79/AB XXII. GP
Eingelangt am: 27.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 66/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde wie folgt:
Frage 1:
Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 1997
und der Pflegegeld-
statistik meines Ministeriums hatte mit Stichtag 31. Dezember 1997 nachstehende
Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz:
|
Bereich |
Stufe
1 |
Stufe 2 |
Stufe
3 |
Stufe
4 |
Stufe
5 |
Stufe
6 |
Stufe 7 |
Gesamt |
|
PV |
32.119 |
113.639 |
51 .475 |
22.978 |
17.642 |
3.610 |
2.610 |
244.073 |
|
UV |
74 |
265 |
242 |
575 |
228 |
51 |
57 |
1.492 |
|
Sonst.) |
2.476 |
12.275 |
5.455 |
2.027 |
2.077 |
634 |
268 |
25.212 |
|
Gesamt |
34.669 |
126.179 |
57.172 |
25.580 |
19.947 |
4.295 |
2.935 |
270.777 |
PV: Pensionsversicherungsträger, UV:
Unfallversicherungsträger, Sonst.: Sonstige Entschei-
dungsträger des Bundes, Daten über Landeslehrer jedoch nur für die Länder NÖ,
OÖ, Stmk.,
Ktn. und Sbg.
Frage 2:
Im Jahr 1997 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach
dem Bundespflege-
geldgesetz rund 1.266 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen auf
die
einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.
Fragen 3 und 4:
Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine
„vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.
Für das Jahr 1997 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen
in der Höhe von rund
6.511 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und
Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der
Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher blieben die Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau.
Fragen 5 und 6:
Analog zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet
werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen
gibt.
Für das Jahr 1997 beziffern sich die aus den in der
Begründung der Anfrage ange-
führten Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt
628 Mio. €, wobei davon ca. 86 Mio. € auf die
Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pensionsbezieherlnnen und ca. 542 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte - je-
weils 0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen -
entfallen.
Frage 7:
Eine derartige
Berechnung ist rückwirkend nicht möglich.
Fragen 8 und 9:
Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor
dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial
liegt
meinem Ressort nicht vor.