759/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
758/J der Abgeordneten Weinzinger Freundinnen und Freunde,
wie folgt:

Frage 1:

Frauenservicestellen:
Burgenland

Verein der Lichtblick, Neusiedl am See;
Verein Frauen für Frauen Burgenland, Oberwart;
Verein Frauenberatungsstelle Oberpullendorf;
Verein Die Tür, Eisenstadt;
Verein Die Tür, Mattersburg;
Verein Frauen für Frauen, Güssing;

Kärnten

Verein Mädchenzentrum Klagenfurt;

Verein Wiff, Völkermarkt;

Verein Belladonna, Klagenfurt;

Verein Frauenberatung Villach;

Verein Lavanttaler Frauen- und Familienberatung, Wolfsberg;

Niederösterreich

Verein Frauentreffpunkt Mostviertel, Amstetten;

Verein Frauen für Frauen Hollabrunn;

Verein Wendepunkt, Wr. Neustadt;

Verein Kassandra, Mödling;

Verein Frauenforum Gänserndorf;

Verein Frauenberatung Zwettl;

Verein Freiraum, Neunkirchen;

Oberösterreich


Verein Babsi, Freistadt;

Verein Babsi, Traun;

Verein Arge für Obdachlose, Frauenberatung Sie, Linz;

Verein Frauenarbeit Steyr;

Salzburg
Frauentreffpunkt Salzburg;

Steiermark

Verein Mafalda, Graz;

Verein Frauenservice Graz;

Tirol

Verein Basis, Reutte, Förderung antragsgemäß € 36.350,-;

Verein Zentrum Frauen im Brennpunkt, Innsbruck;

Vorarlberg

Verein Femail, Fraueninformationszentrum, Feldkirch;

Wien

Verein Miteinander Lernen;

Verein Orient Express;

Verein Frauen beraten Frauen;

Verein Wiener Kinderdrehscheibe, antragsgemäß € 38.150,-;

Verein Sprungbrett;

Weitere Frauenorganisationen:

Im angeführten Zeitraum wurden bisher von mir insgesamt weitere 117 Anträge
auf Förderung mit einer Gesamtsumme von € 1,030.130,- positiv entschieden.
Darüber hinaus wurde ein weiterer Betrag in Höhe von € 569.318,- für die
Anweisung von bereits während des Budgetprovisoriums vereinbarten
Förderzusagen (größtenteils für die o.a. FS-Stellen) vorsorglich reserviert.
Die entsprechenden umfangreichen Aufzeichnungen liegen in meiner zuständigen
Fachabteilung auf und können eingesehen werden.

Frage 2:

Dem Verein wurde von meinem Vorgänger eine finanzielle Unterstützung für
eine Seminarreihe (bestehend aus 10 Seminaren) mit dem Titel „Seminare für
Frauen in einer von Männern dominierten Berufswelt" unter der Leitung von
Frau Dr. Eva Walderdorff in Aussicht gestellt. Der Verein besteht seit 2002 in
1030 Wien, Reisnerstraße 61.

Frage 3:

Der seit 2000 bestehende Verein hat seinen Sitz in 9020 Klagenfurt, Am
Pfarrplatz 2. und wird nach außen durch Mag. Daniela Hehenberger vertreten.
Er erhielt die Förderung für die Vorhaben business frauen network, business
frauen school und business frauen support. Das Tätigkeitsfeld des Vereins
beinhaltet folgende Ziele und Aufgaben:

    qualitativer    Aufbau    eines    ideologisch    und    politisch    unabhängigen
Frauennetzwerkes in Kärnten und darüber hinaus


    Entwicklung von innovativen Projekten zur Unterstützung bei der

Orientierung, der Entscheidung und der Umsetzung beruflicher Ziele von
Frauen

    Berufliche Weiterbildung durch Veranstaltungen und Seminare

    Öffentlichkeitsarbeit für bfc-Members und Netzwerkerinnen

Frage 4:

Im Jahr 2003 hat der Verein artemis generationentheater, eine soziokulturelle
Initiative in Klagenfurt, die Kunst und Kultur von und mit (älteren) Frauen
produziert und vermittelt, um Subvention aus Frauenfördermitteln ersucht.
Ich habe für dieses Projekt eine Förderung in Höhe von € 1.000,— entschieden.

