90/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Erfüllung der Behindertenein-
stellungspflicht" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu1:

Die Daten mit Stichtag 31. Dezember 2002 können von der Applikation PIS nicht
standardisiert zur Verfügung gestellt werden. Die im Folgenden genannten Zahlen
wurden daher mit Stichtag 1. Jänner 2003 ausgewertet und - was den Bereich der
Zentralleitung betrifft - händisch ermittelt.

Zum Stichtag 1. Jänner 2003 waren im gesamten Justizressort 11 584 Mitarbeiter
beschäftigt (davon 267 im Bereich der Zentralleitung).

Die Pflichtzahl der zu besetzenden Dienstposten durch behinderte Dienstnehmer
betrug zum Stichtag 1. Jänner 2003 für das gesamte Justizressort 452 bzw. 10 im
Bereich der Zentralleitung.

Zum 1. Jänner 2003 waren im gesamten Justizressort 274 nach dem Behinderten-
einstellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt (davon 14 im Bereich der
Zentralleitung). Davon waren 94 Bedienstete (hievon vier im Bereich der Zentral-
leitung) gemäß § 5 Abs. 2 BEinstG doppelt anrechenbar. Zum Stichtag 1. Jänner
2003 waren im gesamten Justizressort daher 84 Pflichtstellen nicht besetzt; im Be-
reich der Zentralleitung waren acht Behinderte mehr beschäftigt als Pflichtstellen
vorgesehen sind (siehe folgende Tabelle)


 

 

Justizressort  

 

 

 

Hievon       

 

Zentralleitung

 

 

 

Personalstand

 

11.584

 

 

 

 

 

 

267

Beschäftigte begünstigte Behinderte

 

274

 

 

 

 

14

 

 

 

 

11.310

 

 

 

 

 

253

 

 

 

Ermittelte Pflichtzahl

 

452

 

 

 

 

 

 

10

abzüglich

 

beschäftigte begünstigte Behinderte

 

274|

 

 

 

 

 

14

 

hievon doppelt anrechenbar

 

94|

 

 

 

 

 

4

 

 

ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGS-
PFLICHT

 

-84

 

 

 

 

 

+8

Ich habe bereits in den bisherigen Anfragen betreffend die Einstellung von behin-
derten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz darauf hingewiesen,
dass die Aufgabenstellung und die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Berei-
chen des Justizressorts, insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der Be-
währungshilfe, aber auch bei Gerichtsvollziehern, nur in sehr eingeschränktem Um-
fang die Beschäftigung begünstigter Behinderter zulassen. Daran hat sich auch in
den letzten Jahren nichts geändert.

Dennoch ist das Justizressort bemüht, die Behinderteneinstellungszahl kontinuierlich
an die durch die Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz, BGBI. Nr. 17/1999,
neuerlich gestiegene Pflichtzahl heranzuführen. Durch gezielte Information der zu-
ständigen Mitarbeiter meines Ressorts - insbesondere der personalführenden
Stellen - hat sich das Bewusstsein verfestigt, dass die Eingliederung behinderter
Menschen in den Arbeitsprozess ein sozialpolitisch äußerst wichtiges Anliegen ist.


Ich werde diese Problematik weiterhin im Auge behalten und auch in Hinkunft - so-
weit es die umrissenen ressortspezifischen Besonderheiten erlauben - verstärkt für
die Einstellung von behinderten Menschen im Justizressort eintreten.