98/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesminister für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage vom 11. Februar 2003,
Nr. 96/J, der Abgeordneten Melitta Trunk und Kollegen, betreffend
Unvereinbarkeit des „Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2003" mit
einem
Kärntner
Landtagsbeschluss, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Auf Grund des in der Regel zeitlich
längeren Abstandes zwischen Be-
schlussfassung und Weiterleitung von
Landtagsbeschlüssen bzw. Über-
mittlung an die zuständigen Stellen innerhalb des Bundes ist der gegen-
ständliche Landtagsbeschluss dem Bundesministerium für Finanzen bisher
noch nicht bekannt gewesen.
Zu 2.:
Die
aufällige Umsetzung eines Forderungskataloges bedarf entsprechender
Verhandlungen und Gespräche sowie der notwendigen Willensbildung auf
politischer Ebene.
Zu 3.:
Das Gesetzliche Budgetprovisorium 2003 ist zum gegenständlichen
Forderungskatalog in keinem Zusammenhang zu sehen.
Zu 4.:
Gemäß dem
Ministerratsbeschluss vom 13. August 2001 bleibt die erforder-
liche budgetäre Bedeckung des gesonderten Finanzierungsbedarfes des
Bundes für die Fußball-Europameisterschaft 2008 (notwendige Investi-
tionen in
bestehende sowie neu zu errichtende Stadien) generell den Ver-
handlungen über künftige Budgets
vorbehalten.
Abgesehen davon sind
dem Bundesministerium für Finanzen keinerlei kon-
krete Informationen über die Finanzierung des Stadions Klagenfurt
bekannt.
Bevor ich auf die
einzelnen Forderungspunkte des Kärntner
Landtagsbeschlusses eingehe, möchte ich folgende Anmerkungen
vorausschicken:
Der Bund hat gerade in jüngster Zeit
im Rahmen seiner budgetären
Möglichkeiten
finanziell sehr viel für Kärnten getan. So hat er sich in der
Vereinbarung zwischen der Republik
Österreich und dem Land Kärnten vom
2. Februar 2001 grundsätzlich und
unter bestimmten Voraussetzungen
bereit erklärt, Anliegen des Landes
Kärnten entgegenzukommen: Dazu
gehörten beispielsweise nicht nur die Übernahme der Bundesanteile an der
Kärntner Flughafenbetriebsgesellschaft mbH,
zusätzliche Förderungsmittel
für Forschung und Entwicklung in
Kärnten oder die Aufstockung der
Abstimmungsspende anlässlich des
80-Jahr-Jubiläums der Kärntner
Volksabstimmung, sondern auch zusätzliche Bundesmittel für die
Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BABEG) in Höhe
von immerhin 18,2 Millionen Euro. Darüber hinaus hat der Bund auch die
Finanzierung verschiedener
Infrastrukturprojekte übernommen
(z.B. Kärntner Teil der
Drautalbundesstraße).
Wem allerdings die
Steuerreform in dieser Legislaturperiode - das größte
Projekt dieser Art in der Geschichte der 2. Republik - ein wirkliches Anliegen
ist, der muss auch einen Beitrag leisten, um die Staatsausgaben zu
reduzieren und nicht zu erhöhen. In diesem Sinn sind auch die
Bundesländer, Städte und Gemeinden gefordert, zur gesamtstaatlichen
Konsolidierung beizutragen.
Die folgende
Stellungnahme zu den einzelnen Forderungspunkten des
Kärntner Landtagsbeschlusses ist daher auch unter dem Gesichtspunkt
dieser gesamtstaatlichen Zielsetzung zu sehen;
Zu Punkt
1.:
Beseitigung der
Doppelmaut
Die von Kärnten
geforderte Beseitigung der Doppelmaut hat keine unmittel-
bare budgetäre Auswirkung, weil die diesbezüglichen Einnahmen der
ASFINAG zukommen. Darüber hinaus wird jedenfalls von einer aus-
schließlichen Nutzerfinanzierung der ASFINAG ausgegangen.
Abgesehen davon
hätte die geforderte Änderung des bestehenden Maut-
systems jedoch massive Einnahmenausfälle für die ASFINAG zur Folge,
stünde im Widerspruch zur Transitpolitik insgesamt und würde die
Finanzierung von ausländischen zu inländischen Nutzern verlagern.
Zu Punkt 2.:
Sicherung der
Flugverbindungen und Einbindung
des Klagenfurter
Flughafens in das Destinationsnetz der AUA
Im Bezug auf das
Destinationsnetz der AUA besteht weder ein kompetenz-
rechtlicher noch budgetärer Zusammenhang mit dem Bundesministerium
für Finanzen.
