86/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.04.2003
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Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben an mich
eine schriftliche Anfrage (86/J) betreffend „Erfüllung der Behinderten-
einstellungspflicht" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz wurde im
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport mit Stichtag 31.12.2002
(1.1.2003) nicht nur erfüllt, sondern nach der vorliegenden Berechnung um 6
beschäftigte begünstigte Behinderte überschritten.

Ressort: 70 Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport

1. Personalstand insgesamt                       186

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte              11_

                                                                                                                             175

3. Ermittelte Pflichtzahl (175/25)                   7
abzüglich

4. beschäftigte begünstigte Behinderte   11

hiervon doppelt anrechenbar               2               _13

5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT+ 6