813/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am
23. September 2003 unter der Nr. 813/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Diagonale - Festival des österreichischen Films gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Es gibt keine Vorgaben des Kunststaatssekretariats an die Leitung des Vereins zur
Unterstützung des österreichischen Filmfestivals. Vielmehr wurde die Leitung des
oben genannten Vereins im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung und auf Grund
des Vorschlags einer Expertenkommission ermittelt. Es obliegt somit der Leitung des
Vereins, ihre Vorstellungen umzusetzen, wobei seitens des Kunststaatssekretariats
die Vereinsautonomie gewahrt bleiben wird.

Zu Frage 3:

Wenn mit dem wirtschaftlichen Konzept ein Finanzplan gemeint ist, dann liegt dieser
vor. Diese Praxis gilt übrigens auch hinsichtlich aller anderen Vereine, deren Tätig-
keit vom Bundeskanzleramt mitfinanziert wird.

Zu Frage 4:

Es ist bedauerlich, wenn manche Filmschaffende nicht das Gespräch mit der dialog-
bereiten Vereinsleitung suchen und möglicherweise einer emotionalen Ebene den
Vorzug vor einer sachlichen geben. Die Diskussion der Kritiker reduziert sich auf
Vermutungen, jedoch auf keine Fakten. Überdies glaube ich, daß diese Frage an
jene zu richten wäre, die Kritik üben noch bevor dieses Festival überhaupt stattge-
funden hat.


Zu Frage 5:

Wie schon im Vereinsnamen zum Ausdruck gebracht ist, wird selbstverständlich dem
österreichischen Filmschaffen breitestmöglicher Raum gegeben. Bedenken in Rich-
tung einer Kommerzialisierung der Filmwirtschaft sind insofern nicht angebracht, als
es auch schon bisher Filme gegeben hat, die einer wirtschaftlichen Verwertung leich-
ter zugänglich waren und solche Filme, bei denen dies eben nicht in demselben Maße
der Fall ist. Es wäre ferner widersinnig, den künstlerischen Film einerseits staatlich zu
fördern, ihm aber im Rahmen des österreichischen Filmfestivals zu wenig Raum zu
geben. Damit will ich klarstellen, daß der künstlerische Film, dessen herausragenden
internationalen Erfolge mir bewußt sind, Staatssekretär Morak ein Anliegen ist. Wie
Ihnen sicher bekannt ist, gibt es für die Förderung des künstlerischen Filmes ein Bud-
get, dessen Anhebung vom Staatssekretariat konsequent verfolgt wird.

Zu Frage 6:

Eine verlängerte Festivaldauer und höher dotierte Preise haben zweifellos positive

Signalwirkungen. Die Frage, ob damit etwas kompensiert werden soll, stellt sich

nicht.

Zu Frage 7:

Seitens des Vereins liegt noch kein Ansuchen zur Dotierung der Preise vor. Davon
abgesehen ist sichergestellt, daß eine allfällige Förderung der Preise aus dem Kunst-
budget kein bestehendes Förderprogramm beschneiden wird.