69/AB XXII. GP

Eingelangt am: 24.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 41/J betreffend
Liberalisierungsangebote für das Dienstleistungsabkommen der Welthandelsorgani-
sation, welche die Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen am
23. Jänner 2003 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:


Es darf auf den ersten Angebotsentwurf der Europäischen Kommission, der seit
6.2.2003 vorliegt und am 7.2.2003 dem Parlament übermittelt wurde, sowie auf den
revidierten Angebotsentwurf der Europäischen Kommission, der am 11.3.2003 dem
Parlament übermittelt wurde, verwiesen werden. Diese geben über die Angebote zu
den einzelnen Dienstleistungsbereichen detailliert Auskunft; allerdings ist darauf hinzu-
weisen, dass es sich dabei um EU-interne Positionspapiere handelt, die noch Abände-
rungen erfahren können.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Es ist wiederum auf die oben erwähnten Angebotsentwürfe der Kommission zu ver-
weisen, die sich momentan noch in der Abstimmungsphase befinden. Die Titulierung
der neuen Runde als Entwicklungsrunde impliziert, dass in den Verhandlungen dem


mit dem Dienstleistungsverkehr verbundenen Bereich der vorübergehenden Person-
enbewegung (mode 4), einem primären Anliegen der Entwicklungsländer, besonderes
Augenmerk zugewendet wird. Es wird nun danach zu trachten sein, dass das EU-
Angebot den Anliegen der Entwicklungsländer Rechnung trägt, jedoch gleichzeitig zu
keiner Gefährdung der Arbeitsmärkte der EU-Mitgliedstaaten führt.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Die Forderungen anderer WTO-Mitglieder an die EU (EG) und ihre Mitgliedstaaten
sowie Ergänzungen wurde dem Parlament in fünf Sendungen (15.7.02, 19.8.02,
24.10.02, 4.12.02, 24.1.03) übermittelt. Diese Forderungen sind nicht in deutscher
Sprache verfügbar.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Grundsätzlich ist zu den öffentlichen Dienstleistungen zu sagen, dass diese dreifach
abgesichert sind, nämlich durch die Ausnahme im Abkommenstext selbst, durch die
Vermeidung neuer Verpflichtungen im Angebot sowie durch einen gemeinschafts-
weiten EU-Vorbehalt im Angebot, der besagt, dass Dienste der Daseinsvorsorge in
Form von öffentlichen Monopolen oder durch Private, denen exklusive Rechte
gewährt werden, angeboten werden können. Der Begriff der "public utilities" ist dabei
weit auszulegen und geht über netzgebundene Dienstleistungen hinaus. In den
Bereichen Bildung, Gesundheit, Nahverkehr, Wasserversorgung sowie bei den
audiovisuellen Dienstleistungen wird es kein Angebot geben.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass das gleichzeitige Bestehen privater und öffent-
licher Anbieter noch nicht auf ein Wettbewerbsverhältnis schließen lässt.


Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Der Nationalrat wird - in Entsprechung von Art. 23e B-VG - ständig über die Ergeb-
nisse der Sitzungen des Ausschusses gem. Art. 133 EGV unterrichtet. Gesondert
darf nochmals auf die Übermittlung der EU-Angebotsentwürfe am 7.2.03 und am
11.3.2003 an das Parlament hingewiesen werden. Am 19.3.03 hat sich der Wirt-
schaftsausschuss mit dem Entwurf einer österreichischen Stellungnahme zum EU-
Angebotsentwurf befasst.