87/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 90/J-NR/2003 betreffend Erfüllung der Behinderten-
einstellungspflicht, die die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen am
5. Februar 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Da die Universitäten nicht verpflichtet sind, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur diese Daten laufend zu melden, beruht dieser Teil der Beantwortung auf den dem Ressort
zugänglichen Daten des Personalinformationssystems (PIS).

1.1.:

Mit Stichtag 31. Dezember 2002 waren 9820 Beamt/innen aller dienstrechtlichen Kategorien

beschäftigt, deren Beschäftigungsausmaß 9727 VBÄ (Vollbeschäftigungsäquivalenten) entspricht.

1.2.:

Die Zahl der Vertragsbediensteten betrug zu diesem Zeitpunkt 14.388, das sind 10.546 VBÄ.

1.3.:

Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur selbst wurden für das Kapitel 14
keine „echten" Freien Dienstverträge abgeschlossen. Die im PIS unter „Freie Dienstverträge" ange-
führten Fälle sind überwiegend Werkverträge. Die im PIS angegebene Zahl umfasst auch Fälle, die
nicht mehr aktuell aber aus der Datei noch nicht gelöscht sind (bei denen also zum Stichtag gar
keine Zahlungen mehr laufen).


1.4.:

1.4.1.:

213   Gastprofessor/innen

1.4.2. bis 1.4.4.:

Laut PIS unter dem Sammelbegriff Lehrbeauftrage                               8.172 Personen

davon mit so genannten „remunerierten Lehraufträgen"         5.727 Personen

(§ 2 des Universitäts-Abgeltungsgesetzes)
und als so genannte „nicht remunerierte Lehraufträge"            2.445 Personen

(§ l des Universitäts-Abgeltungsgesetzes)

In dieser zweiten Zahl sind jedoch mehrere organisationsrechtliche Kategorien enthalten, deren
Abgeltung nach den gleichen Sätzen erfolgt und daher in der Datei zusammengefasst ist. Eine
Unterscheidung zwischen Lehrbeauftragten, „externen" Dozent/innen, Honorarprofessor/innen
sowie den ihre Lehrbefugnis ausübenden emeritierten oder pensionierten Universitätspro-
fessor/innen und Universitätsdozent/innen im Ruhestand ist dabei aus den dem Bundesministerium
zur Verfugung stehenden Daten nicht möglich.
1.4.5.:

Studienassistent/innen                  833, das sind          553 VBÄ
Demonstrator/innen               65, das sind            26 VBÄ
Die Tutor/innen sind in 1.4.4. enthalten.

In der seit Inkrafttreten der Dienstrechtsnovelle 2001 neuen Kategorie „Wissenschaftliche bzw.
Künstlerische Mitarbeiter/innen in Ausbildung" (§ 6 des Universitäts-Abgeltungsgesetzes) befanden
sich 740 Personen.

1.5.:

Wie schon oben zu 1.4.4. ausgeführt, ist die Abgeltung der Lehrtätigkeit dieser emeritierten oder
pensionierten Universitätslehrer/innen in derselben Datei des PIS enthalten wie die der externen
Dozent/innen, Honorarprofessor/innen und sogenannten „nicht remunerierten Lehrbeauftragten".
Eine gesonderte Zählung ist daher nicht möglich.

1.6.. 1.7.. 1.8.:

Da es sich bei diesem Personal um kein Bundespersonal handelt, sind die entsprechenden Daten

über das PIS nicht verfügbar.


1.9.:

Dieser Punkt betrifft nicht die Vollziehung des Bundes und kann daher nicht beantwortet werden.

1.10.:

Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden keine Werkverträge für eine
Tätigkeit an einer Universität abgeschlossen; für Tätigkeiten im Bereich der Zentralleitung wurde
mit 17 Personen ein Werkvertrag abgeschlossen.

1.11.:

Veterinärmedizinische Praktikant/innen          16

Zahnärztlicher Lehrgang                               61

Ad 2.:

Bei der Berechnung der „Pflichtzahl" für den Planstellenbereich 1420 bis 1430 (nach „Köpfen")
sind zu berücksichtigen:

1.1.                          9.820                               Beamte

1.2.                               14.388                               Vertragsbedienstete

1.4.1.                          213                               Gastprofessoren

1.4.4.                      5.727                               remunerierte Lehrbeauftragte

1.4.5.                         898                               Mitarbeiter im Lehrbetrieb

1.4.6.                         740                               Wiss. bzw. künstl. Mitarbeiter in Ausbildung

Summe                31.786

Laut PIS waren im Planstellenbereich 1420 bis 1430 441 begünstigte Behinderte beschäftigt.

1. Personalstand insgesamt:                               31.786

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                                441

31.345

3. Ermittelte Pflichtzahl (31345/25)                          l .254
abzüglich

4. beschäftigte begünstigte Behinderte      441

hievon doppelt anrechenbar                          141                                582

5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht                     - 672


Im Bereich der Zentralleitung wurde die Einstellungspflicht wie folgt erfüllt:

1. Personalstand insgesamt:                               1.121

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                 48

1.073

3. Ermittelte Pflichtzahl (1073/25)                          42
abzüglich

4. beschäftigte begünstigte Behinderte     48

hievon doppelt anrechenbar                    6                                  54

5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht                               +   12

Insgesamt kann daher festgestellt werden, dass im vergangenen Jahr im Bereich der Universitäten
die Zahl der beschäftigten Behinderten um insgesamt 103 von 479 (davon 131 doppelt anrechenbar)
auf 582 (davon 141 doppelt anrechenbar) verbessert werden konnte, was einer Steigerung um
21,5 % entspricht.

Im Bereich der Zentralleitung konnte die Überschreitung der Behinderteneinstellungsquote um 1/3
(von + 9 auf+ 12) erreicht werden, obwohl im selben Zeitraum die Zahl der Mitarbeiter im Ministe-
rium im Jahr 2002 um 114 zurückgegangen ist.