665/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.09.2003
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 665/J-NR/2003 betreffend Fachhochschul-
Studiengänge in St. Pölten, die die Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen
am 10. Juli 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.bis 3.:

Die Förderung der Fachhochschul-Studiengänge durch den Bund ist auch weiterhin sichergestellt.

Bei der Schaffung des Fachhochschul-Sektors im Jahre 1993 wurde festgelegt, dass der Bund 90%
der Personalkosten und des laufenden Betriebsaufwandes eines Studienplatzes als Förderung vorse-
hen soll. Die Errichtung der Gebäude und die gesamte Einrichtung und Ausstattung sind vom Fach-
hochschul-Erhalter zu tragen. Auf Basis des Normkostenmodells 1993 wurden die Förderbeträge
für wirtschaftliche, touristische, wirtschaftlich-technische und technische Studiengänge festgelegt.

Wie Erfahrungen aus dem Wirtschaftsbereich zeigen, werden die Betriebs- und Personalkosten bei
Vollausbau eines Betriebes günstiger, d.h. es entstehen Synergieeffekte, so ist es auch bei den
Fachhochschulen. Aus diesem Grund wurden Gespräche mit allen Erhaltern geführt. Im Auftrag des
Landes Steiermark wurden überdies die Kostenstrukturen der Fachhochschul-Studiengänge in der
Steiermark, in Oberösterreich, in Kärnten und Vorarlberg erhoben. Diese Erhebung wird derzeit auf
alle Bundesländer ausgeweitet. Das Ergebnis dieser Studie wird Ende August vorliegen.

Im Regierungsprogramm 2003 wurde festgelegt, dass ein FH-Entwicklungsplan III zu erstellen ist
und dass die Umstellung von Studiengangs- auf Erhalterförderung geprüft werden soll. Deshalb
wurde in den Gesprächen mit den Erhaltern auch die Frage der Umstellung der bisherigen Förde-
rung pro Studiengang auf eine Globalförderung für alle Studiengänge eines Erhalters erörtert. Da-


mit würde den Fachhochschul-Trägern mehr Möglichkeit zur flexibleren Gestaltung und Planung
eingeräumt.

Ab Ende August werden die Gespräche mit den Erhaltern fortgeführt, um die Weiterentwicklung
des Fördersystems zu einer stärkeren Erhalterorientierung fortzusetzen und die konkreten Synergie-
potenziale für 2003 und 2004 festzustellen.

Ad  4.:

Dies ist nicht geplant. Mit der derzeit in Begutachtung befindlichen Novelle des Fachhochschul-

Studiengesetzes soll vielmehr weiterhin der Studienbeitrag im bisherigen Ausmaß von € 363,36
verankert werden.