83/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.04.2003
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möglich.
Bundesministerium für Verkehr,Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 88/J-NR/2003 betreffend Erfüllung der
Behinderteneinstellungspflicht, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde am
5. Februar 2003 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu
beantworten:
Zu Ihrer Frage
In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2002 die Einstellungspflicht gemäß Behinderten-
einstellungsgesetz in ihrem Ministerium erfüllt? (Aufstellung laut folgendem Beispiel zur
Berechnungsgrundlage):
1. Personalstand insgesamt: 2.303
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 21
2.282
3. Ermittelte Pflichtzahl
(2282/25) 91
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 21
hiervon doppelt anrechenbar 9 _30
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 61
darf ich vorweg
mitteilen, dass die Datenbringung über das Personalinformationssystem des
Bundes erfolgt (Abrufmöglichkeit nur
jeweils mit 1. jeden Monats), weshalb die Beantwortung der
Frage derzeit nur mit Stichtag 1.12.2002 bzw. 1.1.2003 erfolgen kann.
Mit Stichtag 1.12.2002 wurde die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz wie
folgt erfüllt:
Personalstand insgesamt 1.241
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte
38
1.203
Ermittelte Pflichtzahl (1.203/25) 48
abzüglich
beschäftigte begünstigte Behinderte 38
hievon doppelt anrechenbar 10 48
ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT 0
Mit Stichtag
1.1.2003 wurde die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz
wie folgt erfüllt:
Personalstand
insgesamt 1.220
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte
_38
1.182
Ermittelte Pflichtzahl (1.182/25) 47
abzüglich
beschäftigte begünstigte Behinderte 38
hievon
doppelt anrechenbar 10
48
ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT + 1