80/AB XXII. GP
Eingelangt am: 27.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
71/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde wie folgt:
Frage 1:
Nach einer
Auswertung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversiche-
rungsträger aus der Bundespflegegeld-Datenbank und der Pflegegeldstatistik
meines
Ministeriums hatte mit Stichtag 31. Dezember 2002 nachstehende Anzahl an Perso-
nen Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz:
|
Bereich |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
Stufe 4 |
Stufe 5 |
Stufe 6 |
Stufe 7 |
Gesamt |
|
PV |
54.250 |
99.057 |
47.064 |
41 .064 |
21 .972 |
6.211 |
4.187 |
273.805 |
|
UV |
101 |
291 |
228 |
617 |
233 |
71 |
72 |
1.613 |
|
Sonst |
4.479 |
10.543 |
4.993 |
4.039 |
2.755 |
810 |
491 |
28.110 |
|
Gesamt |
58.830 |
109.891 |
52.285 |
45.720 |
24.960 |
7.092 |
4.750 |
303.528 |
PV: Pensionsversicherungsträger, UV:
Unfallversicherungsträger, Sonst.: Sonstige Entschei-
dungsträger des Bundes.
Frage 2:
Im
Jahr 2002 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach dem Bundespflege-
geldgesetz rund 1.433 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen auf
die
einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.
Fragen 3 und 4:
Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine
„vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.
Für das Jahr 2002 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen
in der Höhe von rund
7.745 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und
Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der
Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher blieben
die Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau.
Fragen 5 und 6:
Analog zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet
werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen
gibt.
Für das Jahr 2002 beziffern sich die aus den in der
Begründung der Anfrage ange-
führten Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt
747 Mio. €, wobei davon ca. 104 Mio. € auf die
Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pensionsbezieherlnnen und ca. 643 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte - je-
weils 0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen -
entfallen.
Frage 7:
Eine derartige
Berechnung ist rückwirkend nicht möglich.
Fragen 8 und 9:
Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor
dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial
liegt
meinem Ressort nicht vor.