67/AB XXII. GP

Eingelangt am: 21.03.2003
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BM für Bildung,Wissenschaft und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 49/J-NR/2003 betreffend Überprüfung der Hausord-
nungen und Verhaltensvereinbarungen an Schulen nach pädagogischen Grundsätzen, die die Abge-
ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 23. Januar 2003 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:

Ad l.:


Kopien der Schreiben vom l. März 2002 an die Präsidenten der Landesschulräte bzw. Präsidentin

des Wiener Stadtschulrates sind angeschlossen (Beilage).

Ad 2.:
Ja.

Ad 3. und 4.:
Nein.

Ad 5. und 6.:

Ja. Die Bericht enthalten im Wesentlichen Angaben zur Nutzung der neuen Möglichkeiten, grund-
sätzliche Erfahrungsberichte, Beispiele für Verhaltensvereinbarungen, für erfolgte Konfliktlösungen
und vor allem Vermeidungen durch die Regelungen als best-practice Beispiele.

Ad 7.:

Das Vorliegen von Mängeln wurde nicht gesondert erhoben.


Ad 8.:
Ja.

Ad 9. und 10:

Wenn Mängel festgestellt wurden, dann deshalb, weil Hausordnungen und Ver-
haltensvereinbarungen zu schülerlastig waren. Zwecks Behebung wurden von den LSR Salzburg
und Tirol umfassende Handreichungen entwickelt. In Oberösterreich, Steiermark und Wien erfolg-
ten Mängelbehebungen durch die Schulaufsicht, in Vorarlberg im Rahmen von Direk-
torenkonferenzen und in Kärnten durch den Leiter der Rechtsabteilung im LSR.

Ad 11.:

Oberösterreich und Salzburg schätzen die bisherigen Erfahrungen eher positiv, alle übrigen Bun-
desländer generell positiv ein.

Beilagen