die ASFINAG berichtet, sind die Kosten für eine gesamtösterreichische Ausrüstung ohne
detaillierte Erhebung nicht kalkulierbar, da hiefür folgende Überlegungen einzubeziehen sind:

    Genaue Anzahl der Geisterfahrerkrallen (Berücksichtigung von Park- und Rastplätzen),

    Kosten für die Bereitstellung der benötigten Infrastruktur (Stromversorgung, allfällige Da-
tenanbindung) für die Geisterfahrerkrallen.

    Kosten für derzeit noch nicht festgelegte begleitende Maßnahmen (wie z.B. Warnung der
Richtigfahrer auf der Anschlussstelle durch Wechselverkehrszeichen)

Grob geschätzt rechnet die ASFINAG mit einer Investitionssumme von zumindest € 10 Mio.
Im aktuellen Investitionsplan der ASFINAG sind dafür keine Mittel vorgesehen.