857/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen
haben am 8.10.2003 unter der Nummer 870/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend die Einsparungen bei den Tiertransport-Kontrollen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen l und 3:

Die Organisationsstruktur der Zollwache wird zur Gänze aufgelöst.

Von 2059 Zollwachebediensteten (Stichtag 1.1.2003) werden voraussichtlich 1030 ins
Bundesministerium für Inneres eingegliedert. 100 Bedienstete der Zollwache wurden bereits
mit 1.9.2003 ins Bundesministerium für Inneres übernommen. Der Rest von 930
Zollwachebediensteten soll mit 1.5.2004 folgen.

Die Auflösung der Organisationsstruktur und die Eingliederung der Zollwache ins
Bundesministerium für Inneres erfolgt auf Grund des Regierungsübereinkommens über die
Zusammenführung der verschiedenen Wachkörper, der Novelle des
Bundesministeriengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 17/2003 und des ergänzenden
Ressortübereinkommens zwischen dem Bundesministerium für Finanzen, dem
Bundesministerium für Inneres und dem Bundeskanzleramt.


Zu Frage 2:

Ja.

Zu Frage 4:

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, soweit sie Straßenaufsichtsorgane sind,
haben bei der Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben an der Vollziehung des
Tiertransportgesetzes-Straße, BGB
l. Nr. 411/1994, mitzuwirken, soweit sich die Gebote und
Verbote an die Lenker oder Betreuer des Tiertransports richten. Aus dieser gesetzlichen
Bestimmung ergibt sich, dass jeder Gendarmerie- bzw. Sicherheitswachebeamte verpflichtet
ist, bei festgestellten Gesetzesübertretungen einzuschreiten.
Schwerpunktmäßig wird die Überwachung der Tiertransporte aber durch die im
Verkehrsdienst stehenden Gendarmerie- und Sicherheitswachbeamten der
Verkehrsabteilungen bzw. Verkehrsgruppen im Rahmen der Schwerverkehrskontrollen
durchgeführt, an denen in einigen Bundesländern auch Tiertransportinspektoren mitwirken.

Zu Frage 5:

Da jeder Gendarmerie- und Sicherheitswachebeamte bei der Vollziehung des
Tiertransportgesetzes-Straße mitzuwirken hat, gehört das angeführte Gesetz zum
Ausbildungs-
programm für die Sicherheitsexekutive, und zwar für die Grundausbildung sowie auch für die
berufsbegleitende Fortbildung. Darüber hinaus werden in Einzelfällen spezielle Schulungen
von den entsprechenden Fachabteilungen der Ämter der Landesregierungen angeboten.

Zu Frage 6:

Die Sicherheitsexekutive wird durch die Übernahme von voraussichtlich 1030
Zollwachebediensteten zahlenmäßig verstärkt und so die Möglichkeit erhalten, durch eine
vermehrte Außendienstpräsenz die Kontrolltätigkeit noch weiter zu erhöhen.

Zu Frage 7:

Assistenzleistungen für die Tiertransportinspektoren - sofern solche beantragt werden - wird
es weiterhin nach den vorhandenen Personalressourcen geben. Die Befürchtungen in dieser
Hinsicht sind unbegründet.


Zu Frage 8:

Inwieweit künftig die Zollorgane des Finanzressorts mobile Anhaltungen zur Vollziehung
ihrer Aufgaben durchführen, fallt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.

Zu Frage 9:

Durch die Eingliederung der Zollwachebediensteten in die Sicherheitsexekutive wird ihr
Leistungsangebot erhöht werden können und somit die bisherigen Leistungen der
Zollwacheorgane kompensiert.