854/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.11.2003
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 837/J vom 24. September 2003 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Kollegen, betreffend Unvereinbarkeit der Beauftragung von Kommerzialrat Ernst Karl Plech durch das Bundesministerium für Finanzen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zunächst möchte ich festhalten, dass eine Generalsanierung der historischen Objekte dringend notwendig ist, da bereits Teile des Palais des Prinzen Eugen wegen Einsturzgefahr durch Sofortmaßnahmen saniert werden mussten.

Um die Gesamtsanierung für den Steuerzahler möglichst günstig durch-
führen zu können, ist beabsichtigt, die an der Kärntnerstraße gelegenen Objekte Johannesgasse 1, Himmelpfort­gasse 2 und 4 zu veräußern, um mit dem Erlös die Generalsanierung dieser historischen Objekte zu finanzieren.

 


 

Zu 1.:

Herr Kommerzialrat Plech hat vom Bundesministerium für Finanzen keinen Auftrag erhalten und ist daher nicht mit der Verwertung des obangeführten Liegenschaftsprojektes Himmel­pfortgasse/Kärntnerstraße befasst.

 

Zu 2.:

Mein Ressort wurde vom Bundesministerium für Justiz mit dem Projekt "Veräußerung von nichtbenötigten Grundflächen der Justizanstalt Schwarzau" befasst. Wie den übermittelten Akten entnommen werden konnte, hat das Bundesministerium für Justiz die Firma Plech & Plech beauftragt. Nähere Details, insbesondere der Vertrag zwischen dem Bundesministerium für Justiz und dem Auftragnehmer, sind mir nicht bekannt.

 

Ebenso ist mir nicht bekannt, dass mein Ressort ausgenommen mit dem Projekt "City Tower" mit weiteren Projekten befasst wurde, bei denen Herr Kommerzialrat Plech als Auftragnehmer aufscheint.

 

Zu 3. und 4.:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat bezüglich einer Generalsanierung der historischen und denkmalgeschützten Objekte in der Himmelpfortgasse bzw. Johannesgasse einen Architektenwettbewerb ausgeschrieben und abgeschlossen. Hiefür sind Kosten in Höhe von rund 218.000 € entstanden, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bezahlt wurden. Ein Auftrag zur Generalsanierung wurde noch nicht erteilt, es liegt dem Bundesministerium für Finanzen jedoch ein Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vor, worin festgestellt

wird, dass eine Generalsanierung der historischen Objekte dringend erforderlich ist.

 

Zu 5.:

Die Firma Porr hat im Jahre 2001 eine Machbarkeitsstudie dahingehend erstellt, ob bezüglich der Objekte Johannesgasse 1, Himmelpfortgasse 2 und 4 durch Aus- bzw. Umbauten eine bessere wirtschaftliche Nutzung des umbauten Raumes erzielt werden könne. In dieser Studie war vorgesehen, dass die Republik Österreich die entsprechenden Liegenschaften an die Firma Porr veräußert.

 

Das Bundesministerium für Finanzen ist diesem Modell nicht näher getreten, weil zum Teil von unrichtigen bzw. unvollständigen Annahmen ausgegangen wurde und der zu erwartende Erlös nicht den Erwartungen des Bundesministeriums für Finanzen entsprochen hätte.

 

Des Weiteren waren in dieser Studie weitere Fragen wie Nebenkosten, Denkmalschutzauflagen und städtebauliche Auflagen nicht gelöst.

 

Zu 6. bis 8.:

Derzeit wird geprüft, ob bezüglich der Objekte Johannesgasse 1 sowie Himmelpfortgasse 2 und 4 eine wirtschaftlich bessere Nutzung möglich ist. Zur Beratung in bautechnischer und vergaberechtlicher Hinsicht hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Architekt DI Helmut Kunze beauftragt.

 

Nach Abschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist vorgesehen, mit der Detailplanung der Generalsanierung zu beginnen.

 


 

Zu 9.:

Das Bundesministerium für Finanzen wurde in mehreren Aktenvorgängen im Zeitraum von November 2001 bis Februar 2002 im Rahmen der haushaltsrechtlich vorgesehenen Mitbefassungsregelungen vom Bundesministerium für Justiz mit dem Projekt befasst.

 

Zu 10. und 11.:

Es wurden keine Weisungen erteilt, vielmehr hat mein Mitarbeiter Mag. Hannes Hofer ersucht,

 

1.     die Höhe des Mietzinses für den Citytower mit anderen modernen Objekten zu vergleichen und

2.     die Parameter des vorgelegten Mietvertrages zu untersuchen.

 

Eine ökonomische Bewertung (Barwertvergleich) hat zunächst keine eindeutige Präferenz für eine der Alternativen ergeben. Hierauf hat das Bundesministerium für Justiz die Entscheidung aufgrund qualitativer Kriterien für den Standort Citytower getroffen. Die wichtigsten Vorteile, die für das Projekt Citytower sprechen sind:

- Ein Standort für alle betroffenen Gerichte und damit die Möglichkeit der

  Ausnutzung von qualitativen und quantitativen Synergiepotentialen.

- Optimale Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

- Angemessenheit des Mietzinses im Vergleich zu gleichartigen Objekten.

- Bürgerfreundlichkeit durch "one stop shop" Prinzip.

- Arbeitsmarktimpuls durch Großbauprojekt.

 


 

Zu 12.:

Hiezu verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 237/J und 575/J durch den Herrn Bundesminister für Justiz.

 

Karl-Heinz Grasser eh.