854/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.11.2003
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 837/J vom 24. September 2003 der Abgeordneten Dr.
Gabriela Moser und Kollegen, betreffend Unvereinbarkeit der
Beauftragung von Kommerzialrat Ernst Karl Plech durch das Bundesministerium für
Finanzen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zunächst möchte ich festhalten, dass
eine Generalsanierung der historischen Objekte dringend notwendig ist, da
bereits Teile des Palais des Prinzen Eugen wegen Einsturzgefahr durch
Sofortmaßnahmen saniert werden mussten.
Um die Gesamtsanierung für den
Steuerzahler möglichst günstig durch-
führen zu können, ist beabsichtigt, die an der Kärntnerstraße gelegenen Objekte
Johannesgasse 1, Himmelpfortgasse 2 und 4 zu veräußern, um mit dem
Erlös die Generalsanierung dieser historischen Objekte zu finanzieren.
Zu 1.:
Herr
Kommerzialrat Plech hat vom Bundesministerium für Finanzen keinen Auftrag
erhalten und ist daher nicht mit der Verwertung des obangeführten
Liegenschaftsprojektes Himmelpfortgasse/Kärntnerstraße befasst.
Zu 2.:
Mein Ressort wurde vom
Bundesministerium für Justiz mit dem Projekt "Veräußerung von
nichtbenötigten Grundflächen der Justizanstalt Schwarzau" befasst. Wie den
übermittelten Akten entnommen werden konnte, hat das Bundesministerium für
Justiz die Firma Plech & Plech beauftragt. Nähere Details, insbesondere der
Vertrag zwischen dem Bundesministerium für Justiz und dem Auftragnehmer, sind
mir nicht bekannt.
Ebenso ist mir nicht bekannt, dass mein
Ressort ausgenommen mit dem Projekt "City Tower" mit weiteren
Projekten befasst wurde, bei denen Herr Kommerzialrat Plech als Auftragnehmer
aufscheint.
Zu 3. und 4.:
Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit hat bezüglich einer Generalsanierung der historischen und
denkmalgeschützten Objekte in der Himmelpfortgasse bzw. Johannesgasse einen
Architektenwettbewerb ausgeschrieben und abgeschlossen. Hiefür sind Kosten in
Höhe von rund 218.000 € entstanden, die vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit bezahlt wurden. Ein Auftrag zur Generalsanierung wurde noch nicht
erteilt, es liegt dem Bundesministerium für Finanzen jedoch ein Schreiben des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vor, worin festgestellt
wird, dass eine Generalsanierung der
historischen Objekte dringend erforderlich ist.
Zu 5.:
Die Firma Porr hat im Jahre 2001 eine
Machbarkeitsstudie dahingehend erstellt, ob bezüglich der Objekte Johannesgasse
1, Himmelpfortgasse 2 und 4 durch Aus- bzw. Umbauten eine bessere
wirtschaftliche Nutzung des umbauten Raumes erzielt werden könne. In dieser
Studie war vorgesehen, dass die Republik Österreich die entsprechenden
Liegenschaften an die Firma Porr veräußert.
Das Bundesministerium für Finanzen ist
diesem Modell nicht näher getreten, weil zum Teil von unrichtigen bzw.
unvollständigen Annahmen ausgegangen wurde und der zu erwartende Erlös nicht
den Erwartungen des Bundesministeriums für Finanzen entsprochen hätte.
Des Weiteren waren in dieser Studie
weitere Fragen wie Nebenkosten, Denkmalschutzauflagen und städtebauliche
Auflagen nicht gelöst.
Zu 6. bis 8.:
Derzeit wird geprüft, ob bezüglich der
Objekte Johannesgasse 1 sowie Himmelpfortgasse 2 und 4 eine wirtschaftlich
bessere Nutzung möglich ist. Zur Beratung in bautechnischer und
vergaberechtlicher Hinsicht hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Architekt DI Helmut Kunze beauftragt.
Nach Abschluss der
Wirtschaftlichkeitsprüfung ist vorgesehen, mit der Detailplanung der Generalsanierung
zu beginnen.
Zu 9.:
Das Bundesministerium für Finanzen
wurde in mehreren Aktenvorgängen im Zeitraum von November 2001 bis Februar 2002
im Rahmen der haushaltsrechtlich vorgesehenen Mitbefassungsregelungen vom
Bundesministerium für Justiz mit dem Projekt befasst.
Zu 10. und 11.:
Es wurden keine Weisungen erteilt,
vielmehr hat mein Mitarbeiter Mag. Hannes Hofer ersucht,
1. die Höhe des
Mietzinses für den Citytower mit anderen modernen Objekten zu vergleichen und
2. die Parameter
des vorgelegten Mietvertrages zu untersuchen.
Eine ökonomische Bewertung
(Barwertvergleich) hat zunächst keine eindeutige Präferenz für eine der
Alternativen ergeben. Hierauf hat das Bundesministerium für Justiz die
Entscheidung aufgrund qualitativer Kriterien für den Standort Citytower
getroffen. Die wichtigsten Vorteile, die für das Projekt Citytower sprechen
sind:
- Ein Standort für alle betroffenen
Gerichte und damit die Möglichkeit der
Ausnutzung von qualitativen und quantitativen Synergiepotentialen.
- Optimale Erreichbarkeit mit
öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Angemessenheit des Mietzinses im
Vergleich zu gleichartigen Objekten.
- Bürgerfreundlichkeit durch "one
stop shop" Prinzip.
- Arbeitsmarktimpuls durch
Großbauprojekt.
Zu 12.:
Hiezu verweise ich auf die Beantwortung
der parlamentarischen Anfragen Nr. 237/J und 575/J durch den Herrn
Bundesminister für Justiz.