912/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.12.2003
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Bundesministerium für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am
14. Oktober 2003 unter der Nr. 895/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Aktien und Unvereinbarkeit" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur vorliegenden Anfrage ist anzumerken, dass der Bundesverfassungsgesetzgeber in
§ 3 Abs. l des Unvereinbarkeitsgesetzes 1983 ein besonderes - vom parlamentarischen
Interpellationsrecht verschiedenes - Verfahren zur Offenlegung von Anteilsrechten u.a. von
Mitgliedern der Bundesregierung, die diese unabhängig von ihrer Organeigenschaft als
Privatpersonen besitzen, vorgesehen hat.

Da ich den in diesem besonderen Verfahren vorgesehenen Meldepflichten vollinhaltlich
nachgekommen bin, ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich von einer Beantwortung der
gegenständlichen Anfrage Abstand nehme.