74/AB XXII. GP

Eingelangt am: 26.03.2003
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Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 67/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
wie folgt:

Frage 1:


Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 1998 hatte mit Stichtag
31. Dezember 1998 nachstehende Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld
nach dem Bundespflegegeldgesetz:

Bereich

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Stufe 4

 

Stufe 5

 

Stufe 6

 

Stufe 7

 

Gesamt

 

PV

 

37.102

 

106.590

 

53.323

 

23.363

 

18.174

 

3.902

 

2.779

 

245.233

 

UV

 

79

 

269

 

242

 

582

 

228

 

53

 

59

 

1.512

 

Sonst

 

3.094

 

11 .727

 

5.857

 

2.275

 

2.341

 

675

 

306

 

26.275

 

Gesamt

 

40.275

 

118.586

 

59.422

 

26.220

 

20.743

 

4.630

 

3.144

 

273.020

 

PV: Pensionsversicherungsträger, UV: Unfallversicherungsträger, Sonst.: Sonstige Entschei-
dungsträger des Bundes.

Frage 2:

Im Jahr 1998 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach dem Bundespflege-
geldgesetz rund 1.300 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen auf die
einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.


Fragen 3 und 4:

Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine „vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.

Für das Jahr 1998 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen in der Höhe von rund
6.682 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher blieben die Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau.

Fragen 5 und 6:

Analog zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen gibt.

Für das Jahr 1998 beziffern sich die aus den in der Begründung der Anfrage ange-
führten Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt
645 Mio.
€, wobei davon ca. 89 Mio. € auf die Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pensionsbezieherlnnen und ca. 556 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte - je-
weils 0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen - entfallen.

Frage 7:

Eine derartige Berechnung ist rückwirkend nicht möglich.

Fragen 8 und 9:

Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial liegt
meinem Ressort nicht vor.