753/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.10.2003
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Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Caspar Einem,
Kolleginnen und Kollegen
haben am 12. August 2003 unter der ZI. 753/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Vetodrohung Österreichs zur
Regierungskonferenz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Unter einer Vetodrohung verstehe ich die
Verweigerung einer konstruktiven
Verhandlungsführung. Dies ist im Zusammenhang mit der Regierungskonferenz
weder von mir, noch von der Bundesregierung beabsichtigt.
Zu Frage 2:
Nein. Die Bundesregierung hat keinerlei Vetodrohung erhoben.
Zu Frage 3:
Siehe meine Antworten zu den Fragen 1 und 2 .
Zu Frage 4:
Ich verweise auf die durch Ministerratsbeschluss vom 23.
September d.J.
festgelegte österreichische Grundsatzposition für die Regierungskonferenz.
Zu Frage 5 und 7:
Dem vom Konvent vorgelegten „Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für
Europa" ist ein hoher politischer Stellenwert beizumessen, weil
• es der Wunsch der
Mitgliedstaaten selbst war, die anstehende
Vertragsreform durch den Konvent vorbereiten zu lassen und deshalb seine
Einberufung auf dem Europäischen Rat von Laeken einvernehmlich
beschlossen worden war und
• die wesentlichen politischen Akteure in der EU ( derzeitige
Mitgliedstaaten,
Beitrittsländer, Europäisches Parlament, Vertreter der nationalen Parlamente,
Europäische Kommission, persönliche Beauftragte der Regierungschefs) an
seinem Zustandekommen aktiv mitgewirkt haben.
Der Konvent war deshalb mehr „als eine
bloße Arbeitsgruppe im Interesse der
Vorbereitung der Regierungskonferenz", ihm kommt somit eine höhere
politische
Legitimation zu.
Zu Frage 6:
Die österreichische Bundesregierung hat
die Konventsmethode begrüßt, weil sie
eine Stärkung der Mitwirkungsrechte des EP und der nationalen Parlamente
bedeutet, was einem österreichischen Hauptanliegen entspricht. Während des
Konvents war das Parlament regelmäßig in die Konventsarbeit eingebunden. Für
die laufende Regierungskonferenz hat die österreichische Bundesregierung mit
Ministerratsbeschluss vom 23. September d.J. die österreichische
Grundsatzposition festgelegt.
Zu Frage 8 und 9:
Ich verweise auf meine Beantwortung der Frage 1) und auf
die durch
Ministerratsbeschluss vom 23. September d.J. festgelegte österreichische
Grundsatzposition für die Regierungskonferenz 2003.
Zu Frage 10 und 11:
Diese Fragen richten sich nicht auf einen Gegenstand der Vollziehung des Bundes.