709/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.09.2003
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BM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 670/J-NR/2003 betreffend schwere Versäumnisse
von
Generaldirektor Dr. Seipel, die die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl,
Kolleginnen und Kolle-
gen am 10. Juli 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Für den Bereich des Bundes gilt das
Prinzip der Nichtversicherung für Immobilien und Fahrnisse
(z.B.
Sammlungsgut), da die andernfalls aufzuwendenden Prämien für kommerzielle
Versicherun-
gen
höhere Kosten verursachen würden als die Abdeckung eventuell eintretender
Schadensfälle. Rechnungshof und Bundesministerium für Finanzen haben
festgestellt, dass dieses
Prinzip der Nichtversicherung auch für die vollrechtsfähigen Bundesmuseen
weiter gilt. Der Ab-
schlusses
einer Versicherung ist von den Geschäftsführern der vollrechtsfähigen
wissenschaftlichen
Anstalten im Einzelfalle mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Geschäftsmannes zu beurteilen.
Das Kunsthistorische Museum hat anlässlich der Ausgliederung 1999, noch vor der
Feststellung des
Rechnungshofes,
dass das Prinzip der Nichtversicherung auch für vollrechtsfähige Anstalten des
Bundes
gilt, eine Sockelversicherung abgeschlossen, um bei Schadensfallen und
Diebstählen dieser
Art
einen gewissen Versicherungsschutz zu haben.
Ich teile die Ansicht des
Rechnungshofes, dass dem Einbau von effizienten Sicherheitsanlagen Prio-
rität einzuräumen ist. Deshalb enthalten die Übergabe/Übernahmeverträge über das Sammlungsgut
die
Verpflichtung, laufend ausreichende Investitionen in Sicherheitsmaßnahmen zu
tätigen, um
bestmöglichen
Schutz für die Exponate zu erzielen. Tatsächlich hat nicht der Mangel an einer
funk-
tionstüchtigen
Sicherheitsanlage den Diebstahl der Saliera von Cellini möglich gemacht,
sondern
nach
dem Stand der bisherigen Ermittlungen menschliches Versagen des Wachpersonales,
wie es
bedauerlicherweise niemals
ausgeschlossen werden kann. Hinzuweisen ist darauf, dass in den letz-
ten
Jahren seitens des Kunsthistorischen Museums erhebliche Ausgaben zur
Verbesserung der Si-
cherheitsanlagen
getätigt wurden.
Anzumerken ist auch, dass eine
dreiköpfige Kommission des Rechnungshofes seit Juni 2002 bis
zum
heutigen Tage vor Ort im Kunsthistorischen Museum im Rahmen einer Einschau
tätig ist. Gra-
vierende
Sicherheitsmängel hätte diese Kommission zweifellos sogleich dem
Generaldirektor des
Kunsthistorischen
Museums bzw. meinem Ministerium zur Behebung bekannt gegeben.
Die vom Präsidenten
des Rechnungshofes angerührten Unzulänglichkeiten bei der Ausgliederung
der Museen müssten konkretisiert werden, um dazu Stellung nehmen zu können. Der
Generaldi-
rektor des Kunsthistorischen Museums wurde jedenfalls im Sinne der Kritik des
Rechnungshofes
aufgefordert, alle nur möglichen Anstrengungen zur weiteren Verbesserung der
Sicherheitsmaß-
nahmen
im Kunsthistorischen Museum zu treffen.
Ad 2.:
Versäumnisse des Generaldirektors des Kunsthistorischen
Museums in diesem Zusammenhang sind
mir nicht bekannt.
Ad 3.:
Die polizeilichen Ermittlungen wegen
des Diebstahls der Saliera sind nach wie vor im Gange. Alle
einlangenden Hinweise werden genauestens geprüft. Die Polizei kann allerdings
ihre bisherigen
Ermittlungsergebnisse im Interesse effizienter Recherchen der Öffentlichkeit
noch nicht mitteilen.