62/AB XXII. GP
Eingelangt am:
21.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 55/J-NR/2003
betreffend die Installierung sogenannter
Geisterfahrerkrallen auf Österreichs Autobahnabfahrten, die die Abgeordneten
Mag. Kukacka und
Kollegen am 23. Jänner 2003 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt
zu beantworten:
Frage 1:
Ist Ihnen die oben
genannte Untersuchung des Landes Oberösterreich, Abteilung Verkehrstechnik,
vom August 2002 bezüglich "Maßnahmen gegen Geisterfahrten auf
oberösterreichischen Straßen"
bekannt?
Antwort:
Ja.
Frage 2:
Existieren auch seitens
des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Untersu-
chungen hinsichtlich wirksamer Maßnahmen gegen Geisterfahrer auf Autobahnen?
Wenn ja, wann
wurden diese erstellt und zu welchen Ergebnissen - auch im Hinblick auf die
durchgehende Instal-
lierung von Geisterfahrerkrallen auf allen Autobahnausfahrten - sind diese
gelangt?
Antwort:
Unter der Leitung des Verkehrsressorts
wurde - im Zuge der Überarbeitung der RVS 5.28 „Maß-
nahmen
gegen Geisterfahrer- eine breite Palette von Maßnahmen gegen Geisterfahrer in
einer
Expertenrunde, in der die ASFINAG, die
Straßenerhalter, das BMI, das Kuratorium für Verkehrssi-
cherheit und die Autofahrerclubs vertreten waren, untersucht.
Hinsichtlich
der Ausrüstung von Anschlussstellen mit mechanischen Sperrvorrichtungen
(Geister-
fahrerkrallen)
sei auf Punkt 4.7 der RVS 5.28 verwiesen, wonach diese Einrichtungen nur in
Aus-
nahmefällen bei gehäuftem Auftreten von Fehlfahrten empfohlen werden.
Frage 3:
Hat Landeshauptmann-Stv. Dipl.-lng. Erich Haider in der Frage
bezüglich geeigneter Maßnahmen
gegen Geisterfahrer mit Ihnen bisher
Kontakt aufgenommen? Wenn ja, wann und in welcher Hin-
sicht?
Antwort:
Herr
Landeshauptmann-Stv. Dipl.-lng. Erich Haider hat sich im September 2002 in
einem Schrei-
ben in dieser Angelegenheit an meinen Amtsvorgänger gewendet.
Frage 4:
Teilen Sie die Ansicht, dass an
Autobahnabfahrten installierte Geisterfahrerkrallen ein geeignetes
Mittel sind, um die Zahl der Geisterfahrten zu verringern?
Antwort:
Hinsichtlich der Eignung von mechanischen
Sperreinrichtungen (Geisterfahrerkrallen) verweise ich
auf die von der ASFINAG beauftragte Untersuchung des TÜV Österreich vom Juni
2001. Nachste-
hend eine Zusammenfassung des Ergebnisses dieser Untersuchung:
• In den
meisten europäischen Ländern kommen keine Geisterfahrer-Rückhaltesysteme zum
Einsatz. Stattdessen werden bauliche Maßnahmen bzw. entsprechende Markierungen
und
Beschilderungen zur Verhinderung von Falschfahrten getroffen.
• Neueste Entwicklungen bei den Fahrzeugreifen
haben das Ziel, die Fahrbarkeit der Fahr-
zeuge auch bei Druckverlust des Reifens aufrecht zu erhalten. Die Krallen
werden dadurch
wirkungslos.
• Keines der beurteilten
Systeme hat eine Marktreife erlangt.
• Es fehlen wichtige
Entwicklungsschritte um die Systeme sicher und zuverlässig zu machen.
Eine
Verhinderung von Geisterfahrern kann in letzter Konsequenz nur durch ein
Stoppen der
Fahrzeuge erreicht werden. Das Stoppen der Fahrzeuge mit mechanischen
Einrichtungen bringt
jedoch immer Risiken mit sich, die auch durch eine Weiterentwicklung dieser
Systeme nicht gänz-
lich ausgeschlossen werden können.
Frage 5:
Sollten Ihrer Ansicht nach an allen
österreichischen Autobahnabfahrten diese Geisterfahrerkrallen
angebracht werden? Welche Argumente legen Sie Ihrer Meinung zugrunde?
