98/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesminister für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 11. Februar 2003,
Nr. 96/J, der Abgeordneten Melitta Trunk und Kollegen, betreffend
Unvereinbarkeit des „Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2003" mit einem
Kärntner Landtagsbeschluss, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Auf Grund des in der Regel zeitlich längeren Abstandes zwischen Be-
schlussfassung und Weiterleitung von Landtagsbeschlüssen bzw. Über-
mittlung an die zuständigen Stellen innerhalb des Bundes ist der gegen-
ständliche Landtagsbeschluss dem Bundesministerium für Finanzen bisher
noch nicht bekannt gewesen.

Zu 2.:

Die aufällige Umsetzung eines Forderungskataloges bedarf entsprechender
Verhandlungen und Gespräche sowie der notwendigen Willensbildung auf
politischer Ebene.


Zu 3.:

Das    Gesetzliche    Budgetprovisorium    2003    ist    zum    gegenständlichen

Forderungskatalog in keinem Zusammenhang zu sehen.

Zu 4.:

Gemäß dem Ministerratsbeschluss vom 13. August 2001 bleibt die erforder-
liche budgetäre Bedeckung des gesonderten Finanzierungsbedarfes des
Bundes für die Fußball-Europameisterschaft 2008 (notwendige Investi-
tionen in bestehende sowie neu zu errichtende Stadien) generell den Ver-
handlungen über künftige Budgets vorbehalten.

Abgesehen davon sind dem Bundesministerium für Finanzen keinerlei kon-
krete Informationen über die Finanzierung des Stadions Klagenfurt bekannt.

Bevor ich auf die einzelnen Forderungspunkte des Kärntner
Landtagsbeschlusses eingehe, möchte ich folgende Anmerkungen
vorausschicken:

Der Bund hat gerade in jüngster Zeit im Rahmen seiner budgetären
Möglichkeiten finanziell sehr viel für Kärnten getan. So hat er sich in der
Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Land Kärnten vom
2. Februar 2001 grundsätzlich und unter bestimmten Voraussetzungen
bereit erklärt, Anliegen des Landes Kärnten entgegenzukommen: Dazu
gehörten beispielsweise nicht nur die Übernahme der Bundesanteile an der
Kärntner Flughafenbetriebsgesellschaft mbH, zusätzliche Förderungsmittel
für Forschung und Entwicklung in Kärnten oder die Aufstockung der
Abstimmungsspende anlässlich des 80-Jahr-Jubiläums der Kärntner
Volksabstimmung, sondern auch zusätzliche Bundesmittel für die
Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BABEG) in Höhe
von immerhin 18,2 Millionen Euro. Darüber hinaus hat der Bund auch die
Finanzierung verschiedener Infrastrukturprojekte                        übernommen
(z.B. Kärntner Teil der Drautalbundesstraße).


Wem allerdings die Steuerreform in dieser Legislaturperiode - das größte
Projekt dieser Art in der Geschichte der 2. Republik - ein wirkliches Anliegen
ist, der muss auch einen Beitrag leisten, um die Staatsausgaben zu
reduzieren und nicht zu erhöhen. In diesem Sinn sind auch die
Bundesländer, Städte und Gemeinden gefordert, zur gesamtstaatlichen
Konsolidierung beizutragen.

Die folgende Stellungnahme zu den einzelnen Forderungspunkten des
Kärntner Landtagsbeschlusses ist daher auch unter dem Gesichtspunkt
dieser gesamtstaatlichen Zielsetzung zu sehen;

Zu Punkt 1.:

Beseitigung der Doppelmaut

Die von Kärnten geforderte Beseitigung der Doppelmaut hat keine unmittel-
bare budgetäre Auswirkung, weil die diesbezüglichen Einnahmen der
ASFINAG zukommen. Darüber hinaus wird jedenfalls von einer aus-
schließlichen Nutzerfinanzierung der ASFINAG ausgegangen.

Abgesehen davon hätte die geforderte Änderung des bestehenden Maut-
systems jedoch massive Einnahmenausfälle für die ASFINAG zur Folge,
stünde im Widerspruch zur Transitpolitik insgesamt und würde die
Finanzierung von ausländischen zu inländischen Nutzern verlagern.

Zu Punkt 2.:

Sicherung   der   Flugverbindungen   und   Einbindung   des   Klagenfurter

Flughafens in das Destinationsnetz der AUA

Im Bezug auf das Destinationsnetz der AUA besteht weder ein kompetenz-
rechtlicher noch budgetärer Zusammenhang mit dem Bundesministerium
für Finanzen.


