80/AB XXII. GP

Eingelangt am: 27.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 71/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
wie folgt:

Frage 1:


Nach einer Auswertung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversiche-
rungsträger aus der Bundespflegegeld-Datenbank und der Pflegegeldstatistik meines
Ministeriums hatte mit Stichtag 31. Dezember 2002 nachstehende Anzahl an Perso-
nen Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz:

Bereich

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Stufe 4

 

Stufe 5

 

Stufe 6

 

Stufe 7

 

Gesamt

 

PV

 

54.250

 

99.057

 

47.064

 

41 .064

 

21 .972

 

6.211

 

4.187

 

273.805

 

UV

 

101

 

291

 

228

 

617

 

233

 

71

 

72

 

1.613

 

Sonst

 

4.479

 

10.543

 

4.993

 

4.039

 

2.755

 

810

 

491

 

28.110

 

Gesamt

 

58.830

 

109.891

 

52.285

 

45.720

 

24.960

 

7.092

 

4.750

 

303.528

 

PV: Pensionsversicherungsträger, UV: Unfallversicherungsträger, Sonst.: Sonstige Entschei-
dungsträger des Bundes.

Frage 2:

Im Jahr 2002 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach dem Bundespflege-
geldgesetz rund 1.433 Mio. € betragen. Eine Aufgliederung dieser Leistungen auf die
einzelnen Bundesländer ist mangels entsprechender Daten nicht möglich.


Fragen 3 und 4:

Die Frage 3 kann nicht beantwortet werden, da es keine „vereinbarten" Beiträge in der
Krankenversicherung gibt.

Für das Jahr 2002 wurden - ohne B-KUVG - Beitragseinnahmen in der Höhe von rund
7.745 Mio. € erzielt. Die Einnahmen nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversiche-
rungsgesetz wurden nicht berücksichtigt, weil es in diesem Bereich im Zuge der Ein-
führung des Pflegegeldes zu keinen Mehreinnahmen kam: Es wurden zwar die Bei-
träge der DienstnehmerInnen um 0,4%-Punkte erhöht, jene der DienstgeberInnen
aber um 0,4%-Punkte gesenkt; daher blieben die Beitragseinnahmen auf dem glei-
chen Niveau.

Fragen 5 und 6:

Analog zu Frage 3 kann auch die Frage 5 nicht beantwortet werden, da es keine „ver-
einbarten" Mehreinnahmen durch die Krankenversicherungsbeitragserhöhungen gibt.

Für das Jahr 2002 beziffern sich die aus den in der Begründung der Anfrage ange-
führten Beitragssatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen mit insgesamt
747 Mio.
€, wobei davon ca. 104 Mio. € auf die Erhöhung um 0,5%-Punkte bei den
Pensionsbezieherlnnen und ca. 643 Mio. € auf die Erhöhung um 0,8%-Punkte - je-
weils 0,4%-Punkte bei den DienstgeberInnen und den DienstnehmerInnen - entfallen.

Frage 7:

Eine derartige Berechnung ist rückwirkend nicht möglich.

Fragen 8 und 9:

Die Gewährung von Pflegegeldern und Blindenbeihilfen ist vor dem 1. Juli 1993 in
den Zuständigkeitsbereich der Länder gefallen. Diesbezügliches Datenmaterial liegt
meinem Ressort nicht vor.