72/AB XXII. GP

Eingelangt am: 26.03.2003
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Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 63/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
wie folgt:

Frage 1:


Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 1994/95 hatte mit Stichtag
31. Dezember 1994 nachstehende Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld
nach dem Bundespflegegeldgesetz:

Bereich

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Stufe 4

 

Stufe 5

 

Stufe 6

 

Stufe 7

 

Gesamt

 

PV

 

12.268

 

146.033

 

40.668

 

19.258

 

16.801

 

3.314

 

2.153

 

240.495

 

UV

 

58

 

236

 

209

 

504

 

158

 

35

 

42

 

1.242

 

Sonst.

 

797

 

15.405

 

4.042

 

1.436

 

2.082

 

754

 

245

 

24.761

 

Gesamt

 

13.123

 

161.674

 

44.919

 

21.198

 

19.041

 

4.103

 

2.440

 

266.498

 

PV: Pensionsversicherungsträger, UV: Unfallversicherungsträger, Sonst.: Sonstige Entschei-
dungsträger des Bundes ohne Daten über Landeslehrer.

Frage 2:

Im Jahr 1994 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach dem Bundespflege-
geldgesetz rund 1.341 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen auf die
einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.

Fragen 3 und 4:

Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine „vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.


Für das Jahr 1994 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen in der Höhe von rund
5.941 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher blieben die Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau.

Fragen 5 und 6:

Analog zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen gibt.

Für das Jahr 1994 beziffern sich die aus den in der Begründung der Anfrage ange-
führten Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt
568 Mio.
€, wobei davon ca. 75 Mio. € auf die Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pensionsbezieherlnnen und ca. 493 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte - je-
weils 0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen - entfallen.

Frage 7:

Eine derartige Berechnung ist rückwirkend nicht möglich.

Fragen 8 und 9:

Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial liegt
meinem Ressort nicht vor.