699/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM FÜR
SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN
UND KONSUMENTENSCHUTZ
Anfragebeantwortung
In
Beantwortung der an mich gerichteten Anfrage der Abgeordneten Öllinger,
Freundinnen und Freunde, betreffend „Hauptverband und EDS/ORGA",
Nr. 693/J, vom 10. Juli 2003 darf ich einleitend zunächst allgemein Folgendes
festhalten:
Die
zeitgerechte Einführung der Chipkarte im weiteren Rahmen des elektronischen
Verwaltungssystems ELSY (§ 31 a ASVG) war mir stets ein großes Anliegen. Ich
habe daher im Rahmen meines Aufgabenbereiches und der von mir zu führenden
Aufsicht über den Hauptverband durch meine Mitarbeiter aber auch selbst mit
beständigen Druck darauf hingewirkt, dass die zuständigen Verwaltungskörper,
Funktionäre und Mitarbeiter die Ihnen zukommende hohe Verantwortung in der
Realisierung dieses Projektes auch entsprechend wahrnehmen.
Ich
halte die möglichst rasche Realisierung dieses Projektes für überaus wichtig
und vordringlich, gerade auch im Hinblick auf die allgemeinen Bemühungen durch
den Einsatz von Mitteln des e-Government letztlich zu einer
bürgerfreundlicheren
Verwaltung
zu gelangen. Ich werde daher auch weiterhin, trotz oder gerade wegen
der zuletzt im Projekt aufgetretenen Schwierigkeiten, mit den mir zu Gebote
stehenden Mitteln die einschlägigen Arbeiten verfolgen und begleiten.
Bezüglich
der einzelnen, ganz konkrete sachliche Problemstellungen betreffenden
Fragestellungen der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage habe ich eine
Stellungnahme des zur Vollziehung berufenen Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger eingeholt, welche ich dieser Anfragebeantwortung in
Kopie beilege.
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