895/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 908/J-NR/2003 betreffend Sondermautstrecken -
Einführung der fahrleistungsabhängigen LKW-Maut, die die Abgeordneten Auer, Kolleginnen und
Kollegen am 17. Oktober 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 3:

Was werden Sie tun, damit nicht einzelne Bundesländer auf Grund schon bestehender
Sondermautstrecken mit der Einführung der LKW-Maut noch zusätzlich benachteiligt werden?

Sind von Ihnen bereits Maßnahmen geplant, um den durch die Doppelbemautung befürchteten
wirtschaftlichen Nachteil für die betroffenen Betriebe abzufedern?

Gibt es bereits Gespräche und Verhandlungen, insbesondere zwischen dem Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Bundesministerium für Finanzen, um zu einer
im Sinne der Standortsicherung der Betriebe befriedigenden Lösung zu kommen?

Antwort:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die ab 1.1.2004 vorgesehene fahrleistungsabhängige Maut in
die Sondermautstrecken eingerechnet und nicht zusätzlich daraufgesetzt wird. Mit dieser
Maßnahme wird eine allenfalls bisher vorhanden gewesene Transportkostendiskriminierung
infolge ungünstiger Standorte jedenfalls verringert.

Obwohl es in einzelnen Fällen, insbesondere in den südlich der Alpen gelegenen Bundesländern
Steiermark und Kä
rnten, aufgrund der Wirtschaftsstruktur und vor allem der bisherigen Lage von
Absatzmärkten im Nord-Westen zu einer stärkeren Betroffenheit durch die Sondermautstrecken
kommen kann als in den Bundesländern nördlich der Alpen, muss darauf hingewiesen werden,
dass bei gesamteinheitlicher Betrachtung aller Einflussfaktoren die Sondermaut nur geringfügige
Auswirkungen auf die Transportkosten hat.

Es tritt sogar der gegenteilige Effekt ein, nämlich, dass durch die Möglichkeit für Investitionen in die
Infrastruktur (etwa zweite Tunnelröhren) aus den Erträgen der Sondermautstrecken durch
verbesserte Verkehrserschließung und -anbindung, höhere Verkehrssicherheit und Ausschaltung


von Staustrecken die Standortqualität von Betrieben verbessert und die Transportkosten langfristig
gesenkt werden können. Das bedeutet, dass durch Qualitätsgewinne und Kosteneinsparungen für
den Verkehr durch gute Transportwege die zusätzlichen Kosten für die Maut weitgehend
kompensiert werden.

Zusätzlich ist zu bemerken, dass durch die Sondermaut im Wesentlichen die Transportkosten für
geringwertige Güter betroffen sind und auch dann überwiegend nur bei geringen Transportweiten;
d.h., die anteilige Transportkostenbelastung sinkt mit steigendem Warenwert und zunehmender
Transportentfernung.

Frage 4:

Sind bereits Gespräche und Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie sowie dem Bundesministerium für Finanzen geplant, betreffend die
Absenkung - in Verbindung mit einer
Ökologisierung - der KFZ-Steuer - geplant?

Antwort:

Dieses Thema - welches zum größten Teil in den Kompetenzbereich des Bundesministers für
Finanzen fällt - ist u.a. Gegenstand in den Verhandlungen zur Steuerreform der Bundesregierung;
derzeit können dazu noch keine Aussagen getroffen werden.