82/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.04.2003
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Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
5. Februar 2003 unter der Nr. 84/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht"
ger. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend ist festzuhalten, dass im Bundesministeriums für Landesverteidigung Behinderte
im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes nur auf bestimmten zivilen Arbeitsplätzen
beschäftigt werden können, da Eigenart bzw. Erfordernisse des militärischen Dienst-
betriebes die volle Leistungsfähigkeit voraussetzen. In diesem Sinne ist daher in meinem
Ressort die Beschäftigung Behinderter nur in eingeschränktem Umfang möglich.

Zur konkreten Fragestellung verweise ich auf die nachstehende Übersicht:

Personalstand insgesamt                       25.022
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                   634

24.388

Ermittelte Pflichtzahl (24.388/25)                  975
abzüglich:

beschäftigte begünstigte Behinderte                  634
hiervon doppelt anrechenbar                         141         775

Erfüllung der Beschäftigungspflicht                        -200