67/AB XXII. GP
Eingelangt am: 21.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Bildung,Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 49/J-NR/2003 betreffend Überprüfung der Hausord-
nungen und Verhaltensvereinbarungen an Schulen nach pädagogischen
Grundsätzen, die die Abge-
ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 23. Januar 2003 an
mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:
Ad l.:
Kopien der Schreiben vom l. März 2002 an die Präsidenten der Landesschulräte bzw. Präsidentin
des Wiener Stadtschulrates sind angeschlossen (Beilage).
Ad 2.:
Ja.
Ad 3. und 4.:
Nein.
Ad 5. und 6.:
Ja. Die Bericht
enthalten im Wesentlichen Angaben zur Nutzung der neuen Möglichkeiten, grund-
sätzliche Erfahrungsberichte, Beispiele für Verhaltensvereinbarungen,
für erfolgte Konfliktlösungen
und vor allem Vermeidungen durch die Regelungen als best-practice
Beispiele.
Ad 7.:
Das Vorliegen von Mängeln wurde nicht gesondert erhoben.
Ad 8.:
Ja.
Ad 9. und 10:
Wenn Mängel festgestellt wurden, dann
deshalb, weil Hausordnungen und Ver-
haltensvereinbarungen zu schülerlastig waren. Zwecks Behebung wurden von den
LSR Salzburg
und Tirol umfassende Handreichungen entwickelt. In Oberösterreich, Steiermark
und Wien erfolg-
ten Mängelbehebungen durch die Schulaufsicht, in Vorarlberg im Rahmen von
Direk-
torenkonferenzen und in Kärnten durch den Leiter der Rechtsabteilung im LSR.
Ad 11.:
Oberösterreich und Salzburg schätzen die
bisherigen Erfahrungen eher positiv, alle übrigen Bun-
desländer generell positiv ein.
Beilagen
|
|
|
|
|
|
|
|
|