912/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.12.2003
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Bundesministerium für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Pilz, Freundinnen und Freunde haben am
14.
Oktober 2003 unter der Nr. 895/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend
"Aktien und Unvereinbarkeit" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich
wie folgt:
Zur vorliegenden Anfrage ist
anzumerken, dass der Bundesverfassungsgesetzgeber in
§
3 Abs. l des Unvereinbarkeitsgesetzes 1983 ein besonderes - vom
parlamentarischen
Interpellationsrecht
verschiedenes - Verfahren zur Offenlegung von Anteilsrechten u.a. von
Mitgliedern
der Bundesregierung, die diese unabhängig von ihrer Organeigenschaft als
Privatpersonen
besitzen, vorgesehen hat.
Da ich den in diesem
besonderen Verfahren vorgesehenen Meldepflichten vollinhaltlich
nachgekommen
bin, ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich von einer Beantwortung der
gegenständlichen
Anfrage Abstand nehme.