931/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.12.2003
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen vom
23. Oktober 2003, Nr. 994/J, betreffend Arbeitsleihverträge, beehre ich mich Folgendes mit-
zuteilen:

Zu Frage 1:

Im Ressort bestanden seit 4.2.2000 im und außerhalb des Ministerbüros Arbeitsleihverträge.

Zu Frage 2:

Seit 1.10.2003 verfügen vier Personen im Ministerbüro und fünf Personen außerhalb des
Ministerbüros über Arbeitsleihverträge.

Zu Frage 3:

Die Verträge zur Dienstleistung wurden aufgrund der besonderen Qualifikationen dieser Per-
sonen abgeschlossen.


Zu Frage 4:

Mit folgenden Unternehmungen bzw. sonstigen Einrichtungen wurde in jedem Einzelfall ein
Arbeitsleihvertrag abgeschlossen:

-    Österreichischer Raiffeisenverband
-   
Österreichische Volkspartei

-    Ökosoziales Forum Österreich

-    Agrarisches Informationszentrum

-    Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs (2 Arbeitsleihverträge)
-    Österreichischer Bauernbund
-    Burgenländische Landwirtschaftskammer
-    Akademie der Wissenschaften

Zu Frage 5:

Folgende Kosten entstehen pro Monat im Einzelfall für jeden dieser Arbeitsleihverträge
(Entgelt in €, zuzüglich Lohnnebenkosten und allfälliger Mehrwertsteuer):

14.089,57

13.870,09

7.077,32

5.965,82

5.749,62

4.102,58

4.036,68

2.380,63

2.063,00

Zu Frage 6:

Sieben Arbeitsleihverträge wurden unbefristet, zwei befristet abgeschlossen.


Zu Frage 7:

In jedem Arbeitsleihvertrag ist folgende Bestimmung enthalten:

„Jeder Vertragsteil ist berechtigt, das Beistellungsverhältnis ohne Angabe von Gründen
schriftlich unter Einhaltung einer mindestens 6-wöchigen Frist mit jedem Monatsende durch
Kündigung zu lösen."