72/AB XXII. GP
Eingelangt am:
26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 63/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde wie folgt:
Frage 1:
Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 1994/95
hatte mit Stichtag
31. Dezember 1994 nachstehende Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld
nach dem Bundespflegegeldgesetz:
|
Bereich |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
Stufe 7 |
Gesamt |
|
PV |
12.268 |
146.033 |
40.668 |
19.258 |
16.801 |
3.314 |
2.153 |
240.495 |
|
UV |
58 |
236 |
209 |
504 |
158 |
35 |
42 |
1.242 |
|
Sonst. |
797 |
15.405 |
4.042 |
1.436 |
2.082 |
754 |
245 |
24.761 |
|
Gesamt |
13.123 |
161.674 |
44.919 |
21.198 |
19.041 |
4.103 |
2.440 |
266.498 |
PV: Pensionsversicherungsträger, UV:
Unfallversicherungsträger, Sonst.: Sonstige Entschei-
dungsträger des
Bundes ohne Daten über Landeslehrer.
Frage 2:
Im Jahr 1994 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach
dem Bundespflege-
geldgesetz rund 1.341 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen auf
die
einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.
Fragen 3 und 4:
Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine
„vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.
Für das Jahr 1994 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen
in der Höhe von rund
5.941 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und
Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der
Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher blieben
die Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau.
Fragen 5 und 6:
Analog zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet
werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen
gibt.
Für das Jahr 1994 beziffern sich die aus den in der
Begründung der Anfrage ange-
führten Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt
568 Mio. €, wobei davon ca. 75 Mio. € auf die
Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pensionsbezieherlnnen und ca. 493 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte - je-
weils 0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen -
entfallen.
Frage 7:
Eine derartige
Berechnung ist rückwirkend nicht möglich.
Fragen 8 und 9:
Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor
dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial
liegt
meinem Ressort nicht vor.