86/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde haben an mich
eine schriftliche Anfrage (86/J) betreffend „Erfüllung der Behinderten-
einstellungspflicht" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz
wurde im
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport mit Stichtag 31.12.2002
(1.1.2003) nicht nur erfüllt, sondern nach der vorliegenden Berechnung um 6
beschäftigte begünstigte Behinderte überschritten.
Ressort: 70 Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
1. Personalstand insgesamt 186
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte
11_
175
3. Ermittelte Pflichtzahl
(175/25) 7
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 11
hiervon doppelt anrechenbar
2
_13
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT+ 6