77/AB XXII. GP
Eingelangt am: 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 70/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde wie folgt:
Frage 1:
Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2001 hatte
mit Stichtag
31. Dezember 2001 nachstehende Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld
nach dem Bundespflegegeldgesetz:
Bereich |
Stufe 1 |
Stufe
2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
Stufe 7 |
Gesamt |
PV |
50.261 |
98.593 |
45.296 |
39.124 |
20.656 |
5.566 |
3.701 |
263.197 |
UV |
95 |
287 |
220 |
624 |
227 |
73 |
65 |
1.591 |
Sonst |
4.129 |
10.671 |
4.788 |
3.846 |
2.577 |
771 |
449 |
27.231 |
Gesamt |
54.485 |
109.551 |
50.304 |
43.594 |
23.460 |
6.410 |
4.215 |
292.019 |
PV: Pensionsversicherungsträger, UV:
Unfallversicherungsträger, Sonst.: Sonstige Entschei-
dungsträger des Bundes.
Frage 2:
Im Jahr 2001 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach
dem Bundespflege-
geldgesetz rund 1.427 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen auf
die
einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.
Fragen 3 und 4:
Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine
„vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.
Für das Jahr 2001 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen
in der Höhe von rund
7.374 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und
Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der
Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher blieben
die Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau.
Fragen 5 und 6:
Analog zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet
werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen
gibt.
Für das Jahr 2001 beziffern sich die aus den in der
Begründung der Anfrage ange-
führten Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt
713 Mio. €, wobei davon ca. 102 Mio. € auf die
Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pensionsbezieherlnnen und ca. 611 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte -je-
weils 0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen -
entfallen.
Frage 7:
Eine derartige
Berechnung ist rückwirkend nicht möglich.
Fragen 8 und 9:
Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor
dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial
liegt
meinem Ressort nicht vor.