77/AB XXII. GP

Eingelangt am: 26.03.2003
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Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 70/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
wie folgt:

Frage 1:


Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2001 hatte mit Stichtag
31. Dezember 2001 nachstehende Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld
nach dem Bundespflegegeldgesetz:

Bereich

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Stufe 4

 

Stufe 5

 

Stufe 6

 

Stufe 7

 

Gesamt

 

PV

 

50.261

 

98.593

 

45.296

 

39.124

 

20.656

 

5.566

 

3.701

 

263.197

 

UV

 

95

 

287

 

220

 

624

 

227

 

73

 

65

 

1.591

 

Sonst

 

4.129

 

10.671

 

4.788

 

3.846

 

2.577

 

771

 

449

 

27.231

 

Gesamt

 

54.485

 

109.551

 

50.304

 

43.594

 

23.460

 

6.410

 

4.215

 

292.019

 

PV: Pensionsversicherungsträger, UV: Unfallversicherungsträger, Sonst.: Sonstige Entschei-
dungsträger des Bundes.

Frage 2:

Im Jahr 2001 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach dem Bundespflege-
geldgesetz rund 1.427 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen auf die
einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.


Fragen 3 und 4:

Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine „vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.

Für das Jahr 2001 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen in der Höhe von rund
7.374 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher blieben die Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau.

Fragen 5 und 6:

Analog zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen gibt.

Für das Jahr 2001 beziffern sich die aus den in der Begründung der Anfrage ange-
führten Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt
713 Mio.
€, wobei davon ca. 102 Mio. € auf die Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pensionsbezieherlnnen und ca. 611 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte -je-
weils 0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen - entfallen.

Frage 7:

Eine derartige Berechnung ist rückwirkend nicht möglich.

Fragen 8 und 9:

Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial liegt
meinem Ressort nicht vor.