Zu Punkt 3.:

Errichtung eines Grenzlandfonds bzw. einer Grenzlandförderungsge-
sellschaft für die Südregion (Steiermark und Kärnten) zur Vorbereitung
und Abfederung der Auswirkungen der EU-Erweiterung

Aus Sicht des Bundes wird der Anpassungsbedarf, der durch die EU-Oster-
weiterung entsteht, durch die EU-Strukturfondsprogramme, insbesondere
durch die INTERREG-Programme weitestgehend abgefedert. Vor dem Hinter-
grund der soeben erfolgten Reform der unternehmensbezogenen Wirt-
schaftsförderung sowie der geplanten Reform der Forschungsförderung
würde die Schaffung einer neuen Fördergesellschaft dem Ziel der
institutionellen Konzentration widersprechen und wird daher von Seiten des
Bundes abgelehnt.

Im Übrigen konnte ein ähnlich lautender Vorschlag des Landes Steiermark
auch nicht erfüllt werden.

Zu Punkt 4.:

Anpassung des Kindergeldes an das Modell Kärnten

Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes des Bundes in der
vergangenen Legislaturperiode ist es gelungen, einen besonderen
Schwerpunkt im Bereich der Familienpolitik zu setzen und damit einen
weiteren Meilenstein auf dem Weg zum kinder- und familienfreundlichsten
Land Europas zu verwirklichen. Das Kinderbetreuungsgeld ist ein Signal an
Familien, an Kinder und sozial Schwache. Dessen finanzielle Ausweitung ist
jedoch nicht leistbar, wenn gleichzeitig auch eine grundlegende Steuerreform
sowie ein ausgeglichenes Budget über den Konjunkturzyklus angestrebt
wird.


Punkt 5.:

Sicherung des Nahverkehrs durch einen Grund- und Finanzierungsver-
trag mit dem Ziel der Stärkung des öffentlichen Verkehrsnetzes

Für 2003 gibt es einen gültigen Grund- und Finanzierungsvertrag mit dem
Verkehrsverbund Kärnten. Die Finanzierung dieses Vertrages ist im Gesetz-
lichen Budgetprovisorium 2003 gesichert

Punkt 6.:

Kindergartenmilliarde     für    investive     Maßnahmen     zur Errichtung    

altersübergreifender Kindergärten und Bewegungskindergärten

Zur Forderung nach einer Kindergartenmilliarde (gemeint offenbar wohl
noch auf Schilling-Basis und bezogen auf alle Bundesländer) „für investive
Maßnahmen zur Errichtung altersübergreifender Kindergärten und Be-
wegungskindergärten" ist anzumerken, dass das Kindergartenwesen in den
Kompetenzbereich der Länder (Gesetzgebung und Vollziehung, Art. 14 Abs. 4
lit. b B-VG) fällt und daher auch die Finanzierung dieser Aufgabe mit den
dem Land Kärnten zur Verfügung stehenden Mitteln zu erfolgen hat.

Punkt 7.

Aufstockung der Exekutive

Österreich ist ein sicheres Land. Dazu trägt auch die Exekutive bei, die ihre
Aufgaben hervorragend wahrnimmt. Nicht zuletzt deshalb stellt sich die
Frage einer Aufstockung des Personalstandes nicht.

Punkt 8.:

Lösung des Transitproblems für Kärnten - beschleunigte Lärm-
schutzinvestitionen im Liesertal, Katschberg, Seeboden, A2 Wolfsberg,
Villach

Die Forderungen betreffen ausschließlich Investitionen im Kompetenzbereich
der ASFINAG, sodass kein Bezug zum Bundeshaushalt besteht.


Punkt 9.:

Vollständige Finanzierung und Ausbau der Koralmbahn

Das Gesetzliche Budgetprovisorium 2003 hat keine Auswirkung auf den
Ausbau der Koralmbahn, der im Übrigen in erster Linie in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verkehr, Innovation und
Technologie fällt.

Punkt 10.:

Sportpaket für Kärnten: ein Drittel Mitfinanzierung Stadion Klagenfurt,

ein    Drittel     Mitfinanzierung    Schiarena    Bad    Kleinkirchheim    und

Leistungszentrum

Für die Entscheidung, ob und inwieweit sich der Bund an den diesen
Vorhaben finanziell beteiligt, ist primär das Bundesministerium für
öffentliche Leistung und Sport, bzw. ab 1. Mai der Herr Bundeskanzler
zuständig.

Punkt 11.:

Errichtung der Fachhochschule Wolfsberg

Diese Forderung betrifft primär den Zuständigkeitsbereich der Frau
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Punkt 12.:

Aufhebung der Vereinsbesteuerung  für soziale  und der  Gemeinschaft

dienlicher Veranstaltungen

Durch die Vereinsrichtlinien 2001 sind soziale und gesellige Veranstaltungen
gemeinnütziger Vereine grundsätzlich als sogenannte „entbehrliche Hilfsbe-
triebe" definiert. Der Hilfsbetrieb umfasst alle derartigen Veranstaltungen
während des Jahres, gleichgültig, aus welchem Anlass und unter welcher
Bezeichnung sie unternommen werden.

