75/AB XXII. GP
Eingelangt am: 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für soziale Sicherheit und Generationen
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
68/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde wie folgt:
Frage 1:
Nach dem Bericht
des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 1999 hatte mit Stichtag
31. Dezember 1999 nachstehende Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld
nach dem Bundespflegegeldgesetz:
Bereich |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe
4 |
Stufe 5 |
Stufe
6 |
Stufe 7 |
Gesamt |
PV |
42.023 |
101.871 |
43.701 |
36.445 |
19.251 |
4.891 |
3.122 |
251.304 |
UV |
82 |
267 |
230 |
597 |
226 |
55 |
63 |
1.520 |
Sonst. |
3.466 |
10.826 |
4.770 |
3.539 |
2.412 |
684 |
366 |
26.063 |
Gesamt |
45.571 |
112.964 |
48.701 |
40.581 |
21.889 |
5.630 |
3.551 |
278.887 |
PV: Pensionsversicherungsträger, UV:
Unfallversicherungsträger, Sonst.: Sonstige Entschei-
dungsträger des Bundes.
Frage 2:
Im Jahr 1999 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach
dem Bundespflege-
geldgesetz rund 1.356 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen auf
die
einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.
Fragen 3 und 4:
Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine
„vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.
Für das Jahr 1999 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen
in der Höhe von rund
6.903 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und
Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der
Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher blieben die Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau.
Fragen 5 und 6:
Analog zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet
werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen
gibt.
Für das Jahr 1999 beziffern sich die aus den in der
Begründung der Anfrage ange-
führten Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt
667 Mio. €, wobei davon ca. 92 Mio. € auf die
Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pensionsbezieherlnnen und ca. 574 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte - je-
weils 0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen -
entfallen.
Frage 7:
Eine derartige Berechnung ist rückwirkend
nicht möglich.
Fragen 8 und 9:
Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor
dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial
liegt
meinem Ressort nicht vor.