95/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben am
5. Februar 2003 an meinen Vorgänger eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 59/J, betreffend
erhebliche Lücken in der Fleischkontrolle gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu
beantworten:

Bereits in der Vergangenheit wurden in Österreich maßgebliche Schritte zur Steigerung der
Lebensmittelsicherheit gesetzt. Beispielsweise wurde der Produktion von Qualitäts- und
Bioprodukten besonderes Augenmerk geschenkt, es wurden zahlreiche Initiativen gesetzt
um die Nachfrage nach diesen Produkten über ein verbessertes Marketing anzuregen. Nicht
zuletzt wurde mit der Errichtung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
GmbH (AGES) ein wichtiges Instrument geschaffen um durch die Nutzung von
Synergieeffekten die Kontrolle in diesem Bereich zu verbessern und zu stärken.

Zu den Fragen 1, 5 und 6:

Ich darf darauf hinweisen, dass Lebensmittel- u. Veterinärangelegenheiten in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen fallen. Die
Länder sind mit der Durchführung der Kontrollen im Rahmen der mittelbaren
Bundesverwaltung beauftragt.


Die Europäische Kommission hat vor kurzem einen Verordnungsentwurf für amtliche Futter-
und Lebensmittelkontrolle vorgelegt, worin eine Harmonisierung von Kontrollen im Bereich
der Gemeinschaft erfolgen soll und die Rückverfolgbarkeit ein zentrales Thema darstellt. Das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird
innerhalb seines Kompetenzbereiches jedenfalls bemüht sein, im Rahmen der Möglichkeiten
der Verwaltungsreform, die sich aus der geplanten neuen EU-Verordnung ergebenden
Erfordernisse rasch und konsequent umzusetzen.

Zu Frage 2:

Die AGES prüft im Rahmen der Lebensmitteluntersuchung die Verkehrsfähigkeit der
Produkte nach den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Im Bereich
Veterinärmedizin führt die AGES diagnostische Untersuchungen nach tierseucherechtlichen
und fleischuntersuchungsrechtlichen Vorschriften durch. Im Rahmen des Vollzuges der
Rindfleischkennzeichnungsvorschriften hat die AGES keine Kompetenzen.

Zu Frage 3:

Kontrollen im Lebensmittel- u. Veterinärbereich werden gemäß Verfassung in mittelbarer
Bundesverwaltung durch die Länder vollzogen. Die Frage der Eingliederung der AMA in die
AGES im Rahmen einer Kontrollfunktion stellt sich daher nicht. Jedoch erging bereits die in
§ 7 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, BGBI. l Nr. 63/2002, vorgesehene
Einladung an die Länder, sich an der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH zu beteiligen.

Zu Frage 4:

Für die im Aufgabenbereich der AMA-Marketing GmbH liegenden freiwilligen Systeme
(„bos"), die im SANCO-Rohbericht zitiert wurden, ist die Kontrolldichte als ausreichend
beurteilt worden, weshalb diesbezüglich kein Handlungsbedarf besteht. Die im Jahr 2001
stattgefundene parlamentarische Enquete zur Lebensmittelsicherheit steht mit dem der
Anfrage zugrunde liegenden SANCO-Rohbericht nicht in Zusammenhang.


Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 58/J durch den
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen verweisen.