73/AB XXII. GP
Eingelangt am: 26.03.2003
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möglich.
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 64/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde wie folgt:
Frage 1:
Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 1994/95 und
der Pflegegeld-
statistik meines Ministeriums hatte mit Stichtag 31. Dezember 1995 nachstehende
Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz:
|
Bereich |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe
3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
Stufe 7 |
Gesamt |
|
PV |
21.147 |
132.264 |
46.678 |
21.277 |
17.276 |
3.543 |
2.413 |
244.598 |
|
UV |
66 |
271 |
242 |
599 |
207 |
47 |
54 |
1.486 |
|
Sonst. |
1.536 |
14.908 |
5.189 |
1.877 |
2.346 |
815 |
292 |
26.963 |
|
Gesamt |
22.749 |
147.443 |
52.109 |
23.753 |
19.829 |
4.405 |
2.759 |
273.047 |
PV:
Pensionsversicherungsträger, UV: Unfallversicherungsträger, Sonst.: Sonstige
Entschei-
dungsträger
des Bundes, Daten über Landeslehrer jedoch nur für die Länder NÖ, OÖ, Stmk.,
Ktn. und Sbg.
Frage 2:
Im Jahr 1995 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach
dem Bundespflege-
geldgesetz rund 1.379 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen auf
die
einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.
Fragen 3 und 4:
Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine
„vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.
Für das Jahr 1995 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen
in der Höhe von rund
6.162 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und
Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der
Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher blieben die Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau.
Fragen 5 und 6:
Analog zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet
werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen
gibt.
Für das Jahr 1995 beziffern sich die aus den in der
Begründung der Anfrage ange-
führten Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt
601 Mio. €, wobei davon ca. 79 Mio. € auf die
Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pensionsbezieherlnnen und ca. 522 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte - je-
weils 0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen -
entfallen.
Frage 7:
Eine derartige
Berechnung ist rückwirkend nicht möglich.
Fragen 8 und 9:
Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor
dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial
liegt
meinem Ressort nicht vor.