76/AB XXII. GP
Eingelangt am:
26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 69/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde wie folgt:
Frage 1:
Nach
dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2000 hatte mit Stichtag
31. Dezember 2000 nachstehende Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld
nach dem Bundespflegegeldgesetz:
|
Bereich |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
Stufe
7 |
Gesamt |
|
PV |
46.448 |
99.643 |
44.633 |
37.864 |
20.044 |
5.269 |
3.439 |
257.340 |
|
UV |
91 |
279 |
231 |
620 |
228 |
63 |
67 |
1.579 |
|
Sonst |
3.840 |
10.683 |
4.780 |
3.672 |
2.471 |
726 |
409 |
26.581 |
|
Gesamt |
50.379 |
110.605 |
49.644 |
42.156 |
22.743 |
6.058 |
3.915 |
285.500 |
PV: Pensionsversicherungsträger, UV:
Unfallversicherungsträger, Sonst.: Sonstige Entschei-
dungsträger des Bundes.
Frage 2:
Im Jahr 2000 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach
dem Bundespflege-
geldgesetz rund 1.398 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen auf
die
einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.
Fragen 3 und 4:
Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine
„vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.
Für das Jahr 2000 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen
in der Höhe von rund
7.106 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und
Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der
Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte
erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher
blieben die Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau.
Fragen 5 und 6:
Analog zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet
werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen
gibt.
Für das Jahr 2000 beziffern sich die aus den in der
Begründung der Anfrage ange-
führten Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt
686 Mio. €, wobei davon ca. 97 Mio. € auf die
Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pensionsbezieherlnnen und ca. 589 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte - je-
weils 0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen -
entfallen.
Frage 7:
Eine derartige Berechnung ist rückwirkend
nicht möglich.
Fragen 8 und 9:
Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor
dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial
liegt
meinem Ressort nicht vor.