915/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.12.2003
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

GZ 040502/197-I/4/03

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 903/J, vom 15. Oktober 2003, der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Kollegen, betreffend treuhändiger Aktienbesitz, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Diese Fragen betreffen weder den Gegenstand der Vollziehung noch die Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes und unterliegen somit nicht dem Fragerecht gemäß § 90 GOG.

 

Zu 3. und 4.:

Es ist nicht richtig, dass ich einen Werkvertrag mit der Firma FirstInEx abgeschlossen habe. Bei meiner Beantwortung der Frage 24 der schriftlichen Anfrage vom 8. Oktober 2003, Nr. 873/J, habe ich Folgendes ausgeführt:

 

"Zum "Relaunch" der Web-Site des BMF erfolgte im Jahr 2000 eine öffentliche Ausschreibung nach dem Bundesvergabegesetz (siehe Wiener Zeitung vom 21. August 2000 sowie im Supplement zum Amtsblatt der EU).

 

Es handelte sich dabei um ein zweistufiges Verfahren. In der 1. Stufe (öffentliche Erkundung des Bewerberkreises) haben 15 Bewerber ihr Interesse an einer Anbotslegung bekundet.

 

Zur Sicherstellung eines umfassenden Wettbewerbes wurden 10 Bewerber zur Anbotslegung eingeladen.

 

In einer kommissionellen Sitzung wurde nach vorher festgelegten Kriterien und nach Präsentation der Anbote durch die Bieter die Firma FirstInEx als Bestbieter ermittelt.

 

Weitere Verträge wurden mit dieser Firma seitens des BMF nicht abgeschlossen."

 

Der Vertrag wurde Ende 2000 abgeschlossen. Das Gesamthonorar betrug 59.649,- € (inkl. UST).

 

Zu 5.:

Zu dieser Frage verweise ich auf meine Beantwortung der Frage 21 der schriftlichen Anfrage vom 8. Oktober 2003, Nr. 873/J.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.