816/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.11.2003
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 850/J-NR/2003 betreffend Bildungszentrum Saalfel-
den, die die Abgeordneten Erika Scharer, Kolleginnen und Kollegen am 24. September 2003 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Von allen Öffentlichen Büchereien in Österreich sind ca. 145 (=14,9 %) hauptberuflich betreute
Büchereien im Büchereiverband Österreichs, dem Dachverband aller Büchereien Österreichs, ge-
meldet. Diese befinden sich überwiegend in Städten und mittleren Gemeinden. Es steht jeder Öf-
fentlichen Bücherei frei, um eine Subvention beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur anzusuchen. Im Jahr 2002 wurden ca. 120 Büchereien (inklusive ihrer Zweigstellen) mit
hauptamtlichen Strukturen gefördert.

Ad 2.:

Folgende Schwerpunkte werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

subventioniert:

-   die Aus- und Weiterbildung von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Öffentlichen Büche-
reien,

-   die kostenlose Bereitstellung von Bibliothekssoftware-Lizenzen und Fachpublikationen,

-   die Anschaffung von Hardware,

-   die Installation von Internetanschlüssen,

-   der Ausbau des Medienbestandes, insbesondere mit „Neuen Medien",

-   die Realisierung von und die Teilnahme an Bibliotheksverbünden,

-   die Durchführung von Aktivitäten zur Leseförderung und Literaturvermittlung etc.


Nicht gefördert werden Aufwendungen für bauliche Maßnahmen und Einrichtungsgegenstände.

Der jeweilige Förderungsbetrag ist abhängig vom Widmungszweck, von der Anzahl der Anträge
und dem zur Verfügung stehenden Förderungsbudget.

Ad 3.:

1. Förderungen werden jeweils für ein Jahr gewährt, d.h. sie sind jedes Jahr neu festzulegen.

2. Mit einer Aussendung im Frühjahr 2003 hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur die Einrichtungen der Erwachsenenbildung eingeladen, in erhöhtem Maße Projekte ein-
zureichen, um durch die Bereitstellung von Förderungsmitteln als nationale Kofinanzierung zusätz-
liche Finanzmittel der Europäischen Union ansprechen zu können. Dies ist insbesondere im Bereich
der ESF-Projekte gelungen. Als Beitrag zur Budgetkonsolidierung sind ansonsten geringere Förde-
rungsmittel vorgesehen, die anteilig alle Förderungswerber in der Erwachsenenbildung betreffen.

Ad 4.:

Für die Jahre 2003 und 2004 wurde bekanntermaßen ein Doppelbudget beschlossen. Sofern seitens
des Bundesministeriums für Finanzen keine Bindung verhängt wird oder nicht innerhalb des Res-
sorts unvorhergesehene Erfordernisse auftreten, kann davon ausgegangen werden, dass im Jahr
2004 der gleiche Betrag zur Verfügung steht wie 2003. Über das Budgetjahr 2005 kann zum ge-
genwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage getätigt werden.

Ad 5. und 6.:

Zusagen über Subventionen erfolgen, wie bereits erwähnt, grundsätzlich für ein Jahr. Es ist auch
allgemein bekannt, dass es sich bei Förderungen um Ermessensausgaben handelt, die nicht länger-
fristig gesichert sind. Seitens der zuständigen Abteilung des Ressorts werden jedoch laufend Ge-
spräche geführt, damit Fördernehmer, aber auch das Bundesministerium, entsprechende Planungen
vornehmen können. Informationen über die jeweilige Budgetentwicklung erfolgen regelmäßig über
die Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs.

Das Bildungszentrum Saalfelden wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur bis 2002 zusätzlich über IT-Projekte finanziert, was zu einem ESF-Projekt weiterentwickelt


werden sollte. Dieses konnte jedoch laut Aussagen von Vertretern des Bildungszentrums Saalfelden
auf Grund struktureller Probleme nicht realisiert werden.

Ad 7. und 8.:

Der Ausbau von Bildungseinrichtungen in benachteiligten Regionen wird vom Ressort grundsätz-
lich unterstützt, insbesondere um ve
rnetzte Strukturen zu schaffen. Der Bund kann jedoch zu sol-
chen Projekten nur Beiträge leisten; Länder und Gemeinden müssen auf Grund ihrer Zuständigkeit
die Finanzierung weitgehend übernehmen. Durch die Initiierung von ESF- (aber auch anderen EU-)
Projekten, die zusätzliche Mittel einbringen, unterstützt das Bundesministerium für Bildung, Wis-
senschaft und Kultur solche Projekte zusätzlich