92/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.04.2003
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BM für Justiz

 

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verschiebung der Veröffentlichung
eines Urteils gegen den Niederösterreichischen FPÖ-Spitzenkandidaten Franz
Marchat" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ich habe vom Verfahren 4 Cg 223/98i des Landesgerichtes St. Polten, auf das die

Anfrage offenbar Bezug nimmt, erst durch diese Anfrage Kenntnis erlangt.

Zu 2:

Ich hatte mit Franz Marchat in dieser Angelegenheit keinen Kontakt.

Zu 3:
Nein.

Zu 4:

Der zuständige Richter des Landesgerichtes St. Polten hat den Entwurf des Urteils

am 5. Februar 2003 auf Tonband diktiert. Am 6. Februar 2003 wurde das Tonband
an die Schreibabteilung zur Übertragung weitergeleitet, diese erfolgte am
25. Februar 2003. Am 27. Februar 2003 unterfertigte der Richter das Urteil und
übergab es zur Ausfertigung. Als Tag der Urteilsfällung im Sinne der §§ 415, 416
ZPO ist daher der 27. Februar 2003 anzusehen.


Zu 5 und 6:

Nach Herstellung der erforderlichen Ausfertigungen wurde das Urteil am 3. März

2003 an die Parteienvertreter abgefertigt. Eine Veröffentlichung durch das Gericht ist
rechtlich nicht vorgesehen.