721/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde, Nr. 768/J, wie folgt:
Das ehemalige Bundesministerium für
öffentliche Leistung und Sport initiierte im
März 2003 ein Projekt namens „Mystery Shopping". Im Rahmen des Mystery
Shop-
pings werden durch so genannte „Mystery Shopper" („verdeckte Kunden")
die
Zugänglichkeit der Leistung (räumliche und zeitliche Informationszugänglichkeit
bzw.
-qualität), die inhaltliche Richtigkeit der Information und die Servicequalität
(Interak-
tionsqualität zwischen Bürger und Mitarbeiter der Behörde) erhoben. Die Methode
soll nähere Aufschlüsse über den Bereich der Schnittstelle zu den Kundinnen und
Kunden bringen sowie Ansatzpunkte für Qualitätsverbesserungen liefern.
Das Bundessozialamt wurde vom
Bundeskanzleramt (als nunmehr zuständige Be-
hörde) deshalb für dieses Projekt ausgewählt, da die Leistungen des
Bundessozial-
amtes und seiner Landesstellen bereits jetzt herzeigbare Qualität besitzen und
weil
die Verbesserung des Services für Menschen mit Behinderung ein Beitrag zum „Eu-
ropäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003" sein soll. Darüber
hinaus
sind von diesem Projekt das Bundesministerium für Justiz (betreffend Gerichte)
und
das Bundesministerium für Finanzen (betreffend Finanzämter) umfasst.
Die Verantwortung für die Projektdurchführung - inklusive
des Abschlusses des
Werkvertrages - obliegt ausschließlich dem Bundeskanzleramt. Die durch das Pro-
jekt auflaufenden Kosten werden ebenfalls ausschließlich vom Bundeskanzleramt
getragen.
Der Beitrag der Sektion IV meines Ressorts beschränkte sich
vor allem auf die Erar-
beitung von Fragestellungen zu den beiden Themenbereichen „berufliche
Integration
behinderter Jugendlicher" und das „Feststellungsverfahren".
Was
die Suche nach geeigneten Testpersonen bzw. die Durchführung des Vorha-
bens anbelangt, bin ich immer davon ausgegangen, dass primär Menschen mit Be-
hinderungen oder betroffene Angehörige ausgewählt bzw. herangezogen werden.
Als mir bekannt wurde, dass das jedoch nicht der Fall ist, sah ich mich
veranlasst,
alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Mystery Shopping beim Bundessozial-
amt bis auf weiteres auszusetzen.
Die weitere Vorgangsweise wird mit dem für
die Durchführung dieses Projektes zu-
ständigen Bundeskanzleramt abgestimmt.