Zu Punkt 3.:
Errichtung eines
Grenzlandfonds bzw. einer Grenzlandförderungsge-
sellschaft für die Südregion (Steiermark und Kärnten) zur Vorbereitung
und Abfederung der Auswirkungen der EU-Erweiterung
Aus Sicht des Bundes
wird der Anpassungsbedarf, der durch die EU-Oster-
weiterung entsteht, durch die EU-Strukturfondsprogramme, insbesondere
durch die INTERREG-Programme weitestgehend abgefedert. Vor dem Hinter-
grund der soeben erfolgten Reform der unternehmensbezogenen Wirt-
schaftsförderung sowie der geplanten Reform der Forschungsförderung
würde die Schaffung einer neuen Fördergesellschaft dem Ziel der
institutionellen Konzentration widersprechen und wird daher von Seiten des
Bundes abgelehnt.
Im Übrigen konnte
ein ähnlich lautender Vorschlag des Landes Steiermark
auch nicht erfüllt werden.
Zu Punkt
4.:
Anpassung des Kindergeldes an das Modell
Kärnten
Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes des Bundes
in der
vergangenen Legislaturperiode ist es gelungen, einen besonderen
Schwerpunkt im Bereich der Familienpolitik zu setzen und damit einen
weiteren Meilenstein auf dem Weg zum kinder- und familienfreundlichsten
Land Europas zu verwirklichen. Das Kinderbetreuungsgeld ist ein Signal an
Familien, an Kinder und sozial Schwache. Dessen finanzielle Ausweitung ist
jedoch nicht leistbar, wenn gleichzeitig auch eine grundlegende Steuerreform
sowie ein ausgeglichenes Budget über den Konjunkturzyklus angestrebt
wird.
Punkt 5.:
Sicherung des
Nahverkehrs durch einen Grund- und Finanzierungsver-
trag mit dem Ziel der Stärkung des öffentlichen Verkehrsnetzes
Für 2003 gibt es
einen gültigen Grund- und Finanzierungsvertrag mit dem
Verkehrsverbund Kärnten. Die Finanzierung dieses Vertrages ist im Gesetz-
lichen Budgetprovisorium 2003 gesichert
Punkt 6.:
Kindergartenmilliarde für investive Maßnahmen zur Errichtung
altersübergreifender Kindergärten und
Bewegungskindergärten
Zur Forderung nach
einer Kindergartenmilliarde (gemeint offenbar wohl
noch auf Schilling-Basis und bezogen auf alle Bundesländer) „für investive
Maßnahmen zur Errichtung altersübergreifender Kindergärten und Be-
wegungskindergärten" ist anzumerken, dass das Kindergartenwesen in den
Kompetenzbereich der Länder (Gesetzgebung und Vollziehung, Art. 14 Abs. 4
lit. b B-VG) fällt und daher auch die Finanzierung dieser Aufgabe mit den
dem Land Kärnten zur Verfügung stehenden Mitteln zu erfolgen hat.
Punkt 7.
Aufstockung der Exekutive
Österreich ist ein
sicheres Land. Dazu trägt auch die Exekutive bei, die ihre
Aufgaben hervorragend wahrnimmt. Nicht zuletzt deshalb stellt sich die
Frage einer Aufstockung des Personalstandes nicht.
Punkt 8.:
Lösung des Transitproblems für Kärnten -
beschleunigte Lärm-
schutzinvestitionen im Liesertal, Katschberg, Seeboden, A2 Wolfsberg,
Villach
Die Forderungen
betreffen ausschließlich Investitionen im Kompetenzbereich
der ASFINAG, sodass kein Bezug zum Bundeshaushalt besteht.
Punkt 9.:
Vollständige Finanzierung und Ausbau der
Koralmbahn
Das Gesetzliche
Budgetprovisorium 2003 hat keine Auswirkung auf den
Ausbau der Koralmbahn, der im Übrigen in erster Linie in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verkehr, Innovation und
Technologie fällt.
Punkt 10.:
Sportpaket für Kärnten: ein Drittel
Mitfinanzierung Stadion Klagenfurt,
ein Drittel Mitfinanzierung Schiarena
Bad
Kleinkirchheim
und
Leistungszentrum
Für die
Entscheidung, ob und inwieweit sich der Bund an den diesen
Vorhaben finanziell beteiligt, ist primär das Bundesministerium für
öffentliche Leistung und Sport, bzw. ab 1. Mai der Herr Bundeskanzler
zuständig.
Punkt
11.:
Errichtung der Fachhochschule Wolfsberg
Diese Forderung
betrifft primär den Zuständigkeitsbereich der Frau
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Punkt
12.:
Aufhebung
der Vereinsbesteuerung für
soziale und der Gemeinschaft
dienlicher
Veranstaltungen
Durch die
Vereinsrichtlinien 2001 sind soziale und gesellige Veranstaltungen
gemeinnütziger Vereine grundsätzlich als sogenannte „entbehrliche Hilfsbe-
triebe" definiert. Der Hilfsbetrieb umfasst alle derartigen
Veranstaltungen
während des Jahres, gleichgültig, aus welchem Anlass und unter welcher
Bezeichnung sie unternommen werden.