Antwort:
Aufgrund
der genannten Risiken erscheint eine flächendeckende Ausrüstung der
Anschlussstellen
des hochrangigen Straßennetzes als nicht zielführend. Darüber hinaus ist zu
bemerken, dass
Falschfahrten nicht nur bei Anschlussstellen, sondern auch bei Raststationen
und auf Parkplätzen
("Linksabbieger"), sowie durch Wenden des Fahrzeuges auf einer
Richtungsfahrbahn ihren Aus-
gangspunkt haben können.
Zudem
ist der erzielbare Sicherheitsgewinn aus dieser Maßnahme kritisch zu
analysieren. Da es
sich bei den Geisterfahrerunfällen zwar immer um sehr bedauerliche und aufgrund
der Unfall-
schwere, sehr spektakuläre Unfälle handelt, stellen sie in der Unfallstatistik zum
Glück nur eine
sehr geringfügige Minderheit dar. Es ist daher die Frage berechtigt, ob die für
die Installation und
den Betrieb der Geisterfahrerkrallen notwendigen Mittel nicht besser in andere
Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit investiert wären, zudem es offenbar derzeit
nicht auszuschließen
ist, dass durch eine Fehlfunktion der Geisterfahrerkrallen zu einem
zusätzlichen Risiko kommt.
Frage 6:
Würden
Sie andere Maßnahmen als geeigneter erachten, um wirksam gegen Geisterfahrten
vorgehen zu können? Wenn ja, welche?
Antwort:
Die in Fragepunkt 2 angeführte RVS 5.28 sieht eine Reihe von
wirkungsvollen Verbesserungs-
maßnahmen vor, die sich in kurzer Zeit umsetzen lassen und auch zum Großteil
bereits umgesetzt
wurden. Auf diese Maßnahmen wird auch der deutliche Rückgang der
Geisterfahrerunfälle in den
letzten Jahren zurückgeführt.
Die neueste Entwicklung auf dem Gebiet der
Geisterfahrerprävention zielt auf ein Stoppen der
Fahrzeuge durch einen Eingriff in die Motorsteuerungselektronik der Fahrzeuge
hin. Diese Maß-
nahme wird seitens von Experten grundsätzlich als effizient und relativ
risikoarm gesehen. Auf-
grund des Umstandes, dass für das Funktionieren dieser elektronischen Systeme
das Vorhanden-
sein der entsprechenden Ausrüstung in jedem Fahrzeug notwendig ist, müsste
allerdings eine ge-
setzliche Verpflichtung für die Ausrüstung sämtlicher Kraftfahrzeuge bestehen.
Eine kurzfristige
Umsetzung dieser elektronischen Rückhaltesysteme, die vorerst nur im
Prototypenzustand vorlie-
gen, ist rechtlich und technisch nicht möglich.
Frage 7:
Sind Ihnen die Einwände der ASFINAG gegen die Installierung
von "Geisterfahrerkrallen" be-
kannt? Wenn ja, wie lauten die dahingehenden Einwände der ASFINAG und teilen
Sie diese Mei-
nung?
Antwort:
Ich vertrete in dieser
Angelegenheit weitgehend den Standpunkt der ASFINAG.
Frage 8:
Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für eine
gesamtösterreichische Ausrüstung der Auto-
bahnauffahrten mit Geiserfahrerkrallen? Wer soll diese Kosten tragen? Welche
Posten sind im
Budget der ASFINAG oder des Bundes im Jahr 2003 bzw. in der mittelfristigen
Finanzplanung da-
für vorgesehen?
Antwort:
Wie mir die ASFINAG berichtet, sind die Kosten für eine
gesamtösterreichische Ausrüstung ohne
detaillierte Erhebung nicht kalkulierbar, da hiefür folgende Überlegungen
einzubeziehen sind:
• Genaue Anzahl der
Geisterfahrerkrallen (Berücksichtigung von Park- und Rastplätzen),
• Kosten für die
Bereitstellung der benötigten Infrastruktur (Stromversorgung, allfällige Da-
tenanbindung) für die Geisterfahrerkrallen.
• Kosten für derzeit noch
nicht festgelegte begleitende Maßnahmen (wie z.B. Warnung der
Richtigfahrer auf der Anschlussstelle durch Wechselverkehrszeichen)
Grob geschätzt rechnet die ASFINAG mit einer
Investitionssumme von zumindest € 10 Mio.
Im aktuellen Investitionsplan der ASFINAG sind dafür keine Mittel vorgesehen.