74/AB XXII. GP
Eingelangt am: 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 67/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde wie folgt:
Frage 1:
Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 1998 hatte
mit Stichtag
31. Dezember 1998 nachstehende Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld
nach dem Bundespflegegeldgesetz:
|
Bereich |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe
6 |
Stufe 7 |
Gesamt |
|
PV |
37.102 |
106.590 |
53.323 |
23.363 |
18.174 |
3.902 |
2.779 |
245.233 |
|
UV |
79 |
269 |
242 |
582 |
228 |
53 |
59 |
1.512 |
|
Sonst |
3.094 |
11 .727 |
5.857 |
2.275 |
2.341 |
675 |
306 |
26.275 |
|
Gesamt |
40.275 |
118.586 |
59.422 |
26.220 |
20.743 |
4.630 |
3.144 |
273.020 |
PV: Pensionsversicherungsträger, UV:
Unfallversicherungsträger, Sonst.: Sonstige Entschei-
dungsträger des Bundes.
Frage 2:
Im Jahr 1998 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach
dem Bundespflege-
geldgesetz rund 1.300 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen auf
die
einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.
Fragen 3 und 4:
Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine
„vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.
Für das Jahr 1998 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen
in der Höhe von rund
6.682 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und
Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der
Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher blieben die Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau.
Fragen 5 und 6:
Analog zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet
werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen
gibt.
Für das Jahr 1998 beziffern sich die aus den in der
Begründung der Anfrage ange-
führten Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt
645 Mio. €, wobei davon ca. 89 Mio. € auf die
Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pensionsbezieherlnnen und ca. 556 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte - je-
weils 0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen -
entfallen.
Frage 7:
Eine derartige Berechnung ist rückwirkend
nicht möglich.
Fragen 8 und 9:
Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor
dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial
liegt
meinem Ressort nicht vor.