79/AB XXII. GP

Eingelangt am: 27.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 66/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
wie folgt:

Frage 1:


Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 1997 und der Pflegegeld-
statistik meines Ministeriums hatte mit Stichtag 31. Dezember 1997 nachstehende
Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz:

Bereich

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Stufe 4

 

Stufe 5

 

Stufe 6

 

Stufe 7

 

Gesamt

 

PV

 

32.119

 

113.639

 

51 .475

 

22.978

 

17.642

 

3.610

 

2.610

 

244.073

 

UV

 

74

 

265

 

242

 

575

 

228

 

51

 

57

 

1.492

 

Sonst.)

 

2.476

 

12.275

 

5.455

 

2.027

 

2.077

 

634

 

268

 

25.212

 

Gesamt

 

34.669

 

126.179

 

57.172

 

25.580

 

19.947

 

4.295

 

2.935

 

270.777

 

PV: Pensionsversicherungsträger, UV: Unfallversicherungsträger, Sonst.: Sonstige Entschei-
dungsträger des Bundes, Daten über Landeslehrer jedoch nur für die Länder NÖ, OÖ, Stmk.,
Ktn. und Sbg.

Frage 2:

Im Jahr 1997 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach dem Bundespflege-
geldgesetz rund 1.266 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen auf die
einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.


Fragen 3 und 4:

Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine „vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.

Für das Jahr 1997 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen in der Höhe von rund
6.511 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher blieben die Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau.

Fragen 5 und 6:

Analog zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen gibt.

Für das Jahr 1997 beziffern sich die aus den in der Begründung der Anfrage ange-
führten Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt
628 Mio.
€, wobei davon ca. 86 Mio. € auf die Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pensionsbezieherlnnen und ca. 542 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte - je-
weils 0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen - entfallen.

Frage 7:

Eine derartige Berechnung ist rückwirkend nicht möglich.

Fragen 8 und 9:

Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial liegt
meinem Ressort nicht vor.