82/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.04.2003
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Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
5. Februar 2003 unter der Nr. 84/J an meinen Amtsvorgänger eine
schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht"
ger. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist
festzuhalten, dass im Bundesministeriums für Landesverteidigung Behinderte
im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes nur auf bestimmten zivilen
Arbeitsplätzen
beschäftigt werden können, da Eigenart bzw. Erfordernisse des
militärischen Dienst-
betriebes die volle Leistungsfähigkeit voraussetzen. In diesem Sinne ist
daher in meinem
Ressort die Beschäftigung Behinderter nur in eingeschränktem Umfang
möglich.
Zur konkreten Fragestellung verweise ich auf die nachstehende Übersicht:
Personalstand insgesamt 25.022
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte
634
24.388
Ermittelte
Pflichtzahl (24.388/25) 975
abzüglich:
beschäftigte begünstigte Behinderte 634
hiervon doppelt anrechenbar
141
775
Erfüllung der Beschäftigungspflicht -200