83/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Verkehr,Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 88/J-NR/2003 betreffend Erfüllung der
Behinderteneinstellungspflicht, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am
5. Februar 2003 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Zu Ihrer Frage

In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2002 die Einstellungspflicht gemäß Behinderten-

einstellungsgesetz in ihrem Ministerium erfüllt? (Aufstellung laut folgendem Beispiel zur

Berechnungsgrundlage):

1. Personalstand insgesamt:                       2.303

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                    21

2.282

3. Ermittelte Pflichtzahl (2282/25)                          91
abzüglich

4. beschäftigte begünstigte Behinderte                        21

hiervon doppelt anrechenbar                    9             _30

5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT           - 61

darf ich vorweg mitteilen, dass die Datenbringung über das Personalinformationssystem des
Bundes erfolgt (Abrufmöglichkeit nur jeweils mit 1. jeden Monats), weshalb die Beantwortung der
Frage derzeit nur mit Stichtag 1.12.2002 bzw. 1.1.2003 erfolgen kann.

Mit Stichtag 1.12.2002 wurde die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz wie
folgt erfüllt:

Personalstand insgesamt                        1.241
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                                           38

1.203


Ermittelte Pflichtzahl (1.203/25)                               48

abzüglich

beschäftigte begünstigte Behinderte   38

hievon doppelt anrechenbar                        10                                         48

ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT                        0

Mit Stichtag 1.1.2003 wurde die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz
wie folgt erfüllt:

Personalstand insgesamt                        1.220
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                            _38

1.182

Ermittelte Pflichtzahl (1.182/25)                                47
abzüglich

beschäftigte begünstigte Behinderte   38

hievon doppelt anrechenbar                        10                                        48
ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT                        +     1