Die Bühne im Hof, St. Polten, hat im Jahr 2003 um Subvention aus
Frauenfördermitteln ersucht. Ich habe für das Projekt Filmfestival & Symposium
„Frauen und Film aus dem Iran" - ein Dialog zwischen den Kulturen, aber auch
der Unterschiede der Rolle der Frauen - eine Förderung in Höhe von € 2.000,-
entschieden.

Frau Mag. Maria Strele, St. Johann in Tirol, hat für das Ausstellungsprojekt
„Das einverLEIBte KORSETT“ zum Thema „der weibliche Körper ist noch
immer Blickpunkt der Kritik, Frauen werden nach ihrem Aussehen beurteilt",
um Subvention ersucht. Ich habe für dieses Projekt eine Förderung in Höhe
von € 1.000,— entschieden.

Frage 5:

Folgende Förderansuchen wurden bis dato abgelehnt:

Ø  Ankauf einer Diplomarbeit zum Thema „Geschlechtsspezifische

Anforderungen an urbane Strukturen - Angstraumanalyse in der Stadt

Salzburg".

Ø      Schulungs- und Interventions-Projekt gegen Gewalt gegen Frauen.
Ø      Projekt „Schneewittchen und die sieben Särge".
Ø      Forschungsprojekt „Die Menstruation - Wesentliches Element des

Frauseins oder abzuschaffendes Übel? Bedingungen und Maßnahmen für

eine positive Integration der Menstruation in die Identität als Frau"
Ø      Projekt: „Professionalisierung junger AutorInnen für Fernsehen, Film und

Bühnen"

Alle Ablehnungen sind in haushaltsrechtlichen, bzw. Überlegungen des
bestmöglichen Einsatzes von Budgetmitteln des Bundes begründet.

Frage 6:

Bisher liegen insgesamt 78 Ansuchen auf. Darin enthalten sind formlose bzw.
unvollständige Projektanträge, bzw. auch grundsätzliche Anfragen. Aus diesem
Grund kann daher keine gesamte beantragte Fördersumme angeführt werden. Es
werden jedoch alle entscheidungsreifen Förderungsansuchen von mir im Verlauf
des Herbstes entschieden werden.

Frage 7:

Gemäß Bundesvoranschlag 2003 stehen für Förderungen von Frauenprojekten
für den Zeitraum Mai bis Dezember € 1,998.000,- (abzüglich einer allfälligen
Ausgabenrückstellung) zur Verfügung. Davon ist bisher über ein Fördervolumen
in Höhe von insgesamt € 1,599.448,- entschieden worden.


Über die Vergabe der nach Abzug der Ausgabenrückstellung noch verbleibenden
Fördermittel wird im Verlauf des Herbstes entschieden werden.

Frage 8:

Bisher wurde nach Auslaufen der Rahmenförderverträge keine weitere
Nachfolgevereinbarung getroffen.

Mein Amtsvorgänger und Frauenminister, Mag. Herbert Haupt, hat im Vorjahr
alle Landesfrauenreferentinnen zur konstruktiven Zusammenarbeit zwischen
Bund und Länder bei der einheitlichen Ausstattung mehrjähriger
Förderungsvereinbarungen von Frauenprojekten eingeladen, mit dem Ziel, dieses
Vorhaben als frauenpolitischen Schwerpunkt gemeinsam umzusetzen. Bislang
wurden von den Landesfrauenreferentinnen der Bundesländer Salzburg,
Niederösterreich, Vorarlberg und Wien entsprechende Stellungnahmen vorgelegt.

Frage 9:

Gewaltprävention, Schutz und Betreuung von Opfern ist, wie auch im
Regierungsprogramm festgeschrieben, ein wichtiges Anliegen.
Ich werde daher selbstverständlich jede diesbezügliche Anstrengung des für den
Opferschutz zuständigen Bundesministers für Inneres tatkräftig unterstützen.

Frage 10:

In welcher Form eine längerfristige Absicherung von österreichischen
Frauenberatungsstellen sinnvoll realisiert werden kann, wird der derzeit noch
nicht abgeschlossene Entscheidungsprozess zeigen. Diesbezüglich darf auch auf
die Antwort zu Frage 8 verwiesen werden.

Im übrigen wird auf das Regierungsprogramm verwiesen, wonach es Ziel ist, die
Frauenberatung zu evaluieren und durch mehrjährige Förderpläne abzusichern.