73/AB XXII. GP

Eingelangt am: 26.03.2003
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Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 64/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
wie folgt:

Frage 1:


Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 1994/95 und der Pflegegeld-
statistik meines Ministeriums hatte mit Stichtag 31. Dezember 1995 nachstehende
Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz:

Bereich

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Stufe 4

 

Stufe 5

 

Stufe 6

 

Stufe 7

 

Gesamt

 

PV

 

21.147

 

132.264

 

46.678

 

21.277

 

17.276

 

3.543

 

2.413

 

244.598

 

UV

 

66

 

271

 

242

 

599

 

207

 

47

 

54

 

1.486

 

Sonst.

 

1.536

 

14.908

 

5.189

 

1.877

 

2.346

 

815

 

292

 

26.963

 

Gesamt

 

22.749

 

147.443

 

52.109

 

23.753

 

19.829

 

4.405

 

2.759

 

273.047

 

PV: Pensionsversicherungsträger, UV: Unfallversicherungsträger, Sonst.: Sonstige Entschei-
dungsträger des Bundes, Daten über Landeslehrer jedoch nur für die Länder NÖ, OÖ, Stmk.,
Ktn. und Sbg.

Frage 2:

Im Jahr 1995 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach dem Bundespflege-
geldgesetz rund 1.379 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen auf die
einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.

Fragen 3 und 4:

Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine „vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.


Für das Jahr 1995 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen in der Höhe von rund
6.162 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher blieben die Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau.

Fragen 5 und 6:

Analog zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen gibt.

Für das Jahr 1995 beziffern sich die aus den in der Begründung der Anfrage ange-
führten Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt
601 Mio.
€, wobei davon ca. 79 Mio. € auf die Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pensionsbezieherlnnen und ca. 522 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte - je-
weils 0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen - entfallen.

Frage 7:

Eine derartige Berechnung ist rückwirkend nicht möglich.

Fragen 8 und 9:

Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial liegt
meinem Ressort nicht vor.