9/AB XXII. GP
Eingelangt am:
19.02.2003
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich
gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 7/J des Abgeordneten
Mag. Johann Maier und Genossinnen wie
folgt:
Fragen
l und 2:
Die
Arbeit der Arbeitsgruppe ist abgeschlossen
Die Ergebnisse sind über einen eigenen
Zweig auf der Homepage der Generaldirektion SANCO un-
ter folgender Internetadresse zugänglich: http://europa.eu.int/comm/food/fs/scoop/index_en.html
Frage 3:
Die wesentlichen Fragestellungen der
Studie waren:
- Probennahme
- Berücksichtigung der Meßunsicherheit bei
der Beurteilung der Ergebnisse
-
Berücksichtigung der analytischen Wiederfindung bei der Beurteilung der
Ergebnisse
- Vorgangsweise bei rechtlichen
Verfolgungshandlungen in den
Mitgliedstaaten
-
Vorgangsweise der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der von der
RL
93/99/EWG verlangten Akkreditierung derjenigen Labors, die amtliche
Proben untersuchen
Es wurden auf allen Gebieten
unterschiedliche Vorgangsweisen in den einzelnen Mitgliedstaaten
festgestellt. In einigen Fällen sind damit durchaus
Handelshemmnisse verbunden, sodass es sehr
wichtig ist, möglichst bald harmonisierte Vorgangsweisen
für den Gemeinschaftsbereich festzule-
gen.
Die Arbeitsgruppe hat eine Empfehlung
hinsichtlich der Einrichtung einer ständigen Arbeitsgrup-
pe der Europäischen Kommission abgegeben, die diese
Unterschiede ansprechen und Vorgangs-
weisen zur Harmonisierung vorschlagen soll.
Durch die Rahmenbedingungen, die die
Verordnung (EG) 178/2002 und die im Rat demnächst zu
beratende Verordnung zur Futter- und
Lebensmittelkontrolle schaffen sollen, wird die Einrichtung
einer solchen Arbeitsgruppe erleichtert, da die
Forderung zur Erstellung von entsprechenden Leit-
linien
bereits im Verordnungsentwurf die Verordnung zur Futter- und
Lebensmittelkontrolle
enthalten ist.
Frage 4:
Diese Ergebnisse haben keine direkten
Auswirkungen auf die österreichische Lebensmittelpolitik,
da sie eindeutig europaweite Unterschiedlichkeiten aufzeigen und daher
nationale Aktivitäten
nicht zielführend sind. Es besteht zwar Handlungsbedarf,
die notwendigen Aktivitäten sind aber
auf Gemeinschaftsebene zu setzen. Diese Aktivitäten
wären jedenfalls von österreichischer Seite
voll zu unterstützen.
Frage 5;
Es besteht aufgrund der Ergebnisse der
Studie Handlungsbedarf auf europäischer Ebene.
Ab dem 1. Quartal 2003 wird der von der europäischen
Kommission vorgelegte Entwurf über eine
"Verordnung zur Futter- und
Lebensmittelkontrolle" im Rat beraten werden. In dieser Verordnung
sind die Möglichkeiten vorgesehen, mittels Leitlinien,
die von der Kommission erarbeitet werden,
Vorgehensweisen im Bereich der
Beurteilung von Untersuchungsergebnissen und der
Lebensmittelkontrolle zu harmonisieren.
Dies soll etwa durch genaue Vorgaben
bezüglich der Vorgangsweise bei der Interpretation von
Analysenergebnissen oder durch gemeinschaftliche
Schulungen der nationalen Lebensmittelkon-
trollorgane erfolgen
Die am 28. Jänner 2002 veröffentlichte
„Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des
Lebensmittelrechts, zur Er-
richtung der Europäischen Behörde für Lebensmittel
Sicherheit und zur Festlegung von Verfahren
zur Lebensmittelsicherheit" enthält eine Regelungsermächtigung an den
ständigen Ausschuss für
die Lebensmittelkette, aufgrund derer es möglich ist, harmonisierte
Vorgangsweisen auf dem Ge-
biet der Lebensmittelkontrollen vorzuschreiben, sobald
diese entsprechend der noch zu beschlie-
ßenden Verordnung über Futter- und Lebensmittelkontrollen
verlangt werden.