90/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia
Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Erfüllung der
Behindertenein-
stellungspflicht" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu1:
Die Daten mit Stichtag 31. Dezember 2002
können von der Applikation PIS nicht
standardisiert zur Verfügung gestellt werden. Die im Folgenden genannten Zahlen
wurden daher mit Stichtag 1. Jänner 2003 ausgewertet und - was den Bereich der
Zentralleitung betrifft - händisch ermittelt.
Zum Stichtag 1. Jänner 2003 waren im
gesamten Justizressort 11 584 Mitarbeiter
beschäftigt (davon 267 im Bereich der Zentralleitung).
Die Pflichtzahl der zu besetzenden
Dienstposten durch behinderte Dienstnehmer
betrug zum Stichtag 1. Jänner 2003 für das gesamte Justizressort 452 bzw.
10 im
Bereich der Zentralleitung.
Zum 1. Jänner 2003 waren im gesamten
Justizressort 274 nach dem Behinderten-
einstellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt (davon 14 im
Bereich der
Zentralleitung). Davon waren 94 Bedienstete (hievon vier im
Bereich der Zentral-
leitung) gemäß § 5 Abs. 2 BEinstG doppelt anrechenbar. Zum Stichtag 1. Jänner
2003 waren im gesamten Justizressort daher 84 Pflichtstellen nicht
besetzt; im Be-
reich der Zentralleitung waren acht Behinderte mehr beschäftigt als
Pflichtstellen
vorgesehen sind (siehe folgende Tabelle)
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Justizressort |
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Hievon |
Zentralleitung |
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Personalstand |
11.584 |
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267 |
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Beschäftigte begünstigte Behinderte |
274 |
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14 |
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11.310 |
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253 |
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Ermittelte Pflichtzahl |
452 |
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10 |
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abzüglich |
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beschäftigte begünstigte Behinderte |
274| |
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14 |
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hievon doppelt anrechenbar |
94| |
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4 |
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ERFÜLLUNG DER
BESCHÄFTIGUNGS- |
-84 |
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+8 |
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Ich habe bereits in den bisherigen
Anfragen betreffend die Einstellung von behin-
derten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz darauf hingewiesen,
dass die Aufgabenstellung und die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Berei-
chen des Justizressorts, insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der
Be-
währungshilfe, aber auch bei Gerichtsvollziehern, nur in sehr eingeschränktem
Um-
fang die Beschäftigung begünstigter Behinderter zulassen. Daran hat sich auch
in
den letzten Jahren nichts geändert.
Dennoch ist das Justizressort bemüht, die
Behinderteneinstellungszahl kontinuierlich
an die durch die Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz, BGBI. Nr. 17/1999,
neuerlich gestiegene Pflichtzahl heranzuführen. Durch gezielte Information der
zu-
ständigen Mitarbeiter meines Ressorts - insbesondere der personalführenden
Stellen - hat sich das Bewusstsein verfestigt, dass die Eingliederung
behinderter
Menschen in den Arbeitsprozess ein sozialpolitisch äußerst wichtiges Anliegen
ist.
Ich
werde diese Problematik weiterhin im Auge behalten und auch in Hinkunft - so-
weit es die umrissenen ressortspezifischen Besonderheiten erlauben - verstärkt
für
die Einstellung von behinderten Menschen im Justizressort eintreten.