896/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 948/J-NR/2003 betreffend Autobahnhalbanschluss

Siezenheim, die die Abgeordneten Stefan Prähauser und Genossinnen am

22. Oktober 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 7:

Ist Ihnen das Projekt Autobahnhalbanschlussstelle Siezenheim bekannt?

Wieso wurde die Verordnung zum Endausbau noch nicht unterzeichnet?

In welchem Zeitrahmen ist eine Öffnung für den Verkehr realistisch?

Wieso ist die Halbanschlussstelle an manchen Tagen geöffnet, an manchen Tagen jedoch nicht?

Wie erklären Sie es, dass trotz Zustimmung der ASFINAG zum Verkehrskonzept die Umsetzung
eines integrierten Teils dieses Konzeptes, nämlich der Halbanschlussstelle Siezenheim, durch das
Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bisher verweigert wurde?

Halten Sie es für zielführend, ein teilweise fertiggestelltes Infrastrukturprojekt der Nutzung
vorzuenthalten?

Haben Sie eigene Berechnungen betreffend die Entlastung des Knotens Kleßheim durch die
Öffnung des Halbanschlusses Siezenheim angestellt? Wenn ja, was sind die Ergebnisse?

Antwort:

Das Projekt der HASt. Siezenheim im Zuge der A 1 West Autobahn ist bereits vor längerem von
meinem Ressort genehmigt worden. Die für den Bau der HASt. Siezenheim erforderliche
Verordnung gemäß § 4 Bundesstraßengesetz 1971 in der derzeit geltenden Fassung wurde


bereits am 29. August 2003 im Bundesgesetzblatt II Nr. 387/2003 erlassen. Die Verkehrsfreigabe
der HASt. Siezenheim ist für 14. Dezember 2003 geplant.

Entgegen den Ausführungen in den Anfragen sehe ich daher keinerlei Verweigerung zur
Umsetzung eines Verkehrskonzeptes durch mein Ressort.