703/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 10. Juli 2003, Nr. 696/J,
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Kollegen, betreffend budget-
relevante Aspekte bei der Veräußerung der Bundeswohnbaugesellschaften,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. bis 3.:

Mein Anliegen ist es, die fünf Bundeswohnbaugesellschaften bestmöglich zu
verwerten. Mehrere wichtige Kriterien sind dabei zu berücksichtigen. Eines
davon ist die Maastricht-Wirksamkeit der Erlöse. Es wurden daher auch Ge-
spräche mit EUROSTAT geführt, um die Verwertung auch aus Maastricht-
Sicht optimal zu gestalten. Die Maastricht-Wirksamkeit der Erlöse aus der
Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften kann in zwei Bereichen ge-
messen werden: Erstens Reduzierung der öffentlichen Finanzschuld und
zweitens Verbesserung des öffentlichen Finanzierungssaldos. Die Reduzie
rung der öffentlichen Finanzschuld ist klarerweise gegeben. Beim Finanzie-
rungssaldo gilt das einschlägige ESVG-Regelwerk. Ich weise darauf hin, dass
dieses Regelwerk von EUROSTAT mittels Entscheidungen laufend abgeän-


dert und verschärft wird und dass die Entscheidungen über die Maastricht-
Wirksamkeit in letzter Konsequenz bei EUROSTAT liegen.

Zur Realisierung der bestmöglichen Verwertung muss allerdings auf die sich
bietenden Möglichkeiten flexibel reagiert werden können. Aus diesem
Grunde lässt das Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbau-
gesellschaften auch ein weites Spektrum von Verwertungsmaßnahmen zu.
Die Veräußerung der Bundeswohnbaugesellschaften an die ÖIAG oder BIG
ist eine von mehreren Varianten.

Ich möchte aber betonen, dass für den Verkauf der Bundeswohnbaugesell-
schaften folgendes entscheidend ist: Die Bundesregierung hat sich zum Ziel
gesetzt, die Aufgaben des Bundes auf die Kernaufgaben zu konzentrieren.
Eigentum an Bundeswohnungen kann wohl keine Kernaufgabe des Bundes
sein. Wir haben daher ein klares Bekenntnis zur Privatisierung auch der
Bundeswohnbaugesellschaften abgegeben. Mit dem Erlös wird die Finanz-
schuld der Republik reduziert werden. Davon werden die Steuerzahler profi-
tieren.

Zu 4. und 5.:

Wäre die Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften nicht von den ent-
sprechenden Steuern befreit worden - eine Praxis, die bei derartigen
Transaktionen auch von Vorgängerbundesregierungen geübt wurde, wie z.B.
beim Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das
Eigentum der ÖIAG, BGB1.
I, Nr. 87/1998 - liefe das im Ergebnis auf eine
Erhöhung der Ertragsanteile der Gemeinden zu Lasten des
Verwertungserlöses des Bundes hin.

Gegenüber dem Jahr 2000, welches das letzte Jahr war, in dem noch das
Finanzausgleichsgesetz 1997 in Kraft war, stiegen die Einnahmen der Ge-
meinden aus Abgaben, d.h. aus Ertragsanteilen, ertragsanteile-ähnlichen


Transfers sowie eigenen Abgaben im Jahre 2001 um 5,73% und im
Jahre 2002 um 3,53 %. Diese Steigerungen einerseits und die Notwendig-
keit, die Konsolidierungspolitik des Bundes fortzuführen, lassen es gerecht-
fertigt erscheinen, Verschiebungen der Einnahmen zu Lasten des Bundes
und zu Gunsten anderer Gebietskörperschaften zu vermeiden.