71/AB XXII. GP
Eingelangt am:
26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 62/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde wie folgt:
Frage 1 :
Nach
dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 1993/94 hatte mit Stichtag
31. Dezember 1993 nachstehende Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld
nach dem Bundespflegegeldgesetz:
|
Bereich |
Stufe
1 |
Stufe
2 |
Stufe
3 |
Stufe
4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
Stufe
7 |
Gesamt |
|
Bund1) |
2.506 |
198.597 |
25.724 |
14.576 |
12.969 |
2.882 |
1.634 |
258.888 |
1) Eine nähere
Gliederung nach Entscheidungsträgern ist für das Jahr 1993 nicht möglich.
Frage 2:
Im 2. Halbjahr 1993 hat der Aufwand des Bundes für
Leistungen nach dem Bundes-
pflegegeldgesetz rund 638 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen
auf
die einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.
Fragen 3 und 4:
Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine
„vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.
Für das Jahr 1993 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen
in der Höhe von rund
5.628 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und
Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der
Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher blieben die
Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau. Weiters bezieht sich die angegebene Summe auf das gesamte Jahr
1993, da die Erfolgsrechnungen der
Sozialversicherungsträger lediglich Ganzjahres-
zahlen vorsehen.
Fragen 5 und 6:
Analog
zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen
gibt.
Für
das Jahr 1993 dürften die aus den in der Begründung der Anfrage angeführten
Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt 277 Mio. €
zu beziffern sein (Berechnung unter Heranziehung der halben Jahreseinnahmen).
Dabei entfallen davon ca. 33 Mio. € auf die Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pen-
sionsbezieherlnnen und ca. 244 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte (jeweils
0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen).
Frage 7:
Eine derartige Berechnung ist rückwirkend
nicht möglich.
Fragen 8 und 9:
Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor
dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial
liegt
meinem Ressort nicht vor.