87/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 90/J-NR/2003 betreffend Erfüllung der Behinderten-
einstellungspflicht, die die Abgeordneten Theresia Haidlmayr,
Kolleginnen und Kollegen am
5. Februar 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Da die Universitäten
nicht verpflichtet sind, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur diese Daten laufend zu melden, beruht dieser Teil der
Beantwortung auf den dem Ressort
zugänglichen Daten des Personalinformationssystems (PIS).
1.1.:
Mit Stichtag 31. Dezember 2002 waren 9820 Beamt/innen aller dienstrechtlichen Kategorien
beschäftigt, deren Beschäftigungsausmaß 9727 VBÄ (Vollbeschäftigungsäquivalenten) entspricht.
1.2.:
Die Zahl der Vertragsbediensteten betrug zu diesem Zeitpunkt 14.388, das sind 10.546 VBÄ.
1.3.:
Vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur selbst wurden für das Kapitel 14
keine „echten" Freien Dienstverträge abgeschlossen. Die im PIS
unter „Freie Dienstverträge" ange-
führten Fälle sind überwiegend Werkverträge. Die im PIS angegebene Zahl
umfasst auch Fälle, die
nicht mehr aktuell aber aus der Datei noch nicht gelöscht sind (bei
denen also zum Stichtag gar
keine Zahlungen mehr laufen).
1.4.:
1.4.1.:
213 Gastprofessor/innen
1.4.2. bis 1.4.4.:
Laut PIS unter dem Sammelbegriff Lehrbeauftrage 8.172 Personen
davon mit so genannten „remunerierten Lehraufträgen" 5.727 Personen
(§ 2 des Universitäts-Abgeltungsgesetzes)
und als so genannte „nicht remunerierte Lehraufträge"
2.445 Personen
(§ l des Universitäts-Abgeltungsgesetzes)
In dieser zweiten
Zahl sind jedoch mehrere organisationsrechtliche Kategorien enthalten, deren
Abgeltung nach den gleichen Sätzen erfolgt und daher in der Datei
zusammengefasst ist. Eine
Unterscheidung zwischen Lehrbeauftragten, „externen" Dozent/innen,
Honorarprofessor/innen
sowie den ihre Lehrbefugnis ausübenden emeritierten oder pensionierten
Universitätspro-
fessor/innen und Universitätsdozent/innen im Ruhestand ist dabei aus den dem
Bundesministerium
zur Verfugung stehenden Daten nicht möglich.
1.4.5.:
Studienassistent/innen 833, das
sind 553 VBÄ
Demonstrator/innen
65, das sind 26
VBÄ
Die Tutor/innen sind in 1.4.4. enthalten.
In der seit
Inkrafttreten der Dienstrechtsnovelle 2001 neuen Kategorie „Wissenschaftliche
bzw.
Künstlerische Mitarbeiter/innen in Ausbildung" (§ 6 des
Universitäts-Abgeltungsgesetzes) befanden
sich 740 Personen.
1.5.:
Wie schon oben zu
1.4.4. ausgeführt, ist die Abgeltung der Lehrtätigkeit dieser emeritierten oder
pensionierten Universitätslehrer/innen in derselben Datei des PIS
enthalten wie die der externen
Dozent/innen, Honorarprofessor/innen und sogenannten „nicht
remunerierten Lehrbeauftragten".
Eine gesonderte Zählung ist daher nicht möglich.
1.6.. 1.7.. 1.8.:
Da es sich bei diesem Personal um kein Bundespersonal handelt, sind die entsprechenden Daten
über das PIS nicht verfügbar.
1.9.:
Dieser Punkt betrifft nicht die Vollziehung des Bundes und kann daher nicht beantwortet werden.
1.10.:
Vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden keine Werkverträge für eine
Tätigkeit an einer Universität abgeschlossen; für Tätigkeiten im
Bereich der Zentralleitung wurde
mit 17 Personen ein Werkvertrag abgeschlossen.
1.11.:
Veterinärmedizinische Praktikant/innen 16
Zahnärztlicher Lehrgang 61
Ad 2.:
Bei der Berechnung
der „Pflichtzahl" für den Planstellenbereich 1420 bis 1430 (nach
„Köpfen")
sind zu berücksichtigen:
1.1. 9.820 Beamte
1.2. 14.388 Vertragsbedienstete
1.4.1. 213 Gastprofessoren
1.4.4. 5.727 remunerierte Lehrbeauftragte
1.4.5. 898 Mitarbeiter im Lehrbetrieb
1.4.6. 740 Wiss. bzw. künstl. Mitarbeiter in Ausbildung
Summe 31.786
Laut PIS waren im Planstellenbereich 1420 bis 1430 441 begünstigte Behinderte beschäftigt.
1. Personalstand insgesamt: 31.786
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 441
31.345
3.
Ermittelte Pflichtzahl (31345/25) l
.254
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 441
hievon doppelt anrechenbar 141 582
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht - 672
Im Bereich der Zentralleitung wurde die Einstellungspflicht wie folgt erfüllt:
1. Personalstand insgesamt: 1.121
2. abzüglich beschäftigte begünstigte
Behinderte 48
1.073
3.
Ermittelte Pflichtzahl (1073/25) 42
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 48
hievon doppelt anrechenbar 6 54
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht + 12
Insgesamt kann daher
festgestellt werden, dass im vergangenen Jahr im Bereich der Universitäten
die Zahl der beschäftigten Behinderten um insgesamt 103 von 479 (davon
131 doppelt anrechenbar)
auf 582 (davon 141 doppelt anrechenbar) verbessert werden konnte, was
einer Steigerung um
21,5 % entspricht.
Im Bereich der
Zentralleitung konnte die Überschreitung der Behinderteneinstellungsquote um
1/3
(von + 9 auf+ 12) erreicht werden, obwohl im selben Zeitraum die Zahl
der Mitarbeiter im Ministe-
rium im Jahr 2002 um 114 zurückgegangen ist.