Beispiele:

Ein   Verein   veranstaltet   einen   Faschingsball,   ein   Sommerfest,   im


Herbst eine Hundertjahrfeier und ein Nikolokränzchen, alle Ein-
nahmen und Ausgaben sind dem entbehrlichen Hilfsbetrieb zuzu-
rechnen.

Für derartige Veranstaltungen (sogenannte „kleine Vereinsfeste") sehen die
Vereinsrichtlinien 2001 (erstmals) eine komplette Ertragsteuerfreiheit vor,
weil bei derartigen Veranstaltungen auftretende Gewinne grundsätzlich als
Zufallsgewinne gelten (vgl Randzahl 306 VereinsRL 2001).

Eine Ertragsteuerpflicht kann sich daher grundsätzlich nur bei sogenannten
„großen Vereinsfesten" ergeben. Das sind „gesellige oder gesellschaftliche
Veranstaltungen, die den Charakter einer den Interessenkreis des Vereines
weit übersteigenden Institution von eigenständiger Bedeutung annehmen
und eine entsprechende Planung und Organisation im Sinne eines Gewerbe-
betriebes erfordern". Darunter fallen z.B. mehrtägige Zeltfeste von Sportver-
einen, große Ballveranstaltungen und ähnliche Veranstaltungen, bei denen
der Vereinsgedanke in den Hintergrund tritt Kennzeichen solcher großen
Vereinsfeste sind insbesondere eine professionelle Abwicklung (z.B. Ver-
mittlung auftretender Künstler unter Einschaltung einer Agentur), ein deut-
lich über den Kreis der Vereinsmitglieder samt Familie hinausgehender Be-
sucherkreis, idR der Auftritt bekannter Künstler, wobei die Einnahmen
überwiegend als Eintrittsgeld für den Auftritt anzusehen sind.

Selbstverständlich kann der Verein für derartige große Vereinsfeste eine
Ausnahmegenehmigung bei der jeweiligen Finanzlandesdirektion be-
antragen, wobei diese bis zu einem Umsatz von 40.000 € automatisch als
erteilt gilt. Dadurch wird einerseits sichergestellt, dass die Besteuerung auf
den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb beschränkt bleibt, andererseits ist die
Anwendung des Freibetrags von 7.400 € gewährleistet.

Die steuerliche Erfassung solcher großer Vereinsfeste hat eine wichtige wett-
bewerbspolitische Funktion, weil andernfalls eine unsachliche Begünstigung


von Vereinsaktivitäten gegenüber den Aktivitäten professioneller Veran-
stalter gegeben wäre.

Punkt 13.:

Steuersenkung zur Stärkung der Kaufkraft

Das Regierungsprogramm sieht in diesem Zusammenhang in einer ersten
Etappe bereits für das Jahr 2004 eine deutliche Entlastung unterer und
mittlerer Einkommen vor. Durch eine Erhöhung der Steuerfreigrenze im
Einkommensteuergesetz soll es zu einer vollständigen Steuerentlastung für
Brutto-Jahreseinkommen bis knapp 14.500 €  kommen. Diese Maßnahme
dient nachhaltig der Stärkung der Kaufkraft des betroffenen Personen-
kreises, was wiederum positive Wirtschaftseffekte mit sich bringt, weil ge-
rade in diesen Einkommensbereichen das zusätzliche Nettoeinkommen
schwerpunktmäßig in den Konsum fließt.

Die zweite Etappe der Steuerreform wird ab dem Jahr 2005 umgesetzt und
eine Nettoentlastung von rund € 2,5 Mrd. ermöglichen. Insgesamt plant die
Bundesregierung in dieser Gesetzgebungsperiode die größte Steuerreform in
der Geschichte der 2. Republik mit einem Gesamtvolumen von rund
€ 3 Mrd.

Punkt 14.:

Beitrag des Bundes zur Zukunftssicherung des Kärntner Wassers

Diese Forderung betrifft nicht den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Finanzen.

Punkt 15.:

Unterstützung der Umweltprojekte, insbesondere des Nationalparks

Die Nationalparks ressortieren zum Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und werden, von diesem trotz
primärer Länderkompetenz unterstützt.


Durch das Gesetzliche Budgetprovisorium 2003 wird die Finanzierung der
Nationalparks nicht gefährdet.

Punkt 16.:

Ausbau der Universität Klagenfurt: Technische Fakultät und Institut für

Nachhaltigkeit

Für die Jahre 2004 bis 2006 wurde im Universitätsgesetz 2002 ein jährlicher
Gesamtbetrag für alle Universitäten von 1,7 Milliarden € bereitgestellt.

Nach § 13 des Universitätsgesetzes 2002 ist es Inhalt der Leistungsver-
einbarung zwischen Universität und Bund, strategische Ziele, Profilbildung
und Universitäts- und Personalentwicklung festzulegen.

Ein Projekt "Ausbau der Universität Klagenfurt: Technische Fakultät und
Institut für Nachhaltigkeit" ist. dem Bundesministerium für Finanzen nicht
bekannt.