Beispiele:
Ein Verein veranstaltet einen
Faschingsball,
ein Sommerfest, im
Herbst eine
Hundertjahrfeier und ein Nikolokränzchen, alle Ein-
nahmen und Ausgaben sind dem entbehrlichen Hilfsbetrieb zuzu-
rechnen.
Für derartige
Veranstaltungen (sogenannte „kleine Vereinsfeste") sehen die
Vereinsrichtlinien 2001 (erstmals) eine komplette Ertragsteuerfreiheit vor,
weil bei derartigen Veranstaltungen auftretende Gewinne grundsätzlich als
Zufallsgewinne gelten (vgl Randzahl 306 VereinsRL 2001).
Eine
Ertragsteuerpflicht kann sich daher grundsätzlich nur bei sogenannten
„großen Vereinsfesten" ergeben. Das sind „gesellige oder gesellschaftliche
Veranstaltungen, die den Charakter einer den Interessenkreis des Vereines
weit übersteigenden Institution von eigenständiger Bedeutung annehmen
und eine entsprechende Planung und Organisation im Sinne eines Gewerbe-
betriebes erfordern". Darunter fallen z.B. mehrtägige Zeltfeste von
Sportver-
einen, große Ballveranstaltungen und ähnliche Veranstaltungen, bei denen
der Vereinsgedanke in den Hintergrund tritt Kennzeichen solcher großen
Vereinsfeste sind insbesondere eine professionelle Abwicklung (z.B. Ver-
mittlung auftretender Künstler unter Einschaltung einer Agentur), ein deut-
lich über den Kreis der Vereinsmitglieder samt Familie hinausgehender Be-
sucherkreis, idR der Auftritt bekannter Künstler, wobei die Einnahmen
überwiegend als Eintrittsgeld für den Auftritt anzusehen sind.
Selbstverständlich
kann der Verein für derartige große Vereinsfeste eine
Ausnahmegenehmigung bei der jeweiligen Finanzlandesdirektion be-
antragen, wobei diese bis zu einem Umsatz von 40.000 € automatisch als
erteilt gilt. Dadurch wird einerseits sichergestellt, dass die Besteuerung auf
den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb beschränkt bleibt, andererseits ist die
Anwendung des Freibetrags von 7.400 € gewährleistet.
Die steuerliche
Erfassung solcher großer Vereinsfeste hat eine wichtige wett-
bewerbspolitische Funktion, weil andernfalls eine unsachliche Begünstigung
von
Vereinsaktivitäten gegenüber den Aktivitäten professioneller Veran-
stalter gegeben wäre.
Punkt 13.:
Steuersenkung zur Stärkung der Kaufkraft
Das
Regierungsprogramm sieht in diesem Zusammenhang in einer ersten
Etappe bereits für das Jahr 2004 eine deutliche Entlastung unterer und
mittlerer Einkommen vor. Durch eine Erhöhung der Steuerfreigrenze im
Einkommensteuergesetz soll es zu einer vollständigen Steuerentlastung für
Brutto-Jahreseinkommen bis knapp 14.500 €
kommen. Diese Maßnahme
dient nachhaltig der Stärkung der Kaufkraft des betroffenen Personen-
kreises, was wiederum positive Wirtschaftseffekte mit sich bringt, weil ge-
rade in diesen Einkommensbereichen das zusätzliche Nettoeinkommen
schwerpunktmäßig in den Konsum fließt.
Die zweite Etappe
der Steuerreform wird ab dem Jahr 2005 umgesetzt und
eine Nettoentlastung von rund € 2,5 Mrd. ermöglichen. Insgesamt plant die
Bundesregierung in dieser Gesetzgebungsperiode die größte Steuerreform in
der Geschichte der 2. Republik mit einem Gesamtvolumen von rund
€ 3 Mrd.
Punkt 14.:
Beitrag des Bundes zur Zukunftssicherung des
Kärntner Wassers
Diese Forderung
betrifft nicht den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Finanzen.
Punkt 15.:
Unterstützung der Umweltprojekte,
insbesondere des Nationalparks
Die Nationalparks ressortieren zum Bundesministerium für
Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und werden, von diesem trotz
primärer Länderkompetenz unterstützt.
Durch das
Gesetzliche Budgetprovisorium 2003 wird die Finanzierung der
Nationalparks nicht gefährdet.
Punkt 16.:
Ausbau der Universität Klagenfurt:
Technische Fakultät und Institut für
Nachhaltigkeit
Für die Jahre 2004
bis 2006 wurde im Universitätsgesetz 2002 ein jährlicher
Gesamtbetrag für alle Universitäten von 1,7 Milliarden € bereitgestellt.
Nach § 13 des
Universitätsgesetzes 2002 ist es Inhalt der Leistungsver-
einbarung zwischen Universität und Bund, strategische Ziele, Profilbildung
und Universitäts- und Personalentwicklung festzulegen.
Ein Projekt
"Ausbau der Universität Klagenfurt: Technische Fakultät und
Institut für Nachhaltigkeit" ist. dem Bundesministerium für Finanzen nicht
bekannt.