932/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 907/J vom
17. Oktober 2003, der Abgeordneten Peter Pilz und Kollegen, betreffend
Treuhänder, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. bis 10.:

Was die Fragen nach meinen Vermögensverhältnissen (Aktienbesitz)
anbelangt, so verweise ich dazu auf meine Schreiben vom 13. bzw.
14. Oktober 2003 an den Herrn Vorsitzenden des parlamentarischen Unver-
einbarkeitsausschusses des Nationalrates bzw. die Ergebnisse der
vertraulichen Beratungen dieses Ausschusses am 17 Oktober 2003. Eine
Unvereinbarkeit meines Aktienportfolios und der Funktion als
Finanzminister ist nicht gegeben.

Hinsichtlich der Beantwortung der konkreten Fragen 1. bis 10. verweise ich
auf die Beantwortung der Fragen 5. und 6., 12. bis 16. und 17. bis 20. der
dringlichen Anfrage vom 22. Oktober 2003, Nr. 913/J.

Dieses Thema und die Fragen danach, mit welchen Personen ich privat
Umgang pflege, betreffen meine persönlichen Verhältnisse. Grundsätzlich ist
daher der § 90 GOG (parlamentarisches Interpellationsrecht hinsichtlich des
Gegenstandes der Vollziehung oder der Privatwirtschaftsverwaltung des


Bundes) in dieser Angelegenheit nach meiner Ansicht nicht anwendbar,
sondern fällt in den Aufgabenbereich des Unvereinbarkeitsausschusses.

Nicht zuletzt auch deshalb, um die Vermögensverhältnisse von Regierungs-
mitgliedern überhaupt abfragen zu können, musste ja seinerzeit das Unver-
einbarkeitsgesetz geschaffen werden. Ich gehe davon aus, dass aufgrund der
Offenlegungspflicht von Regierungsmitgliedern - aber auch von Abgeord-
neten - die Beratungen des Ausschusses aus gutem Grund vertraulich sind
und nur die Ergebnisse der Beratungen (eine Unvereinbarkeit liegt vor oder
nicht) gemäß § 7 Unvereinbarkeitsgesetz vom Ausschussvorsitzenden dem
Vertretungskörper bzw. dem Präsidenten des Nationalrates mitzuteilen sind.

Ich ersuche daher um Verständnis dafür, dass ich aufgrund obiger Aus
führungen Fragen nach meinen privaten Lebensumständen nicht in dieser
Form beantworte. Selbstverständlich werde ich die gesetzlich vorgesehenen
Meldepflichten    nach   dem   Unvereinbarkeitsgesetz   (Unvere
inbarkeitsaus-
schuss. Präsident des Rechnungshofes) einhalten.

Im Übrigen verweise ich auf meine Beantwortung insbesondere der Fragen
17. bis 20. der dringlichen Anfrage vom 22. Oktober 2003, Nr. 913/J, der
Abgeordneten Pilz, Kogler und Freund
Innen.